Ständige Attestpflicht in der Oberstufe?

vom 20.04.2010, 15:48 Uhr

Da ich in der Oberstufe bin, ist es den Lehrern nun auch möglich, den Schülern eine Attestpflicht aufzulegen. Ich konnte sowas bisher noch vermeiden, aber meine Klassenkameradin hatte da weniger Glück. Sie hat nun eine Attestpflicht bekommen, weil sie um die 80 Fehlstunden hatte. Grund dafür war aber eigentlich die Ziehung der Weisheitszähne. Sie hat das Attest dann aber erst nach etwa zweieinhalb Wochen nachgezeigt und das war für einige Lehrer zu spät, weil man Atteste eigentlich innerhalb von zwei Wochen nach dem Fehlen vorzeigen muss.

Die Folge waren also etliche unentschuldigte Fehlstunden auf dem Halbjahreszeugnis. Sie hat sich nachher auch noch beschwert und meinte natürlich, dass sie das Attest nicht früher hatte vorzeigen können, da sie wegen der Weisheitszähne zu Hause hat bleiben müssen. Außerhalb dieses Eingriffs hat sei aber kaum Fehltage gehabt, deshalb finde ich es auch recht unhöflich von den Lehrkräften, diese Mal nicht eine Ausnahme machen zu können. Die meisten Lehrkräfte bestanden jedoch darauf, dass man es im Sekretariat anmelden müsse, wenn man so lange fehle und wenn man erst so spät das Attest vorzeigt, hat man eben Pech gehabt. Unwissen schützt ja bekanntlich vor Strafe nicht.

Ich fand das sehr intolerant. Ich verstehe das, wenn es Schüler sind die öfters fehlen, aber in diesem Fall ist das wirklich nicht verständlich. Nun ist es aber auch schon zu spät, das Zeugnis hat sie bekommen und die Attestpflicht eben auch. Ich weiß zwar nun Bescheid, wie ich vorgehen müsste, falls ich mal über längere Zeit fehlen sollte, aber für meine Klassenkameradin hat das Momentan ziemlich schlechte Folgen. Ich frage mich nun allerdings, ob die Attestpflicht für ihre restliche Schulzeit gilt oder nach einem Jahr wieder aufgehoben wird. Sie wird ja immerhin 18 nächstes Jahr. Darf sie sich dann ihre Entschuldigungen selbst schreiben oder hat sie dann immer noch Attestpflicht?

» Crispin » Beiträge: 14916 » Talkpoints: -0,43 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Hallo, also bei uns gilt die Attestpfilicht immer, also auch, wenn man noch keine einzige Fehlstunde hat. Bei uns ist es eben Pflicht, wenn man weiß, dass man länger fehlen wird zuvor im Sekretariat anzumelden.Die Attestpflicht gilt dann meines Erachtens immer noch, aber sobald sobald sie 18 ist ist sie ja Volljährig und kann ihre Atteste selber unterschreiben, genauso wie auch Tests. Also ist die Attestplicht auch überhaupt kein Problem mehr. Eure Lehrer sind aber dann etwas streng, wenn sie einer sonst tadellosen Schülerin trotz des zwar zu spät vorgelegtem Attest eine Meldung ins Zeugnis schreiben. Ich finde das etwas überzogen. Also, ich hoffe dir geholfen zu haben. :wink:

» Assasinking1 » Beiträge: 23 » Talkpoints: 13,06 »


Atteste kann man sie niemals selbst unterschreiben. Du meintest wohl eine Entschuldigung. Das ist aber nicht unbedingt gesagt, auch 18 jährige Schüler können Attestpflichten bekommen, dass ist gar keine Problem. Mich würde jetzt eben nur interessieren, ob eine Attestpflicht auf Dauer gilt oder eben nur für ein Jahr.

