DVD´s legal kopieren bzw. sichern!?
Ich habe eine recht ordentliche DVD Sammlung mit ein paar Hundert Filmen. Da ich die "Originale" schützen will, möchte ich alle DVD´s auf Festplatte speichern und zudem auf DVD brennen.
Dafür benutze ich ausschlieslich legale Programme, jedoch wird in jedem Programm erwähnt dass das Programm zwar völlig legal ist weil es keinen Kopierschutz umgeht bzw. crackt, aber die Vervielfälltigung von DVD´s trotzdem gegen das Urheberrecht verstossen kann.
Da es hier noch viele gesetzliche Grauzonen gibt habe ich meinen Anwalt gefragt welcher mir aber keine direkte Auskunft darüber geben kann nachdem er sich erst selbst darüber informieren muss.
Die Gefahr welche besteht ist:
Sollte aus welchen Gründen auch immer, jemand aus dem exekutiven Staatsdienst in meiner Wohnung sein und nach etwas suchen, könnte er die "kopierten" Filme beschlagnahmen da es sich um einen Tatverdacht handelt. Wird dann festgestellt das ich gegen das Urheberrecht verstossen habe bin ich eben dran auch wenn ich den eigentlichen Film völlig legal gekauft habe und auch noch immer besitze!
Habt ihr Erfahrungen damit, bzw. am besten gleich passende Verweise auf Berichte oder Gesetzauszüge?
Das Sichern von Software auf DVD ist nicht immer legal. Man sollte hier wirklich die gesetzlichen Regelungen beachten. Es ist immer nur eine Sicherung zum privaten Gebrauch erlaubt. Man darf sich also von seiner Software, sondern käuflich erwerben hat, eine Kopie machen. Dieses Problem kann man auch anders lösen. Man kann sich auf seinen Rechner eine virtuelle Festplatten einrichten und auf dieser die Sicherungskopie rauf kopieren. So hat man das Problem mit den DVDs nicht mehr. Wenn man seine Festplatte in Partitionen geteilt hat, hat man auch bei einer Neuinstallation wieder die gesicherten Programme zur Hand. Somit denk ich hat man auch keinen Ärger zwecks des Urheberrechts. Es ist so eine einfache Sache, die jeder machen kann. Natürlich bei Filmen und Musik sieht die Sache der anders aus. Ist es nicht erlaubt das man alles kopieren darf. Sollte man Musik oder Filme gekauft haben, steht immer die Empfehlung oder der Hinweis zum Kopieren dabei. Bei Spielen ist das in den meisten Fällen verdorben.
Man darf sich eine Privatkopie anfertigen, solange kein Kopierschutz ausgehebelt wird und dies nicht von "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen", also illegalen Kopien und nur zu rein privaten Zwecken (maximal also für den engeren Freundeskreis) und nicht für gewerbliche und/oder nicht für die öffentliche Nutzung.
Das heißt man darf:
- Musik von CDs mit Kopierschutz auf Kasetten, MiniDisc, MP3-Player oder auch HiFi-CD-Recoder überspielen, da man hier eine analoge Kopie eines digitalen Mediums anlegt und dabei kein Kopierschutz umgangen wird.
- Musik c´von CD mit Kopierschutz via CD Player oder CD ROM Laufwerk analog auf den PC überspielen unter Benutzung der Soundkarte. Wichtig ist, dass dies analog geschieht, da so kein Kopierschutz umgangen wird.
- Musik von CDs oder Filme von DVD dann vervielfältigen, wenn diese keinen Kopierschutz haben. Gibt es diesen nicht kann er logischerweise auch nicht umgangen werden.
- Filme mit Kopierschutz von DVD auf Videokassetten überspielen, da es sich auch hier um ein analoges Verfahren ohne umgehen eines Kopierschutzes handelt.
Also heißt das:
Solange man keinen Kopierschutz umgeht oder Kopien von rechtswidrigen Vorlagen und die Kopien nur privat nutzt oder nur einem engeren Freundeskreis zugänglich macht ist erlaubt, ansonsten nicht. Wenn der Besuch mit Hut vorbeikommen sollte, dann könnte man mit den Originalen nachweisen, dass man diese erworben und vorm Recht auf Privatkopie Gebrauch gemacht hat und keinen Kopierschutz umgangen hat um diese zu erstellen (anhand der Originale).
