"Du hast ja Recht" - Nur was bringt´s mir?

vom 23.04.2010, 21:01 Uhr

Gestern habe ich im Supermarkt eine Packung Brot gekauft und daheim dann gesehen dass das Brot schimmelig war. Ich bin dann hin und wollte es umtauschen, der Verkäufer meinte ich hätte besser aufpassen sollen und er würde das nicht umtauschen. Da meinst du, du hast Recht und dann sowas. Ich meine der Verkäufer muss das umtauschen, meint ihr nicht auch.

Habt ihr sowas auch schon erlebt wie seid ihr da zu eurem Recht gekommen?

» T. Patrick » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum denn noch nicht erreicht? Weil dann müsste der Supermarkt es meines Wissens nach zurücknehmen.

Ich habe da keinen Paragraphen oder so für, aber bis jetzt wurde das bei mir immer so gehandhabt, immerhin würde gleiches auch bei anderen verpackten Lebensmitteln gelten. Und bei einem Joghurt oder bei Milch könnte man eventuellen Schimmel ja auch nicht sehen. Genauso bei Brot, wenn der Schimmel sich zwischen den Scheiben befindet.

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» *Batida* » Beiträge: 180 » Talkpoints: 28,20 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich würde da einfach nochmal hingehen und diesmal einen anderen Verkäufer darauf ansprechen. Normalerweise müssen sie das schon umtauschen. Ich hatte auch mal eine Packung Hamsterkräcker im Supermarkt gekauft, der dann aber von Würmern und Käferchen befallen war. Im Supermarkt haben sie nur gesagt: ''Armer Hamster'' und ich konnte die Packung problemlos umtauschen.

» Crispin » Beiträge: 14916 » Talkpoints: -0,43 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Da würde es mich als Erstes interessieren, ob du denn dem Verkäufer denn mit einem Kassenbon nachweisen konntest, dass du das Brot bei denen gekauft hast? Ohne geht es leider nicht, was ich aber auch logisch finde. Denn sonst könnte ja jeder mit einem vergammelten Brot ankommen und behaupten, es dort gekauft zu haben.

Übrigens sehe ich auch ein Problem, dass du das Brot nicht direkt nach dem Kauf reklamiert hast. Wenn das so gewesen wäre, hätten sie sicherlich keine Probleme gemacht. Aber wenn du es schon eine Weile zuhause hattest, hättest du ja rein theoretisch wer weiß was damit anstellen können.

An deiner Stelle wäre ich mit dem Kassenbon des Kaufs zum Verkäufer gegangen und hätte bei dem eine Reklamation erbeten. Und wenn dieser nicht zugestimmt hätte, hätte ich es bei einem anderen Verkäufer nachgefragt. Notfalls kann man auch nach der Geschäftsleitung fragen, wenn es einem sehr wichtig ist. Dann müsste man aber meist bekommen, was man wünscht, allein schon aus Kulanz.

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich weiß ja nicht in welchem Laden du warst, aber so etwas sollte man sich auf keinen Fall gefallen lassen. Sicherlich kommt es vor, dass mal etwas vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums schlecht wird und natürlich können Verkäufer nicht jede einzelne Packung im ganzen Laden tagtäglich "untersuchen", aber dann sollte es eben auch die Möglichkeit zum Umtausch geben. Ich denke in den meisten Supermärkten wird das auch der Fall sein, vielleicht bist du einfach an die falsche Person geraten und der-/diejenige kannte sich nicht recht aus. Lass dich das nächste Mal nicht so einfach abwimmeln und frag besser nach dem Filialleiter, wenn du dich im Recht fühlst.

Der Kassenbon dazu ist nicht unbedingt erforderlich, bei Eigenmarken kann man ja zumindest ausschließen, dass das Produkt in einem anderen Geschäft gekauft wurde. Ich arbeite bei einem Discounter und sofern sicher ist, dass das Produkt von uns oder einer anderen Filiale stammt, dann nehmen wir das auch ohne Kassenbon zurück und geben dem Kunden dafür ein neues oder erstatten den Kaufpreis.