» Crispin » Beiträge: 14916 » Talkpoints: -0,43 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



sobald sie 18 ist ist sie ja Volljährig und kann ihre Atteste selber unterschreiben,

Atteste sind Schriftstücke die ein Arzt schreibt. Ähnlich einer Krankmeldung. Und Atteste kann und darf man auf keinen Fall selbst schreiben, die kann nur ein Arzt (eventuell auch ein Therapeut) ausstellen. Entschuldigungen wie man sie üblicherweise kennt, sollten von den Erziehungsberechtigten unterschrieben sein. Und ab 18 Jahren darf man die selbst schreiben.

Im Berufsleben schickt man seine Krankmeldungen mit der Post. Da kann man auch nicht Wochen später irgendwas nachreichen. Deshalb verstehe ich nicht, warum deine Klassenkameradin nicht einfach den Postweg genommen hat. Und eine Weissheitszahn- Operation wird ja selten von jetzt auf gleich gemacht, da hätte man das auch vorher in der Schule schon mal ankündigen können, oder nicht?

Wenn eine Attestpflicht auferlegt wird, ist das doch in meinen Augen kein Problem. Wenn man länger krank ist, geht man doch eh zum Arzt und der schreibt sowas ohne Probleme.

Mein Bruder war immer kränklich und hatte viele Fehltage. Klar schrieb meine Mutter ihm immer eine Entschuldigung. Aber irgendwie hatten alle dabei ein ungutes Gefühl. Deshalb sagte meine Mutter zu ihm, das er sich ein Attest beim Arzt mitgeben lassen soll. Seitdem gab es keinerlei Probleme mehr.

Ob die Attestpflicht mit Erreichen der Volljährigkeit aufgehoben wird, kann dir mit Sicherheit das Sekretariat sagen. Ich gehe davon aus, das diese Attestpflicht eine schulinterne Sache ist. Da kann dir hier keiner zu Auskunft geben.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Crispin hat geschrieben:Sie hat sich nachher auch noch beschwert und meinte natürlich, dass sie das Attest nicht früher hatte vorzeigen können,

Das Problem hätte sie ja auch bei einer Berufstätigkeit gehabt. Auch hier gilt, dass so was eine Bringschuld ist und sofort zu erfolgen hat. Sie hätte also durchaus in der Lage sein können, Freundinnen zu bitten, dieses Attest abzugeben. Oder die Eltern. Oder auch anrufen, um über die voraussichtlichen Fehltage Bescheid zu geben. Einfach nichts tun ist aber eine Pflichtverletzung. Im Job hätte das durchaus gravierende Folgen gehabt. ;)

Crispin hat geschrieben:diese Mal nicht eine Ausnahme machen zu können

Fakt ist doch, dass sie die Fehltage hatte. Und diese waren eben nicht entschuldigt. Daher steht ja nichts Falsches da und ich wüsste keine Grundlage, die dafür sprechen würde, sich hier auf Diskussionen einzulassen.

Crispin hat geschrieben:aber für meine Klassenkameradin hat das Momentan ziemlich schlechte Folgen.

Es handelt sich um ein Schulzeugnis und ich versuche mir gerade zu überlegen, was für schlechte Folgen sie hier zu befürchten hat. Natürlich macht sich ein solcher Eintrag nicht gerade gut, wenn man sich auf eine Lehrstelle bewirbt. Aber wenn die Noten stimmen, bekommt sie die Gelegenheit sich diesbezüglich zu äußern. Stimmen die Noten aber auch nicht, so wird wohl ein Personalverantwortlicher hier einen Zusammenhang herstellen und sich eben für andere Kandidaten entscheiden (was wohl vermutlich sowieso passiert wäre).

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ich kann zunächst mal gar nicht verstehen, wieso deine Klassenkameradin denn ihr Fehlen nicht vorher schon angemeldet hat. Dass einem die Weisheitszähne gezogen werden, weiß man in der Regel schon mindestens zwei Wochen im Voraus und bei so etwas sollte man doch wirklich bescheid sagen - schon allein, weil man ja sicher oragnisieren möchte, dass einem Unterrichtsmaterial aufgehoben oder nach Hause gebracht wird. Zwar hätte sie natürlich trotzdem ein Attest vorlegen müssen, aber man wäre in der Schule sicher verständnisvoller gewesen, wenn man schon vorher von der Weisheitszahnoperation gewusst hätte. So scheint das doch im Nachhinein auch etwas unglaubwürdig.