Was verboten ist - alles was nicht unter die obigen Beispiel fällt, wäre den Kopierschutz in irgendeiner Form zu umgehen, sei es per Kopierschutzkiller, Crack Programm, Programm dass den Kopierschutz in irgendeiner Form aushebelt. Beispiel:
- kopiergeschützte Musik per Copykiller auf HiFi-CD-Recorder überspielen, strafbar da Kopierschutz geknackt wird.
- Images von kopiergeschützten CDs / DVDs auf Festplatte anlegen oder speichern, strafbar da Kopierschutz umgangen / geknackt (je nachdem) wird. Daher sind Programme die ein Image anlegen können trotz eines Kopierschutzes ebenfalls verboten, dazu sage ich gleich noch was.
- Brennen von kopiergeschützten CDs oder DVDs - verboten und strafbar, siehe Punkt davor
- Dateien von offensichtlich rechtswidrigen Kopien aus dem Netz (z. B. das beliebte P2P) ziehen (und brennen) - verboten und strafbar
Dazu gibt es noch 2 Spezialfälle, die ebenfalls davon touchiert werden:
- Auf dem Mac ist es u. U. möglich, das ein Kopierschutz manchmal nicht funktioniert. Zwar ist das noch strittig ob dann Kopien erlaubt sind von kopiergeschützten Werken, aber in der Regel wird entschieden, dass dies ebenfalls gegen geltende Gesetze verstößt, da man "Schwächen" im System ausnutzt um den Kopierschutz zu umgehen.
- Macrovision kann dazu eingesetzt werden DVD Filme oder Videokassetten mit Kopierschutz zu vervielfältigen. Dies ist ebenfalls verboten und strafbar. Darunter fallen auch Verfahren, mit denen beispielsweise mit Macrovision in Verbindung mit einem Kopierschutzkiller Inhalte von Pay TV Sendern wie Premiere aufgenommen werden können, da Kopierschutzkiller verboten sind.
Nun das was ich noch anmerken wollte:
Logischerweise dürfen auch keine Programme mehr gehandelt werden, da verboten, die einen Kopierschutz entfernen, knacken, oder umgehen können - der Besitz ist ebenfalls nicht erlaubt, außer es handelt sich um alte Programme! Jedoch dürfen diese dann nicht mehr benutzt werden.
Sollten im Zuge einer Hausdurchsuchung Privatkopien beschlagnahmt werden, so muss man die Privatkopie unter obigen Gesichtspunkten nachweisen und erhält diese in der Regel wieder zurück.
karlchen66 hat geschrieben:Man darf sich also von seiner Software, sondern käuflich erwerben hat, eine Kopie machen. Dieses Problem kann man auch anders lösen. Man kann sich auf seinen Rechner eine virtuelle Festplatten einrichten und auf dieser die Sicherungskopie rauf kopieren. So hat man das Problem mit den DVDs nicht mehr. Wenn man seine Festplatte in Partitionen geteilt hat, hat man auch bei einer Neuinstallation wieder die gesicherten Programme zur Hand. Somit denk ich hat man auch keinen Ärger zwecks des Urheberrechts. Es ist so eine einfache Sache, die jeder machen kann. Natürlich bei Filmen und Musik sieht die Sache der anders aus. Ist es nicht erlaubt das man alles kopieren darf. Sollte man Musik oder Filme gekauft haben, steht immer die Empfehlung oder der Hinweis zum Kopieren dabei. Bei Spielen ist das in den meisten Fällen verdorben.
Verdorben ist nichts davon, sondern verboten! Und auch nur dann wenn ein Kopierschutz umgangen / geknackt / entfernt wird. Das ist das Stichwort, nichts anderes!
Ansonsten ist je nach Gesichtspunkt diese geschilderte Vorgehensweise entweder verboten oder auch nicht!
Images von kopiergeschützten CDs / DVDs auf Festplatte anlegen oder speichern, strafbar da Kopierschutz umgangen / geknackt (je nachdem) wird.
Wie schon gesagt, ich will den Kopierschutz nicht umgehen oder knacken ihn auch nicht entfernen oder sonst wie unschädlich machen.
Das Programm, soweit ich weiß, kopiert den Kopierschutz einfach mit!
