Urteil und Recht bei Handwerker Pfusch

vom 23.04.2010, 22:10 Uhr

Ein Handwerker der bei As schlechte Arbeit geleistet hat ist von As verklagt worden und muss As nun entschädigen. As sind mit dem Urteil zufrieden aber Recht haben damit As immer noch nicht. Denn Handwerker hat As nun einen Kollegen geschickt von dem wir nicht wissen ob der gut arbeitet.

A war eigentlich der Meinung dass er As Geld zahlen muss und gut, aber scheinbar ist das nicht so. Kann es sein dass As sich da dagegen wehren müssen?

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Bei einem Fehler oder Pfusch muss immer erst nachgebessert werden. Kommt der Handwerker dieser Pflicht nicht ausreichend nach aus welchen Gründen auch immer, dann kann Familie A auch einen anderen Handwerker damit beauftragen und sich die dafür entstandenen Kosten durch die erste Firma ersetzen lassen.

Allerdings ist Familie A in der Beweispflicht, sprich Familie A muss den Pfusch beweisen und das geht am einfachsten mit Fotos und einem Gutachten darüber. Die Kosten für das Gutachten etc. muss Familie A ebenfalls auslegen und kann diese im Anschluss von der ersten Firma wieder einklagen.

Familie A muss das jedenfalls erst einmal so hinnehmen, zudem es auch unüblich ist sich direkt auf den Klageweg zu machen. Selbst wenn es mit einem Anwalt gelöst werden muss, wird dieser immer erst versuchen eine Einigung außerhalb des Gerichts zu erwirken.

Erst wenn dieser nicht Folge geleistet wird, geht das entsprechend vor Gericht. Dort wird zunächst die Nachbesserung durch die Firma erwirkt und wenn es dann immer noch nicht passen sollte alles weitere. Familie A muss es jedenfalls erst einmal so hinnehmen, dass die Firma einen anderen Mitarbeiter schickt um das ganze zu reparieren.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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