Es scheint mir auch irgendwie merkwürdig, dass bei euch grundsätzlich keine Attestpflicht besteht, wenn man nicht schon einmal durch längeres Fehlen auffällig geworden ist. Heißt das, dass man theoretisch einfach mal so einen Tag ohne Grund fehlen kann? Man muss doch immer einen triftigen Grund vorweisen können, wenn man keine unentschuldigte Fehlstunde im Zeugnis stehen haben will. Bist du dir sicher, dass du die Regel nicht doch falsch verstanden hast?

» channale » Beiträge: 1371 » Talkpoints: 37,37 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich selbst habe zwar noch keine Operation der Weisheitszähne hinter mir, allerdings gibt es in meinem Bekanntenkreis einige Menschen, die da schon hinter sich haben. Und diese Operation kam nie völlig unerwartet, sondern wurde ausnahmslos zuvor angekündigt. Auch da die Gesundung unter Umständen etwa dauert, allerdings haben alle meine Bekannten nur für wenige Tage eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bekommen und sich dann noch ein paar Tage frei genommen, so dass allein schon die Dauer des Fehlens recht merkwürdig scheint - auch wenn das natürlich durchaus berechtigt sein kann. Viel seltsamer erscheint mir aber die Tatsache, dass sich Deine Mitschülerin nicht schon vor dem Eingriff entschuldigt hat und dort erfahren hat, dass sie ein Attest vorweisen muss. Allein au diesem Grund finde ich das Verhalten der Lehrer absolut nicht intolerant.

Ich kenne es aus meiner Schulzeit übrigens auch so, dass entweder eine Entschuldigung der Eltern oder bei Erkrankung ab der 11. Klasse dann eine Bescheinigung eines Arztes vorgelegt werden musste. Da gab es gar keine Diskussion, wenn ich mich recht erinnere, dann war dieses Attest sogar binnen drei Tagen vorzulegen. Wie das bei Euch geregelt ist, erfragst Du am besten in der Verwaltung Eurer Schule. Denn meines Wissens gibt es keine deutschlandweit einheitliche Regelung.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Also erst einmal konkret zu deiner Frage, ob sie sich mit 18 die Entschuldigung selbst schreiben dürfe: Ja, darf sie, weil sie dann voll geschäftsfähig ist, was auch heißt, dass sie selbst entscheiden kann, ob sie zum Beispiel wegen einer Kleinigkeit nicht zur Schule geht. Nun zur Attestpflicht: In der Oberstufe gibt es ja (bei uns in Nordrhein- Westfalen zumindest) Oberstufenleiter und keine Klassenlehrer mehr. Und diese Oberstufenleiter sind für die Schüler zuständig. Ich bin selbst 18 und habe auch eine solche Attestpflicht auferlegt bekommen, da einer unserer Oberstufenleiter der Meinung war, dass ich schwänze. Er meinte zu mir, dass sie aufgehoben wird, wenn ich nicht mehr so häufig fehle. Ob es automatisch mit dem Neubeginn des nächsten Schuljahres endet weiß ich nicht genau.

Bei uns sind die Entschuldigungen durch ein Fehlstundenheft geregelt. Auf der Rückseite des Heftes stehen die Bedingungen, z.B. dass man am 2. Fehltag das Sekretariat zu benachrichtigen hat und dass bei längerem Fehlen zwischendurch ein Attest die Schule erreichen muss (durch Eltern, Freunden, per Post). Auch steht dort, dass man sich beim Tutor (ist dir ja sicher ein Begriff) beurlauben lassen muss, wenn man weiß, dass man an einem x- beliebigen Tag fehlt. Diese Seite muss man unterschreiben. Dadurch werden dann Missverständnisse vermieden.