Meine wichtigere Frage ist.
Laut Gesetzgeber ist es untersagt bzw. verboten eine digitale Kopie von Daten mit Urheberrecht (also Musik, Filme, Bilder,...) zu erstellen soweit diese keine offizielle Freigabe hierfür erteilt haben!
Das würde heißen ich darf auch keine PDF´s aus dem Netz ziehen soweit keine Freigabe dafür existiert was ich durch temporäres Zwischenspeichern aber ohnehin mache! Also sind schon mal 50-60 Millionen Bürger mit einem Bein im Knast!
In den Zeitschriften (z.B. ComputerBild) sagt eine Kopie für den privaten Gebrauch ist soweit zulässig, wenn kein Kopierschutz an sich verletzt wird. Also wäre das Mitkopieren vom Kopierschutz eigentlich keine Straftat da der Kopierschutz nicht verändert oder ausser Kraft gesetzt wurde!
Soweit ich weiß ist aber
auch verboten! Auch wenn es analog geschieht!Das heißt man darf:
- Musik von CDs mit Kopierschutz auf Kasetten, MiniDisc, MP3-Player oder auch HiFi-CD-Recoder überspielen, da man hier eine analoge Kopie eines digitalen Mediums anlegt und dabei kein Kopierschutz umgangen wird.
Aber all das beantwortet meine Frage nicht so wirklich.
Darf ich mir eine Kopie meiner DVD Sammlung machen wenn ich keinen Kopierschutz knacke, cracke, breche, zerstöre, umgehe, weglasse oder weiß Gott wohin schicke?
astapetro hat geschrieben:Wie schon gesagt, ich will den Kopierschutz nicht umgehen oder knacken ihn auch nicht entfernen oder sonst wie unschädlich machen.
Das Programm, soweit ich weiß, kopiert den Kopierschutz einfach mit!
Damit ist es illegal und strafbar, siehe:
Subbotnik hat geschrieben:- Images von kopiergeschützten CDs / DVDs auf Festplatte anlegen oder speichern, strafbar da Kopierschutz umgangen / geknackt (je nachdem) wird. Daher sind Programme die ein Image anlegen können trotz eines Kopierschutzes ebenfalls verboten, dazu sage ich gleich noch was.
- Brennen von kopiergeschützten CDs oder DVDs - verboten und strafbar, siehe Punkt davor
Dadurch wird der Kopierschutz umgangen, da man ihn einfach "mitkopiert". Ein Programm, ich kenn auch einige, ist damit automatisch illegal, denn der Kopierschutz soll die digitale Vervielfältigung verhindern - wenn er ausgehebelt wird, z. B. durch Programme die die Oberfläche von Medien auslesen und so den Kopierschutz "mitlesen", ist das einfach gegen das Gesetz!
astapetro hat geschrieben:Meine wichtigere Frage ist.
Laut Gesetzgeber ist es untersagt bzw. verboten eine digitale Kopie von Daten mit Urheberrecht (also Musik, Filme, Bilder,...) zu erstellen soweit diese keine offizielle Freigabe hierfür erteilt haben!
Nein, es ist nicht erlaubt, wenn diese kopiergeschützt sind! Wenn sie keinen haben, darf man eine Privatkopie anlegen. Hat man diese Daten in irgendeiner Form erworben, z. B. im klassischen Fall das (jeweilige) Nutzungsrecht per Kauf, so darf man ohne Umgehung eines Kopierschutzes auch eine Privatkopie anfertigen. Das Recht dazu hat man sozusagen in zweifacher Hinsicht erworben, meist noch öfter: Einerseits durch den Kauf, andererseits muss für jedes Gerät welches zur Vervielfältigung gedacht ist genau aus diesem Grund eine Kopierschutzabgabe bezahlt werden, die man indirekt ebenfalls beim Erwerb dieser abdrückt.
astapetro hat geschrieben:. Also wäre das Mitkopieren vom Kopierschutz eigentlich keine Straftat da der Kopierschutz nicht verändert oder ausser Kraft gesetzt wurde!
