Freistellung und Lohnfortzahlung

vom 23.04.2010, 22:15 Uhr

Bei uns in der Firma läuft momentan nichts mehr so wie es sein sollte und ich fürchte dass es mich bald auch erwischen wird. Ich möchte mich heute schon mal schlau machen was in Fall einer Freistellung aus der Lohnfortzahlung wird?

Wer hat da einen Anspruch und wer nicht, wie lange muss man im Betrieb sein damit das überhaupt für einen in Frage kommt? Ich hoffe ihr kennt euch damit aus und könnt mir mehr dazu sagen.

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Hallo!

Zuerst einmal, der Arbeitgeber kann Dich nach einer erfolgten Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist freistellen, muss dies aber nicht. Grundsätzlich hat er bis zum Ablauf der Frist Anspruch auf Deine Arbeitsleistung und Du hast ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Stellt er Dich frei, dann kann er natürlich nicht einfach Dein Gehalt einbehalten, weil Du nicht mehr arbeitest. Allerdings darfst Du nicht eigenmächtig zuhause bleiben, nur wenn Du ausdrücklich freigestellt wirst. Wenn Du einfach nicht kommst, dann ist das Arbeitsverweigerung und das berechtigt unter Umständen dann sogar zu einer fristlosen Kündigung.

Aber aufpassen, wenn Dein Arbeitgeber Dich unter Anrechung der Urlaubsansprüche freistellen will, dann würde ich an Deiner Stelle protestieren und ihm ausdrücklich, am Besten schriftlich weiterhin Deine Arbeitsleistung anbieten. Das kann nämlich bares Geld wert sein. Urlaub, der wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden kann wird nämlich ausgezahlt. Wenn Du einfach zuhause bleibst und nichts dazu sagst, dann geht man davon aus, dass Du mit dem Vorschlag Urlaubsanrechnung einverstanden warst und Du bekommst diesen am Ende nicht mehr ausgezahlt.

Ich würde Dir aber ohnehin raten, wenn Du eine Kündigung bekommst auf jeden Fall zum Anwalt zu gehen um überprüfen zu lassen, ob die Kündigung rechtmäßig ist. Wenn Du rechtsschutzversichert bist, dann kostet Dich das oft nur die Selbstbeteiligung. Arbeitgeber machen oft genug Fehler beim Kündigen, oft sogar bewusst, weil sie hoffen, dass sich der Arbeitnehmer vielleicht gar nicht wehrt und sie damit durchkommen. In der Regel wirst Du durch eine gerichtliche Überprüfung Deinen Job nicht zurückbekommen, aber es besteht immerhin eine Chance, dass Du noch ein bisschen Abfindung bekommen kannst. Aber das solltest Du dann wirklich besser mit einem Anwalt besprechen, wenn es soweit ist.

» maryshelley100 » Beiträge: 248 » Talkpoints: 0,82 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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