Darf man seinen Kindern den gleichen Namen geben?

vom 21.04.2010, 13:29 Uhr

Es ist ja mittlerweile geregelt, dass die eigenen Kinder keine Namen haben dürfen, die ihnen schaden. Und es ist auch klar, dass dazu Namen wie 'Adolf Hitler' zählen. Aber was ist eigentlich, dass die Kinder alle ganz normale und gängige Namen haben und man als Elternteil einfach beschließt, dass die Kinder alle den selben Namen haben sollen? Ist das verboten, weil es laut Gesetz auch ein Name ist, der einem Kind in seinem Leben schadet?

Kennt ihr vielleicht sogar Geschwister, die den selben Namen haben? Wäre es sogar nochmal etwas Anderes, wenn es Zwillinge sind, die von den Eltern dann zu aller Krönung auch noch den gleichen Vornamen erhalten sollen?

» Sippschaft » Beiträge: 7575 » Talkpoints: 1,14 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Soweit ich weiß ist das in Deutschland nicht erlaubt, höchstens als zweiter Vorname, wenn da eine Maria hinkommt, weil die Großmutter vielleicht so hieß oder es eine streng katholische Familie ist, die eben gerne die "Maria" im Namen ihrer Kinder hat. Aber der 1. Vorname muss sich bei Geschwisterkindern unterscheiden. Denn es heißt im Namensrecht ja, dass der Vorname auch eindeutig die Person identifizieren muss, weshalb er eben auch eindeutig weiblich oder männlich sein muss. Und wenn er geschlechtsneutral ist, muss dann ja auch ein zweiter Vorname dran. Bei zwei Kindern von der selben Mutter wäre aber diese Identifikation nicht mehr gegeben, wenn sie den gleichen Namen tragen. Jedenfalls würde ich das so interpretieren.

Jedenfalls, wenn sie von der gleichen Mutter geboren werden, wenn eine Frau mit ihrer Tochter Stefanie einen Mann heiratet, der auch eine Tochter mit dem Namen Stefanie hat, dann macht das so gesetzlich gar nichts, da müssen die sich dann eben in der Familie einigen, welche der beiden man fortan Steffi ruft.

» Morgaine » Beiträge: 2701 » Talkpoints: 9,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Aber ich denke eben auch, dass die eindeutige Identifikation sich eher auf das Geschlecht eines Kindes bezieht. Zumindest habe ich das so interpretiert. Es kann sich ja nicht darauf beziehen, dass eine Person durch einen Namen eindeutig zu interepretieren ist, weil das ja total utopisch ist. Das ist ja abgedeckt durch entweder die Personalausweisnummer oder irgendeine Nummer in der Geburtsurkunde. Das hat ja jetzt gar nichts mit dem Geschlecht zu tun.

» Sippschaft » Beiträge: 7575 » Talkpoints: 1,14 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich kann definitiv sagen, dass es erlaubt ist. Denn ich kenne eine Familie, die ein Kind hatte, was im Alter von einem Jahr an Krippentod gestorben ist. Sein Name war Benjamin. Die Frau ist dann ein weiteres Mal schwanger geworden und hat ihr 2. Kind auch Benjamin genannt. Also haben beide Kinder, auch wenn das erste verstorben ist, den gleichen Namen. Ob man einem Kind den Namen des toten Geschwisterchens gibt ist dabei Nebensache. Ich würde es nicht machen.

Eine andere Familie hat ihrem ersten Kind den Namen Hanswilli (über die Schönheit des Namens kann man streiten ;) )gegeben, weil der eine Großvater Hans geheißen hat und der andere Großvater Willi und der Vater des Kindes hieß Hans-Willi. Als das zweite Kind geboren wurde und es wieder ein Junge war, wurde er genauso genannt. Auch Hanswilli (zusammengeschrieben wie beim ersten Kind). Gerufen wird der erste Sohn Hans und der zweite Sohn Willi. In der Geburtsurkunde steht der Name des zweiten Kindes genauso drin wie beim ersten Kind. Nur das Geburtsdatum ist eben ein anderes. In dieser Familie heißen also nicht nur die Kinder gleich, sondern auch der Vater (nur mit Bindestrich) .

Warum sollte es also nicht möglich sein, auch beiden lebendigen Kindern den gleichen Namen zu geben? Bei der Anmeldung auf dem Standesamt fragt keiner danach, wie das erste Kind heißt. Es wird eingetragen und fertig. Ich habe noch nie was von einem Gesetz gehört, was es verbietet, den Kindern den gleichen Namen zu geben. Es passiert nicht häufig, aber es geht.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich glaube auch, dass es dagegen kein Gesetz gibt, auch wenn ich persönlich keinen Fall kenne, wo beide Kinder gleich heißen. Ich würde es von der persönlichen Seite her nicht in Ordnung finden, aber rechtlich ist das denke ich in Ordnung. Wie Diamante bereits geschrieben hat, ist ja das Geburtstdatum ein anderes. Es gibt ja auch so namensgleiche Personen.

