Ständige Attestpflicht in der Oberstufe?
@pichimaus
Das ist an unserem Gymnasium etwas anders. Hier darf man seine Entschuldigungen durchaus selbst schreiben, sobald man volljährig ist. Mir ist durchaus bewusst, dass es an anderen Schulen Attestpflicht in der Oberstufe gibt, aber an unserer Schule ist das nicht so. Meine Stufenleiterin meinte einmal, wir seine selbst dafür verantwortlich, ob wir nun was lernen wollen oder eben nicht und wenn wir nicht kommen, dann sei das unser Problem. Ich schreibe mir meine Entschuldigungen inzwischen schon selbst, das ändert sich in der Oberstufe nicht. Die Frage ist eben nur, ob meine Freundin das auch tun darf, nächstes Jahr oder ob dann immer noch die Attestpflicht von diesem Jahr gilt.
Also das klingt sehr, sehr seltsam. Wenn das wirklich so gilt (ich kann es mir nur sehr schwer vorstellen, versuche es aber mal), dann war es immer noch sehr unbedacht nicht Bescheid zu geben, dass man Fehlen wird aufgrund einer Weisheitszahnbehandlung. Das hätte sie ja dennoch machen können und es hätte nicht solche Probleme gegeben. Denn ich denke mal Abmelden muss man sich bei euch trotzdem oder? Ansonsten könnte man bei euch ja schwänzen wie es einem beliebt. Naja es könnte durchaus sein, dass sie es sich sozusagen verscherzt hat und nun nicht mehr von dieser Attestpflicht entbunden wird, auf jeden Fall wäre es wohl ratsam sich so oder so daran zu halten. Einmal den Lehrern zu liebe dies es fordern und später die Abiturprüfungen korrigieren und dann auch weil es später eh gefordert wird an jeder Arbeitsstelle.
Ich habe dir da doch schon vor Wochen eine Auskunft zu gebeben. Ich habe geraten, einfach mal im Sekretariat nachzufragen oder sich halt einfach an den Lehrer wenden, der diese Attestpflicht verhängt hat. Da wird es keine allgemeingültige Antwort drauf geben.
Auch ich habe als ich volljährig war meine Entschuldigungen selbst schreiben dürfen. Allerdings war ich nur an einer Fachoberschule. Und das ist auch schon ein paar Jahre her. Und soweit ich weiß, sind solche Regelungen auch Bundesland abhängig, deshalb wird dir hier keiner Auskunft geben können.
Desweiteren ist es ja auch so, das halt bis zum 18. Geburtstag Schulpflicht besteht. Das kann ein Grund sein, warum die Schule nun plötzlich ein Attest fordert. Und zwar in dem Falle, wenn auch ein Betrugsverdacht bestehen könnte. Und in dem Fall kann ich mir auch vorstellen, das die Schule darauf auch mit Volljährigkeit besteht. Und immerhin ist es notwendig, das der Schüler oder sie Schülerin an mindestens 50 Prozent des Unterrichts teilgenommen haben muss, damit überhaupt eine Teilnahme an dem Kurs bestätigt werden kann und damit die Lehrer auch irgendwas benoten können.
derpunkt hat geschrieben:Es handelt sich um ein Schulzeugnis und ich versuche mir gerade zu überlegen, was für schlechte Folgen sie hier zu befürchten hat. Natürlich macht sich ein solcher Eintrag nicht gerade gut, wenn man sich auf eine Lehrstelle bewirbt. Aber wenn die Noten stimmen, bekommt sie die Gelegenheit sich diesbezüglich zu äußern. Stimmen die Noten aber auch nicht, so wird wohl ein Personalverantwortlicher hier einen Zusammenhang herstellen und sich eben für andere Kandidaten entscheiden (was wohl vermutlich sowieso passiert wäre).
Wenn die Schule wegen den Fehlzeiten nichts sagt, macht das überhaupt keine Probleme. Welche Probleme sollte das denn bei einer Einstellung später machen? Zumindest auf meinem Abschlusszeugnis steht gar nichts drauf, wieviel Fehltage ich hatte, da gibt es nicht mal ein Feld dafür. Der Personalverantwortliche wüsste also gar nicht, ob ich überhaupt gefehlt habe in der Schule.
Sowas steht doch nur auf den normalen Halbjahres- und Jahreszeugnissen bzw. im Kursheft, dass man irgendwann bekommt für seine Noten. Aber auf dem Abschlusszeugnis ist sowas bei uns nicht aufgetaucht. Aber ich meine mal vernommen zu haben, dass an zu vielen Fehlzeiten eine Versetzung scheitern könnte, selbst wenn die Noten ausreichen. Das dürfte wohl das einzige Problem werden, aber die Schule scheint ja dahingehend keine Probleme zu machen.