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» Fainne » Beiträge: 633 » Talkpoints: 0,21 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich sehe es ebenso wie Winny2311. Obwohl es natürlich schon übertrieben scheinen mag, wegen eines Brotes so ein Aufsehen zu veranstalten und nach dem Geschäftsführer zu fragen. Allerdings wurde meiner Meinung nach hier nicht korrekt gehandelt, sofern Du nachweisen konntest, wann Du das Brot gekauft hast. Wenn man nun zu seinem Recht kommen will, wendet man sich an den Geschäftsführer. Manche Leute haben ja sowieso schon wenig Geld zum essen, warum sollte man sich dann so eine Dreistigkeit gefallen lassen? Leider ist es ja für viele Leute auch immer schwierig bei so einer Sache dann auf Ihr Recht zu bestehen.

» ygil » Beiträge: 2551 » Talkpoints: 37,52 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Wieso wäre es vermessen, in einem solchen Fall nach dem Geschäftsführer bzw. Filialleiter zu verlangen? Wenn man bei einem Angestellten nicht weiter kommt, aber doch im Recht ist, wieso sollte man dann immer den Kürzeren ziehen? Allerdings würde diesen Wunsch nur dann äußern, wenn ich mir sehr sicher wäre im Recht zu sein. Also wenn es beispielsweise die Handelsmarke eines bestimmten Discounters oder Supermarktes wäre oder ich eben einen Kassenbon vorweisen könnte.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Da bist du wohl an den falschen Verkäufer geraten bzw. mit ein bisschen Pech auch an das falsche Geschäft. Denn innerhalb so kurzer Zeit schimmelt ein Brot nicht, welches augenscheinlich Ok war beim Kauf.

Ich selbst habe letzte Woche einen Apfelsaft im Tetrapack gekauft, der schon am selben Abend nicht mehr geniessbar war. Den habe ich am nächsten Tag samt Kassenzettel hingebracht und ich musste gar nicht viel sagen. Ich solle mir einen neuen holen und fertig.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


"Reklamation muß einfach sein" - Die meisten Reklamationen drehen sich um Beträge von unter fünf Euro und sind für gewöhnlich auf einen Blick als berechtigt zu erkennen. Ein Kunde der die schlechte Ware sofort und ohne Umstand ersetzt bekommt, ist ein zufriedener Kunde und kauft da weiter ein. Ein Kunde der erst Kassenzettel und drei Zeugen die schwören das er wirklich das ganze hier gekauft ranschaffen muß wird tendenziell in ein anderes Geschäft künftig das Geld tragen. Und nichts ist schlimmer als eine gestörte Kundenbindung.

Aber erklär das mal einen Verkäufer auf dem Machttrip ...

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» Nephele » Beiträge: 1047 » Talkpoints: 2,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich habe so etwas noch nicht erlebt und konnte Produkte, die nicht in Ordnung oder auch abgelaufen waren, bislang mehr oder weniger problemlos wieder umtauschen. Die wichtigste Frage wäre aber hier, warum dieser Verkäufer die Packung nicht zurücknehmen wollte. Dass man vorher besser aufpassen muss, kann doch kein gültiges Argument sein. Wichtig wäre auf jeden Fall, dass du die Quittung noch hattest und damit auch belegen konntest, dass du das Produkt wirklich in den Laden gekauft hast.

Wenn du die Quittung nicht mehr hattest, ist es für den Verkäufer natürlich auch nicht nachzuvollziehen, dass das Produkt wirklich dort gekauft wurde. Dann muss ich ehrlich sagen, dass ich genauso gehandelt hätte, wie dieser Verkäufer. Wenn du aber die Quittung noch hattest, dann hätte ich doch auch den Chef dieses Verkäufers sprechen wollen. Es geht ja nicht an, dass dort Ware verkauft wird, die nicht mehr in Ordnung ist und von der eine Gesundheitsgefahr ausgeht und dann bleibe ich auf dem Geld auch noch sitzen.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge


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