Persönlich würde ich es deswegen nicht machen, weil ich es mir extrem unpraktisch vorstellen, ein Kind beim Namen zu rufen und dann weiß keines der Kinder konkret welches gemeint ist. Auch das Beispiel mit dem Namen Hanswilli von Diamante finde ich sehr seltsam. Dann soll man ein Kind gleich Hans und das andere Willi nennen. Aber wie gesagt, dem Gesetz wird es egal sein.

Sein Kind nach dem verstorbenen Kind zu benennen halte ich auch für nicht besonders ratsam. Wenn ich eine verstorbene Schwester hätte, würde ich nicht ihren Namen haben wollen. Ich würde mich dann nur als Ersatz dafür sehen. Wenn ich diesen Fall so höre, war das ehrlich gesagt auch gleich mein erster Gedanke, dass das zweite Kind einfach ein Ersatz ist.

Rein rechtlich wird man wohl bei Namensgleichheit ja den Unterschied am Geburtsdatum erkennen und so können im Zweifelsfall die Kinder juristisch auch gut auseinander gehalten werden. Aber wie sieht es dann bei Zwillingen aus? Dürften die dann rein rechtlich gesehen auch die gleichen Namen haben? Die Geburtsurkunde wäre ja dann fast ident. Gleicher Namen, gleicher Geburtsort, gleiche Eltern und so weiter, gerade bei der Geburtszeit werden ein paar Minuten Unterschied sein.

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» tournesol » Beiträge: 7760 » Talkpoints: 69,99 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Das ist eine interessante Fragen und man könnte durchaus meinen, dass man die gar nicht braucht, weil das sowieso keiner macht. Es ist letzten Endes einfach nicht sinnvoll, allen Kinder den gleichen Namen zu geben.

Ich kann dir aber sagen, dass es nicht erlaubt ist beide Kinder zB. "Hans" zu nennen. Erlaubt wäre dafür aber, wenn man Kind Nummer eins Hans Peter und Kind Nummer zwei Markus Hans nennt, wobei beide Erstnamen jeweils auch die Rufnamen sind. Ein Kind darf nicht den selben Rufnamen haben, wie das Geschwisterkind.

Ich selbst habe eine Freundin, die eine Familie kennt in der es drei Jungs gibt. An die Namen kann ich mich nicht mehr genau erinnern aber es sah so aus: Peter Felix, Felix Hans und Hans Peter. Also hatte jeder der Jungen einen Namen des Bruders. Zufall, dass es drei Jungs waren.

Wenn ein Kind verstorben ist und man das nächste auch so benennt ist das einfach nochmal etwas anderes.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


Irgendwo habe ich mal gelesen, dass ein Name, der die Identitätsbildung des Kindes erschwert, nicht erlaubt ist. Das war die Begründung, warum eine Mutter, die ihrem Kind 12 Vornamen als Rufnamen geben wollte sich auf fünf beschränken musste. Weil so viele Namen dem Kind die Identitätsbildung erschwert hätten. Bei zwei Geschwistern mit dem gleichen Namen wäre das ja dann vermutlich auch anwendbar.

Vielleicht spielt hier auch wieder, wie so oft, die Kulanz des jeweiligen Standesbeamten eine Rolle. Denn ich kenne einige Fälle wo Eltern mit geschlechtsneutralen Namen oder Namen die traditionell eher dem anderen Geschlecht zugerechnet werden ohne zweiten Vornamen auskamen. Das widerspricht ja eigentlich der sonst recht üblichen Praxis zum Zweitnamen zu verpflichten. Erlaubt ist eben auch oft, was der Standesbeamte toleriert.

» Sorcya » Beiträge: 2904 » Talkpoints: 0,01 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



winny2311 hat geschrieben:Ein Kind darf nicht den selben Rufnamen haben, wie das Geschwisterkind.

Wer soll das denn wie überprüfen? Beim Standesamt wird doch nicht gefragt, was der Rufname und was der zweite Vorname werden soll, zumal sich das doch teilweise bei den Menschen auch im Laufe des Lebens noch ändert. Ich halte es wirklich für unwahrscheinlich, dass es so ein Gesetz gibt.

Ich kenne keine Familie, in der zwei Kinder den gleichen Namen haben. Allerdings sind mir einige Geschwisterkinder bekannt, die sehr ähnliche Namen haben. Zum Beispiel gab es in meiner Schule zwei Brüder, die Jerome und Jeremy hießen. Das fand ich persönlich immer sehr albern, weil das meiner Meinung nach eigentlich der gleiche Name ist, nur einmal auf Französisch und einmal auf Englisch.