Doch da er dadurch außer Kraft gesetzt wird, dass man ihn mitkopiert bzw. ein spezielles Programm braucht welches diesen mitkopiert. Ganz einfach gesagt könnte man also sagen: Alles was ich nicht über den Explorer kopieren kann und was Probleme macht ist kopiergeschützt und man braucht ein spezilles Programm um dies zu ermöglichen wo bereits bei der Beschaffung dieses das Recht zum ersten Mal gebrochen wird. Nein falsch, schon beim Versuch sich dieses zu beschaffen, da verboten. ComputerBILD ist eh nur die BILD mit Computer davor, vom "vermittelten Wissen" her jedoch genau das gleiche, daher würde ich nicht darauf vertrauen.
Also dass mitkopieren des Kopierschutzes ist verboten, da dieser erst umgangen werden muss um ihn kopieren zu können. Genau aus dem Grund sind Programme wie BlindWrite und Co mit denen das früher oft gemacht wurde verboten.
astapetro hat geschrieben:Soweit ich weiß ist aberDas heißt man darf:
- Musik von CDs mit Kopierschutz auf Kasetten, MiniDisc, MP3-Player oder auch HiFi-CD-Recoder überspielen, da man hier eine analoge Kopie eines digitalen Mediums anlegt und dabei kein Kopierschutz umgangen wird.
auch verboten! Auch wenn es analog geschieht!
Nein, weil hierbei kein Kopierschutz umgangen wird.
astapetro hat geschrieben:Darf ich mir eine Kopie meiner DVD Sammlung machen wenn ich keinen Kopierschutz knacke, cracke, breche, zerstöre, umgehe, weglasse oder weiß Gott wohin schicke?
Solange kein Kopierschutz blabla, darf man das - als prominentes Beispiel: Wenn man eine DVD mit CloneDVD kopieren will und das Programm es möglich macht ist es rechtens. Wenn nicht, dann nicht.
Bleibt also nichts anderes über als die DVDs so in den Regalen zu lassen und im Falle eines Defektes (Kratzer, Bruch,...) damit Leben zu müssen mir das was ich bereits bezahlt habe nochmal zu kaufen...
Da wächst der Zorn
Ich hätte die Möglichkeit via HDMI Aus- und Eingang die Filme zu kopieren doch das wäre ja auch rein digital....
Meine Ehrliche Meinung: Bei der aktuellen Gesetzgebung ist doch fast jeder PC User (Aber auf jeden Fall jeder, der den PC zu mehr als nur als Schreibmaschine nutzt,) potentiell im illegalen Bereich.
Selbst wenn nicht mindestens irgendeine nicht registrierte Shareware Testzeitraum überschritten) oder irgendein Tool oder Plugin mit Patentrechtlich geschützer Funktionalität (Freeware-mp3-Encoder) auf der Platte rumliegt, so hast du wahrscheinlich beim posten im Internet schonmal einen Markennamen in anderem Zusammenhang (z.b. Ceran mit einem Glaskeramikkochfeld der Konkurrenz, oder "tempo" in Verbindung mit dem taschentuch eines Konkurrenten, u.s.w.) genutzt, Oder eine Aussage wie "Ich habe ein Produkt des Herstellers xyz, das war dauernd kaputt, xyz produziert nur mist" o.ä. benutzt.
Nach aktuellem Recht kann man dich selbst dafür schon Abmahnen und in Grund und Boden klagen
Von daher lohnt es sich nicht, sich da irgendwie noch groß Mühe zu machen, im 100% legalen Bereich zu bleiben,es ist nahezu unmöglich. Mehr Sinn macht es, so zu arbeiten,das man es mit gutem Gewissen tun kann und Anderen nicht unnötig Schaden zufügt, sprich: Dann kopiere ich meine Datenträger im Privaten Bereich, m Backups zu haben, und nutze die Software, die ich dazu eben brauche. Aber ich gehe nicht hin und lads in Tauschbörsen hoch, und ziehe meine Musk und Filme auch nicht aus eienr solchen.
Nach aktuellen Recht kann man nur sagen: Wenn dich wer drankriegen will,kriegt er dich wegen irgendwas dran, da hast du gar keine Chance...
Tja, ein guter Spruch fällt mir dazu noch ein...
Recht ist manchmal recht ungerecht!
Ich denke einfach das die Gesetzte für das Internet erst gemacht wurden als es zu spät gewesen ist.
Und das gilt natürlich auch für die Musik und Filmindustrie welche das Internet wahrscheinlich einfach unterschätzt haben.
