Nackt in der Öffentlichkeit
Hallo,
da ich gerade nicht so richtig weiß wo ich dafür nach schauen kann möchte ich einfach einmal hier fragen und ich hoffe mir kann einer helfen.
Ist es grundsätzlich gesetzlich erlaubt nackt in der Öffentlichkeit aufzutreten oder brauch man dafür irgendwelche Putzigen Genemigungen?
Die Geschichte dazu:
Ich habe ein Model aufgetan, welches ich wirklich sehr gern photographieren wollen würde. Eine tolle Idee hatten wir auch schon, allerdings bin ich mir nicht sicher ob die in dieser Weise so einfach ausführbar ist. Wir wollten sie gern in einen Park stellen (gedacht war Weimar, Stadtpark wegen den vielen großen alten Bäumen) und das, wie der Titel des Thread vermuten lässt, nackt, nur mit großen weißen Engelsflügeln bekleidet. Das Photo dann also sie, einen Weg hochlaufen von hinten nur mit den Flügeln. Gäbe mit ihr als Model wirklich ein tolles Bild aber darf man das überhaupt? Oder ist das Erregung öffentlichen Ärgernisses? Wenn ja wäre natürlich doof.
Theoretisch gäbe es natürlich auch die Möglichkeit sie nur sher spärlich zu bekleinen in Hautfarbener Unterwäsche und das dann zu Hause auf dem PC weg zu retuschieren, das geht zwar aber optimal ist es nicht. Die zweite Idee wäre Park und Model unabhängig von ein ander zu Photographieren und sie dann quasi ins Bild zu schneiden aber da müsste die Belichtung und Beleuchtung perfekt passen, das wäre schwer.
Was meint ihr?
Soviel ich weiß darf man das nicht. Z.B. Darf man nackt Auto Fahren (aber mit Schuhen) aber dann nicht Nackt aussteigen. Die du geschrieben hast: Erregung öffentlichen Ergebnisses. Aber vielleicht geht’s mit einer speziellen Genehmigung? Aber ganz einfach: Du machst das auf einem privaten Grundstück. Da darfst du das.
Mit freundlichen Grüßen
Emrah
Kenne aber niemanden der große weite Flächen mit alen Buchen und Kastanien sein eigen nennt *lach*
Ohne weiteres darf man das mit Sicherheit nicht. Aber ich denke, dass Du für Dein Vorhaben eine Genehmigung der örtlichen Polizei bekommen wirst. Allerdings darf es sich definitiv nicht um pornografische Aufnahmen handeln (hast Du Deiner Beschreibung nach eh nicht vor) und Anwohner und/oder Kinder dürfen nicht belästigt werden. Ob diese Erlaubnis etwas kostet oder nicht weiß ich nicht, dafür aber bestimmt Eure Freunde und Helfer
Es gab doch mal diesen Mann, der immer nackt joggen ging, das kam mal auf Pro7 oder so. Der wurde nachher richtig von der Polizei gejagt und musste einen Slip tragen, weil man eben nicht komplett nackt durch die Gegend laufen darf.
Aber ich denke auch, wenn du mal nachfragst, dann bekommst du damit bestimmt keine Probleme.
Guten Tag,
Grooovegirl ich glaub den Bericht den du meintest habe ich auch gesehen.
Da war auch eine Frau dabei ,stimmts?
Es ist ja klar das ist ja Öffentliche Erregung.
Und somit wird dir Sophrosynae es nicht erlaubt sein dies zu machen.
Auch wen du fragst könnte das ein problem sein ,denn was für eine Wirkung hat das auf kleine Kinder?
Dan geh lieber wo hin wo es auf alle Fälle erlaubt ist wie zum Beispiel zum Freund mit einem Garten o.Ä..
Liebe Grüße euer Knorre
Hm. Ich habs mir ja schon gedacht (wobei wir das abends im Dunkeln machen wollen, Kinder sind da bestimmt keine mehr im Park unterwegs) nun ja. Aber in Unterwäsche (BH und String) dürfte okay sein, oder? Ist dann zwar nur ein Hauch von Kleidung *lach+ Aber es ist welche. Müsste ich dann halt nur wieder weg retuschieren ... Mist. Wünsch mir einen Privatpark
Garten geht nicht, ist nicht weiträumig genug, zumindest nicht die Gärten von den Leuten die ich kenne
Jo nackt in der Öffentlichkeit ist verboten auch wenn ich nicht weiss warum weil es ist ja normal wenn man nackt ist.Das wurde uns von der Mutternatur doch gegeben.Lol aber es ist erregung öffentlichen Ergernisses weil es Leute gibt die dass nicht gerne sehen und da gibts halt Ärger wenn man Nackt rumläuft.(Obwohl ich die Menschen nicht verstehen kann)
Mfg Metzelder
Nacktheit in der Öffentlichkeit kann eine Ordnungswidrigkeit nach § 118 OWiG - Belästigung der Allgemeinheit darstellen und geahndet werden.
Jedoch gibt es hier einige Ausnahmen!
Subbotnik hat geschrieben:Nacktheit in der Öffentlichkeit kann eine Ordnungswidrigkeit nach § 118 OWiG - Belästigung der Allgemeinheit darstellen und geahndet werden.
Jedoch gibt es hier einige Ausnahmen!
Und was sind die ausnahmen?
Mit freundlichen Grüßen
Emrah
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