» channale » Beiträge: 1371 » Talkpoints: 37,37 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


channale hat geschrieben:Beim Standesamt wird doch nicht gefragt, was der Rufname und was der zweite Vorname werden soll, zumal sich das doch teilweise bei den Menschen auch im Laufe des Lebens noch ändert.

Doch, das wird definitiv, zumindest in manchen Fällen, gemacht. Gesetzlich vorgeschrieben ist es nicht, aber wenn die Eltern das wollen, können sie das bereits entscheiden. Die Reihenfolge muss sogar schon korrekt festgelegt werden (das ist vorgeschrieben), aber eben auch der Rufname kann, wenn die Eltern das wünschen. Reihenfolge und Rufname sind nicht identisch, beziehungsweise muss der erste Name in der Reihenfolge nicht der Rufname sein!

Wobei man den Rufnamen im Lauf des Lebens auch noch ändern lassen kann. Ich beispielsweise habe zwei Vornamen, wobei mein amtlich erster (in der Reihenfolge der Vornamen) auch mein Rufname ist. Als ich mit 16 Jahren meinen Ausweis bekam, fragte man mich aber, ob ich diesen Rufnamen beibehalten möchte, oder ob ich lieber meinen zweiten Vornamen als Rufnahmen haben möchte. Der Rufname wird auf den Dokumenten durch Unterstreichen gekennzeichnet. Und den kann man, wie gesagt, aus allen vorhandenen Namen aussuchen. Aber, die Reihenfolge der Vornamen kann man nicht aussuchen und auch nicht ändern! Die wird nach der Geburt festgelegt und bleibt auch so (ich kenne den Ärger, weil eine Freundin ihre drei Vornamen gerne umgedreht hätte, aber das war nicht zulässig).

Oder jedenfalls war es vor einigen Jahren noch so, und zwar in Berlin. Ob es in anderen Bundesländern anders ist, oder ob sich da an Regelungen mittlerweile Dinge verändert haben, weiß ich nun leider nicht mehr. Sieben Jahre ist es für mich jetzt ja auch schon her, dass ich mich damit ausgiebiger befasst hatte.

Ich kenne übrigens auch jemanden, der, allerdings durch Neuheirat, einen Bruder hatte, der denselben Namen hatte, wie er selbst. Beziehungsweise einen Halbbruder, in diesem Fall. Die Persönlichkeitsentwicklung hat das auf jeden Fall nicht gestört (ich finde solche Behauptungen, dass jeder Fliegendreck gleich die Psyche schädigen soll, manchmal übrigens echt übertrieben), aber vielleicht waren die beiden Jungen da auch schon zu alt dafür.

Was diese Namensgleichheit allerdings Unschönes an sich hatte, war, dass es so einfach etwas unpraktisch im sozialen Miteinander war. Im privaten Umfeld hatten sie zwar schon ihre Spitznamen, anhand derer man sie eindeutig unterscheiden konnte, aber wenn sie offiziell bei ihren Namen gerufen wurden, gab es schon manchmal Verwechselungen. Also, da wäre es praktischer gewesen, wenn sie einfach zwei unterschiedliche Namen gehabt hätten. Man stelle sich vor, sie wären dann auch noch in dieselbe Schule, sogar in dieselbe Klasse, gegangen. ;)

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Ich kenne auch keine Familie, wo die Kinder identische Namen haben. Den extremsten Fall, den ich kenne ist, dass in einer Familie ein Zwillingskinderpärchen Paul und Paula heißt. Meistens kommen dann beide Kinder angerannt, wenn eines von den Eltern gerufen wird, da der au-Laut beim Rufen ziemlich dominant ist und sich beide angesprochen fühlen. Das hat dann dazu geführt, dass die Kinder von den Eltern Spitznamen bekommen haben, um sie eindeutig rufen zu können. Meiner Meinung nach ist das eine totale Fehlplanung seitens der Eltern.

Was soll eine Mutter davon haben, wenn sie ihre Söhne ständig "Alfons der 3. komm mal her! " oder "Alfons der 1. und der 3. herkommen!" rufen müssen. Ich würde mir albern vorkommen.

So weit ich gelesen habe, gibt es wohl keine klaren Gesetze in Deutschland, welche Namen zulässig sind und welche nicht. Die Einzelentscheidungen liegen wohl im Ermessen des einzelnen Standesamtes und stützen sich auf Musterurteile aus den Gerichten. Kann aber sein, dass das nicht stimmt, weil es mir ziemlich unüblich für diesen Staat vorkommt.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


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