Ich denke, du wirfst da die Dinge durcheinander. Unentschuldigte Fehlstunden stehen doch genauso auf dem Zeugnis wie entschuldigte. Genau genommen wird da gar nicht unterschieden. Es gibt doch auf dem Zeugnis nur das eine Feld für die Fehlstunden, in das eben alle Fehlstunden eingetragen werden, egal ob entschuldigt oder unentschuldigt.
Die Entschuldigungen dagegen sind doch nur dazu da, damit man als Schulleiter die Schüler, die ständig unentschuldigt fehlen, von der Schule verweisen kann. Auch kostet es ja ein Ordnungsgeld, wenn Schüler nicht regelmäßig kommen, was dann selbstverständlich auch nur beim unentschuldigten Fehlen zu bezahlen ist.
Das Verhalten der Lehrer finde ich aber auch sehr intolerant, wenn nicht sogar falsch. Bei uns gab es auch die Regel, dass man sich innerhalb einer angemessenen Frist entschuldigen musste. Aber diese Frist hat eben auch erst begonnen, wenn man wieder gesund, also wieder in der Schule, war. Frag doch deine Lehrer mal was sie machen, wenn einer sechs Wochen im Koma liegt. Wollen sie den dann gleich von der Schule verweisen, weil er die Entschuldigung nicht rechtzeitig abgegeben hat (abgeben konnte)?
Andererseits hast du da auch einen Fehler begangen, weil du ja nicht im Koma lagst sondern bloß deine Weisheitszähne operiert bekommen hast. Und sowas wird ja meistens nicht spontan entschieden, sondern weiß man in der Regel schon etwas vorher. Deswegen hättest du da schon vorher in der Schule Bescheid sagen müssen, dass da eine OP ansteht, wegen der du x Tage lang nicht in die Schule kannst. Die Bescheinigung vom Arzt hättest du dann ja auch schon vorher abgeben können. Da finde ich also, dass es deine eigene Schuld ist, dass du jetzt die unentschuldigten Fehlstunden hast, weil es bei euch bestimmt vorher bekanntgegeben wurde, dass man in der Schule absagen muss, wenn man längere Zeit fehlen wird.
pepsi-light hat geschrieben:Ich denke, du wirfst da die Dinge durcheinander. Unentschuldigte Fehlstunden stehen doch genauso auf dem Zeugnis wie entschuldigte. Genau genommen wird da gar nicht unterschieden. Es gibt doch auf dem Zeugnis nur das eine Feld für die Fehlstunden, in das eben alle Fehlstunden eingetragen werden, egal ob entschuldigt oder unentschuldigt
Auf dem Zeugnis mag das sicherlich so sein, aber in der Sekundarstude 2 gibt es ja kein Zeugnis mehr sondern ein Studienbuch, indem die Kurse und alles handschriftlich eingefügt werden und in diesem Buch gibt es für jedes Halbjahr eine Zeile nur für entschuldige und unentschuldigte Fehlstunden und später auf dem Abschlusszeugnis vom Gymnasium kann das je nach Schule auch aufgeführt sein, wenn nicht kann vom Arbeitgeber genauso eine Kopie des Studienbuches verlangt werden. Hat es alles schon gegeben, also kann man wohl nicht sagen, dass dies wirklich unwichtig wäre. Ganz im Gegenteil, würde ich mal sagen.
Manche gehen ja auch direkt nach dem Gymnasium lieber in eine Ausbildung und müssen sich dann mit Kopien des Studienbuches bewerben auf denen deutlich steht wieviel Fehlstunden, sowohl entschuldigt als auch unentschuldigt man hatte.
pichimaus hat geschrieben:Auf dem Zeugnis mag das sicherlich so sein, aber in der Sekundarstude 2 gibt es ja kein Zeugnis mehr sondern ein Studienbuch, indem die Kurse und alles handschriftlich eingefügt werden und in diesem Buch gibt es für jedes Halbjahr eine Zeile nur für entschuldige und unentschuldigte Fehlstunden und später auf dem Abschlusszeugnis vom Gymnasium kann das je nach Schule auch aufgeführt sein, wenn nicht kann vom Arbeitgeber genauso eine Kopie des Studienbuches verlangt werden. Hat es alles schon gegeben, also kann man wohl nicht sagen, dass dies wirklich unwichtig wäre. Ganz im Gegenteil, würde ich mal sagen.
In der Sekundarstufe 2 bekommt niemand ein Studienbuch. Das Studienbuch gibt es nur in der Oberstufe, aber nicht in der Mittelstufe. Und trotzdem gibt es, wenn man das Abi besteht, eben ein Zeugnis. Und das Studienbuch ist ja im Grunde genommen auch wie ein Zeugnis, nur eben in Heftform.