Anwälte welche z.B. nur mit Abmahnungen arbeiten (Abmahnwellen) gehören selbst in Grund und Boden verklagt und sollten Hausverbot im Internet bekommen! Es spricht nichts dagegen das Recht an sich zu wahren und zu vertreten aber ala WildWest die normalen größten Teils unwissenden Bürger jagen? Frechheit sowas!
Werde meine DVD Sammlung brav im originalen lassen bevor mich einer dieser ****** noch belangt, auch wenn ich mich damit mit meinem eigenen Recht, in meiner Privatsphäre und meiner Meinung völlig hintergangen fühle!
djtechno hat geschrieben:Meine Ehrliche Meinung: Bei der aktuellen Gesetzgebung ist doch fast jeder PC User (Aber auf jeden Fall jeder, der den PC zu mehr als nur als Schreibmaschine nutzt,) potentiell im illegalen Bereich.
Zum Glück schreibst Du Meinung, denn das ist völlig falsch. Warum sollte jeder ständig Grenzen überschreiten? Ist doch echt sinnlos - diese Gefahr haben nur Menschen die aus Faulheit oder Unwissenheit ständig das Gesetz brechen und dann jammern, dass sie gar nichts mehr am PC machen können. Die Mehrheit der User landet komischerweise nicht in den Datenbanken der Staatsanwaltschaft oder von Anwälten. Liegt wohl daran dass sie eben nicht durch Fehlverhalten auffallen.
djtechno hat geschrieben:Selbst wenn nicht mindestens irgendeine nicht registrierte Shareware Testzeitraum überschritten)
Seit wenn soll das bitte unter Strafe stehen? Achso, wenn man serialz zum Freischalten benutzt, dann schon.
djtechno hat geschrieben:so hast du wahrscheinlich beim posten im Internet schonmal einen Markennamen in anderem Zusammenhang (z.b. Ceran mit einem Glaskeramikkochfeld der Konkurrenz, oder "tempo" in Verbindung mit dem taschentuch eines Konkurrenten, u.s.w.) genutzt, Oder eine Aussage wie "Ich habe ein Produkt des Herstellers xyz, das war dauernd kaputt, xyz produziert nur mist" o.ä. benutzt.
Wenn man es so postet bekommt man auch Probleme, denn
xyz produziert nur mist
Ist eine allgemeingültige Aussage und kein Ausdruck der persönlichen Meinung. Also liegt hier auch der Fehler begründet, dass man mal wieder "den Mund zu voll nimmt" und dann zu Recht dafür Ärger bekommt, denn das grenzt bzw. ist Verleumdung / Rufschädigung. Wer nicht in der Lager ist, seine Meinung als persönliche Meinung darzustellen, tja, der würde auch offline Probleme haben, wenn er solche Äußerungen tätigt, nicht nur im Internet. Und so extrem wie Du es darstellst ist es nicht, hier liegt mal wieder eine verbreitete Fehlmeinung zugrunde, geschürt durch was auch immer - die Fälle in denen es da zu Klagen kam, lagen gänzlich anders.
djtechno hat geschrieben:Nach aktuellem Recht kann man dich selbst dafür schon Abmahnen und in Grund und Boden klagen
Befasse Dich doch vor Fehläußerungen mal mit dem "aktuellen Recht", welches so schon teilweise seit Jahrzehnten besteht - Wenn man eine Abmahnung bekommt gibts dazu meist eine vorformulierte Unterlassungserklärung, man wird also nicht in "Grund und Boden" geklagt.
Außerdem haftet der Betreiber für solche Aussagen, ein Grund warum man für sowas auch meist gebant wird (u.a. auch hier) - wenn man selber der Betreiber ist, bekommt man natürlich auch die Abmahnung, Hier würde die Urheberhaftung, die wir in Deutschland nicht haben, helfen, damit jeder der sowas äußert in Zukunft "ernüchtert" wird und nach ein paar Unterlassungserklärungen und Kostennoten mal sein Verhalten überdenkt.
djtechno hat geschrieben:Von daher lohnt es sich nicht, sich da irgendwie noch groß Mühe zu machen, im 100% legalen Bereich zu bleiben,es ist nahezu unmöglich.
