Führerschein mit 17: Wo muss die Begleitperson sitzen?

vom 25.04.2010, 18:07 Uhr

Ich habe eben mit einem mir bekannten Fahrlehrer gesprochen und er hat mir ein Schreiben gezeigt, welches jeder Fahrschüler mitbekommt, wenn er den Führerschein macht. Dieses Schreiben ist ungefähr das gleiche Schreiben, was ich hier im Internet gefunden habe klick . Das Schreiben gilt zwar für Hessen, aber unter "Vorschriften" steht das gleiche drin, was ich eben in dem Schreiben für NRW gelesen habe. Dort steht drin, dass die begleitende Person IMMER auf dem Beifahrersitz sitzen muss und der Fahrlehrer meinte zu mir, wenn man es nicht macht, dass dann schneller der Führerschein wieder weg ist, als man denkt. Und ausserdem bekommt dann auch die begleitende Person Schwierigkeiten, weil sie dieses Schreiben als Kopie unterschreiben muss, wenn der "Schützling" den Führerschein macht.

Die 3 Personen, die man angeben kann, die das den begleitenden Führerschein überwachen und mitfahren müssen auch im Führerschein mit eingetragen sein und welche Vorraussetzungen sie erfüllen müssen steht auch im gleichen Abschnitt. Da mich das sehr interessiert, habe ich den Fahrlehrer gefragt, ob es bundeseinheitlich geregelt ist und er meinte, dass kein Bundesland andere Vorschriften hat. Und es wäre unsinnig, wenn die begleitende Person hinten sitzt und nicht darauf achten kann, was der Führerscheinneuling macht. Daher auch die Vorschriften, die zum Wohl des Führerscheinneulings und den anderen Verkehrsteilnehmern ist.

Im Netz gibt es auch Seiten, wo steht, dass es nicht zwingend notwendig ist, dass die Begleitperson vorne sitzen muss. Auch darauf habe ich den Fahrlehrer angespochen und er meinte, dass im Netz viel steht, was aber nicht der Wahrheit entspricht. Er hat es so als Vorschrift mitbekommen und diese Zettel gibt er jeden Führerscheinneuling mit 17 mit. Sie sind ein offizielles Begleitschreiben zu den Führerscheinen mit 17 und die bekommt er auch nur so viele mit, wie Anmeldungen für diesen Führerschein da sind. Sie sind sogar mit Stempel des Straßenverkehrsamtes. Also wirklich offiziell.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Hallo,
dann verstehe ich aber wirklich nicht wieso mein Fahrlehrer und sogar der deutsche Verkehrssicherheitsrat zu mir gemeint haben, dass es egal ist, wo der Beifahrer sitzt. Ich denke der ADAC und der DVR müssten das eigentlich wissen.

In dem Artikel, den du angehängt hast, ist aber ein Fehler. Da steht, dass man nur bis zu 3 Personen in den Führerschein eintragen kann. Ich kann aber unbegrenzt viele Personen eintragen. Wenn das falsch ist, könnte es ja auch sein, dass andere Dinge, wie die Sache mit dem Beifahrer, falsch sind.

Ich komme übrigens aus dem Saarland, falls das irgendwie relevant ist.

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» conansc » Beiträge: 1135 » Talkpoints: 1,83 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Da aber in der Verordnung nicht steht, wo die Begleitperson zu sitzen hat, ist dieses Schreiben dann, auch wenn es einen offiziellen Stempel oder ein Siegel trägt, nicht richtig formuliert und damit auch nicht bindend.

In erster Linie zählt das, was das Gesetz bzw. in diesem Falle die Verordnung, vorgibt. Wenn dann irgendeine offizielle Stelle meint, den Bürgern etwas anderes auferlegen zu wollen, als das, was Gesetz ist, ist der Bürger nicht verpflichtet, sich daran zu halten. Und darf dafür auch nicht bestraft werden. Denn das kann er nur, wenn er gegen das Gesetz verstößt, nicht aber gegen eine Weisung, die dem Gesetz nicht enspricht.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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