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» Teelicht55 » Beiträge: 688 » Talkpoints: 17,91 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Mich würde mal interessieren, was eine auferlegte Attestpflicht ist. Bei uns ist das nämlich so, dass man sobald man 18 ist, immer ein ärztliches Attest braucht, wenn man fehlt, es sei denn man hat vorher etwa für ein Bewerbungsgespräch eine Freistellung bekommen. Entschuldigungen selbst schreiben ging zumindest bei uns nicht.

Entschuldigungen der Eltern waren für bis zu drei Tagen zulässig bis man 18 wurde. D.h. man durfte mit 18 nicht krank werden, wenn man nicht stundenlang beim Arzt sitzen wollte. Und mit manchen Problemen geht man (oder Frau) einfach nicht zum Arzt, z.B. bei sehr starken Kopfschmerzen.

Dass Lehrer aber so kleinlich sind und bei einer sonst unauffälligen Schülern unentschuldigte Fehltage eintragen, weil sie das Attest drei Tage zu spät abgegeben hat, kann ich nicht verstehen. Wissen die nicht, dass sie ihr damit die ganze Zukunft ruinieren? Sie konnte doch beweisen, dass sie krank war. Ich habe sogar mal eine Stunde gefehlt, weil ich mich am Plan verlesen hatte, und sogar da hat die Lehrerin ein Auge zugedrückt und sie nicht eingetragen.

» Tippfehler » Beiträge: 22 » Talkpoints: 12,49 »


Also die Attestpflicht gab es bei uns auch. Doch ich bin ein wenig verwirrt darüber, dass deine Freundin scheinbar sich nicht abgemeldet hat. Bei uns galt es immer als ziemlich schwerwiegend, wenn man sich nicht abmeldet also nicht in der Schule krank meldet. Besonders Eingriffe wie Weisheitszähne ziehen, kann man ja durchaus schon einmal vorher anmelden, denn die werden ja nicht von heute auf morgen gezogen und wenn man dann hier einen Tag länger fehlt kann sich auch jeder Lehrer denken warum.

Ich halte es auch in keinster Weise für intolerant, dass erwartet wird, dass man sich in der Schule zu allererst abmeldet, dass ist doch selbstverständlich, dies macht man später ja beim Arbeitgeber auch und ist man dann wieder in der Schule legt man auch jedem Lehrer sofort sein Attest vor und dann sagt eigentlich auch keiner was. Aber das es genauso erwartet wird ist doch kein Wunder. Ihr seid jetzt in der Oberstufe, andere in eurem Alter machen inzwischen eine Ausbildung und stehen auch schon direkt im Berufsleben und denken auch daran Bescheid zu geben, wenn sie krank sind, denn dies ist nun einmal Gang und Gebe und absolute Pflicht.

Wäre deine Freundin richtig krank gewesen, wäre es vielleicht auch noch etwas Anderes gewesen und hier hätten die Lehrer über eine Nichtabmeldeung vielleicht auch toleranter reagieren können. Doch etwas wie Weisheitszähne ist nichts Neues und Unbekanntes dass spontan kommt, sondern meistens schon eine ganze Weile vorher bekannt und da hätte man sich auch super abmelden können. Außerdem finde ich es schon seltsam, dass das große Erwachen erst mit Ende des Semesters kommt. Das die Lehrer ihr Attest nicht mehr anerkennen wird ihr wohl vorher auch schon aufgefallen sein müssen und da hätte man mit diesen sicherlich ncoh verhandeln und was machen können.

Und nein die Attestpflicht wird nicht aufgehoben. Das ist sozusagen der Einstieg ins richtige Leben. Ihr seid keine Kinder mehr und ihr könntet schon eine Ausbildung machen oder Arbeiten und da dürft ihr eure Zettel auch nciht selber schreiben. Es werden dort auch nurt Atteste vom Arzt akzeptiert und so ist es in der gesamten Oberstufe eigentlich auch immer. Schließlich ist diese auf freiwilliger Basis und die Vorbereitung aus Berufsleben oder auf die Universität. Da gelten die tollen Muttizettel oder selbsgeschriebene Zettel auch nicht mehr. Es zählen nur Atteste vom Arzt.

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» pichimaus » Beiträge: 2016 » Talkpoints: 6,99 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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