Und in meinem Studienbuch gibt es eben kein Feld für entschuldigte oder unentschuldigte Fehlstunden. Da gibt es nur eins für Fehlstunden allgemein und da werden alle eingetragen. Allerdings hängt es dann wohl davon ab, was für ein Studienbuch man genau hat. Da es da wohl verschiedene Verlage gibt, könnte Crispin sich ja einfach ein Studienbuch eines anderen Verlages kaufen, wenn sie jetzt so viele unentschuldigte Fehlstungen hat und damit nicht zurecht kommt.
pepsi-light hat geschrieben:pichimaus hat geschrieben:Auf dem Zeugnis mag das sicherlich so sein, aber in der Sekundarstude 2 gibt es ja kein Zeugnis mehr sondern ein Studienbuch, indem die Kurse und alles handschriftlich eingefügt werden und in diesem Buch gibt es für jedes Halbjahr eine Zeile nur für entschuldige und unentschuldigte Fehlstunden und später auf dem Abschlusszeugnis vom Gymnasium kann das je nach Schule auch aufgeführt sein, wenn nicht kann vom Arbeitgeber genauso eine Kopie des Studienbuches verlangt werden. Hat es alles schon gegeben, also kann man wohl nicht sagen, dass dies wirklich unwichtig wäre. Ganz im Gegenteil, würde ich mal sagen.
In der Sekundarstufe 2 bekommt niemand ein Studienbuch. Das Studienbuch gibt es nur in der Oberstufe, aber nicht in der Mittelstufe. Und trotzdem gibt es, wenn man das Abi besteht, eben ein Zeugnis. Und das Studienbuch ist ja im Grunde genommen auch wie ein Zeugnis, nur eben in Heftform.
Und in meinem Studienbuch gibt es eben kein Feld für entschuldigte oder unentschuldigte Fehlstunden. Da gibt es nur eins für Fehlstunden allgemein und da werden alle eingetragen. Allerdings hängt es dann wohl davon ab, was für ein Studienbuch man genau hat. Da es da wohl verschiedene Verlage gibt, könnte Crispin sich ja einfach ein Studienbuch eines anderen Verlages kaufen, wenn sie jetzt so viele unentschuldigte Fehlstungen hat und damit nicht zurecht kommt.
Wir haben beide scheinbar Recht und doch Unrecht. Ich habe mal ein paar Studenten aus anderen Bundesländern gefragt und scheinbar gibt es hier einige Unterschiede in der Bezeichung und in den Studienbüchern. Erstmal die Sekundarstufe 2 ist die Oberstufe, je nach Bundeslande von Klasse 11 bis 13. Das davor ist die Sekundarstufe 1 und die Grundschule ist die Primarstufe. Sekundarstufe 2 steht sogar in meinem Studienbuch drin.
Was das Studienbuch angeht, bin ich davon ausgegangen, dass es in allen gleich ist. Ich habe zwei verschieden Studienbücher und in beiden waren die Fehlstunden in untentschuldigte und entschuldigte unterteilt, sogar noch in Fehltage unentschuldigt und entschuldigt zusammengefasst. Das das Studienbuch wie ein Zeugnis ist stimme ich dir vollkommen zu, deswegen halte ich ja für kritisch, wenn je nach Bundesland scheinbar, durchaus auch unentschuldigte Fehltage explizit angezeigt werden. Das kann im späteren durchaus an der Arbeitsmoral zweifeln lassen und somit eine Einstellung verhindern.
pichimaus hat geschrieben:Manche gehen ja auch direkt nach dem Gymnasium lieber in eine Ausbildung und müssen sich dann mit Kopien des Studienbuches bewerben auf denen deutlich steht wieviel Fehlstunden, sowohl entschuldigt als auch unentschuldigt man hatte.
Gut das wusste ich nicht und hab es so bisher noch nie gehört, dass jemand bei einer Bewerbung sein Studienbuch vorzeigen musste. Alle Leute die ich kenne, haben sich mit ihrem Abschlusszeugnis beworben und das hat auch gereicht, ist es doch eh das viel aussagekräftigere Dokument als das Studienbuch. Die Noten stehen ja auch auf dem Abschlusszeugnis, aus dem jedoch im Gegensatz zum Studienbuch auch deutlich wird, welche davon wichtig für die Abschlussnote waren.
Bei mir war es aber auch so, dass sowohl unentschuldigte als auch entschuldigte Fehltage extra im Studienbuch aufgeführt wurden, aber eben nicht auf dem Abschlusszeugnis.
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