Unsinn, nichts anderes. Man muss sich nur an geltende Gesetze halten, ansonsten ist man selber Schuld. Möglichkeiten gibt es viele, siehe oben.
djtechno hat geschrieben:Dann kopiere ich meine Datenträger im Privaten Bereich, m Backups zu haben, und nutze die Software, die ich dazu eben brauche
Und wenn man "gute Freunde" hat und irgendwann die Polizei vor der Tür steht, hat man ein Problem. Dann kannst Du ja dem Richter mit deiner Formulierung und Ansicht gerne zu überzeugen versuchen - viel Spaß, es wird nichts.
djtechno hat geschrieben:Nach aktuellen Recht kann man nur sagen: Wenn dich wer drankriegen will,kriegt er dich wegen irgendwas dran, da hast du gar keine Chance...
Diese Aussage beweist deine grobe Unkenntnis vom "aktuellen Recht", denn so ist es nicht. Wie gesagt, solange man sich an die Spielregeln hält, bekommt man auch keinen Ärger. Wenn man meint, sich nicht daran halten zu müssen, weil man ja eh dagegen verstößt, dann muss man sich über Konsequenzen nicht wundern. Dummheit schützt eben vor Strafe nicht - und dann kommen immer Äußerungen wie "Man kann ja eh nichts legal machen!". Doch kann man, wie gesagt, man sollte nur seinen gesunden Menschenverstand benutzen und sich ggf. informieren wenn man sich unsicher ist wie astapetro hier.
astapetro hat geschrieben:Recht ist manchmal recht ungerecht!
Oder wie mein Juraprof gerne sagt: Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Sachen...
astapetro hat geschrieben:Ich denke einfach das die Gesetzte für das Internet erst gemacht wurden als es zu spät gewesen ist.
Und das gilt natürlich auch für die Musik und Filmindustrie welche das Internet wahrscheinlich einfach unterschätzt haben.
Ja, die Lage im Internet wurde allgemein lange unterschätzt - obwohl im Grunde Gesetze dafür schon immer bestanden, sie wurden nur um Klarheit zu schaffen beim 08/15 Bürger jetzt extra noch einmal nachgebessert, damit sich niemand rausreden kann. In Deutschland muss eben alles klar geregelt sein (wahrscheinlich weil es sonst keiner versteht). Durch die späte Reaktion verbunden mit extremer Rechtsunkenntnis hat sich im Internet natürlich so einiges an Mythen aufgebaut und fehlendem Rechtsbewußtsein, was heute für viele User ein ordentlicher Nachteil ist, da sie sozusagen "überrascht" sind, wenn dann auf einmal etwas von juristischer Seite kommt.
astapetro hat geschrieben:Anwälte welche z.B. nur mit Abmahnungen arbeiten (Abmahnwellen) gehören selbst in Grund und Boden verklagt und sollten Hausverbot im Internet bekommen! Es spricht nichts dagegen das Recht an sich zu wahren und zu vertreten aber ala WildWest die normalen größten Teils unwissenden Bürger jagen? Frechheit sowas!
Natürlich gibt es überall schwarze Schafe - in jeder Branche. Die Mehrzahl der Abmahnungen ist jedoch berechtigt und wäre auch ohne "WildWest" Anwälte erfolgt, denn irgendwo ist nun einmal Schluss mit lustig. Und das Internet ist eben kein rechtsfreier Raum, auch wenn viele das meinen. Und wie gesagt: Dummheit schützt vor Strafe nicht, sonst könnte man bald niemanden mehr bestrafen, weil jeder sagen könnte: Hab ich nicht gewusst!.
astapetro hat geschrieben:Werde meine DVD Sammlung brav im originalen lassen bevor mich einer dieser ****** noch belangt, auch wenn ich mich damit mit meinem eigenen Recht, in meiner Privatsphäre und meiner Meinung völlig hintergangen fühle!
Bedankt Dich bei den Usern vor Dir, die das ganze ausgenutzt haben um damit illegal im großen Maßstab zu operieren. Wenn dem nicht so wäre, wären viele Programme noch legal, die im Grunde nur zu illegalen Zwecken um Inhalte auf Tauschbörsen & Co anzubieten dienen. Dann hätte der Gesetzgeber auch nicht so extrem nachbessern müssen.
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