Als nicht biologischer Vater die Vaterschaft anerkennen

vom 18.04.2010, 03:02 Uhr

Mir geht es nicht darum, ob das nun gesetzlich möglich ist oder so. Das es geht, weiss ich. Mir geht es eher darum, ob meine Gefühle und Gedanken dazu einfach zu abgedreht sind. Mir ist die Situation nun schon mehrfach über den Weg gelaufen. Also nicht mir persönlich, sondern durch Bekannte oder halt in irgendwelchen Foren. Und ich bin immer wieder fasziniert über die Naivität und auch gleichermassen auch total geschockt und ich finde es auch irgendwie abstossend. Ok der Begriff abstossend trifft es nicht und ist wahrscheinlich ein wenig hart.

Folgende Situation. Frau hat Geschlechtsverkehr. Ob und wie sie verhütet ist dabei egal. Auf alle Fälle wird Frau schwanger. Bevor die davon erfährt, gibt es den Mann in ihrem Leben schon nicht mehr. Während der Schwangerschaft lernt Frau einen anderen Mann kennen und lieben. Er weiss das das Kind welches seine Partnerin erwartet, nicht von ihm sein kann. Was für ihn auch kein Problem ist, denn er liebt die Frau ja.

Das Kind wird unehelich geboren. Das Paar lebt nicht zusammen. Da das Kind ja Essen muss und auch Kleidung braucht, benatragt die Frau natürlich Unterhaltsvorschuss. Natürlich sagen dann die Ämter, was ist denn mit dem Erzeuger? Kann der nicht zahlen? Da muss Frau natürlich sagen, mein momentaner Partner ist nicht der leibliche Vater der Kinder. Daraufhin werden natürlich Nachforschungen angestellt, wer denn der Vater sein könnte.

Nun habe ich mehrfach mitbekommen, das der Partner bereitwillig die Vaterschaftsanerkennung unterschreiben möchte, für ein Kind, das nicht sein leibliches ist. Und ich stehe dem irgendwie sehr kritisch gegenüber. In einem Fall weiss ich, das der Gedanke vom Vater vor der Geburt des Kindes geäussert wurde. Er die Mutter quasi vielleicht gerade mal ein halbes Jahr kannte.

Ich persönlich denke halt, was da alles mit dran hängt. Für den Mann aber auch für das Kind und den leiblichen Vater. Ok der leibliche Vater ist eventuell fein raus aus der Sache. Aber ich würde, wenn ich ein Mann wäre, schon gerne wissen, das ich ein Kind habe. Und als Kind ist es doch sicherlich auch nicht einfach. Klar im Kindesalter ist einem das nicht bewusst. Man erfährt es eventuell auch nie. Aber irgendwann tauchen doch auch mal so Erzählungen auf, wann Mama und Papa sich kennengelernt haben und so weiter. Und irgendwann fällt dem Kind doch auch auf, da kann irgendwas nicht stimmen. Und ich als Kind würde schon gerne wissen, woher meine genetischen Wurzeln sind.

Und als Partner. Klar liebt man die Frau und so weiter. Aber was ist wenn wir uns mal trennen? Dann muss ich für ein Kind bezahlen, welches nicht meines ist? Klar können emotionale Bindungen entstehen. Was ist aber wenn ich noch x Kinder zeuge und nachher finanziell zusätzlich noch für ein Kind aufkommen muss, welches nicht meines ist?

Oder nehmen wir mal an, der leibliche Vater des Kindes wird mal steinreich. Immerhin wäre das Kind ja eigentlich erbberechtigt. Nehme ich meinem Kind damit nicht auch einen Teil seiner Zukunft? Die Vergangenheit nehme ich ihm ja auch. Und als Mutter. Ok ich kann das eh nicht nachvollziehen, gebe ich ehrlich zu. Aber was ist wenn ich mit meinem Partner mal richtig Streit habe und wir uns trennen. Da er ja als leiblicher Vater festgehalten ist, in wie weit kann er Ansprüche stellen?

Sind meine Gedankengänge da wirklich so abgedreht? Oder wie seht ihr die Sache?

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Also fangen wir mal mit dem Geschlechtsverkehr an, welcher die Schwangerschaft verursacht. Kind wird geboren, ein anderer Mann freut sich, das er "Vater" geworden ist. Bis dahin gibt es ja erstmal keine Probleme. Selbst dann nicht, wenn die Mutter mit dem neuen Partner nicht zusammenlebt, sondern jeder seine Wohnung hat.

Nun kommt das Jugendamt ins Spiel und die melden sich nicht erst, wenn man Geld von denen will. Die werden schon vorher fragen, wer denn der Vater ist. Nun steht die Frage im Raum, ob die Mutter überhaupt weiss, wie der Erzeuger denn heisst und wo er wohnt. Denn wenn sie da nichts weiss, kann der auch nicht zur Kasse gebeten werden. Und damit steht das Kind erstmal weiterhin als Vaterlos da.

Ob da nun ein anderer Partner vorhanden ist, geht das Jugendamt gar nichts an. Das ist Sache der Mutter und hat auch mit dem Kind erstmal nichts zu tun. Schwierig wird das nun erst, wenn der emotionale Vater eben auch die Rolle des Erzeugers übernehmen will. Damit übernimmt er Rechte und Pflichten. Wobei ich dann mal vermute, das da oftmals der Mann sich nicht wirklich im Klaren darüber ist, das er auch nach der Trennung finanzielle Pflichten hat und die Mutter nicht weiter darüber nachdenkt, das dann auch Rechte vorhanden sind.

Sprich solange sie ein glückliches Paar sind, wird das alles kein Problem sein, wenn der gefühlte Vater auch der gesetzliche Vater wird. Die Probleme tauchen dann erst auf, wenn man wirklich getrennte Wege geht. Aber auch da wäre der Gang zum Gericht die Möglichkeit um das wieder auf Normalzustand zu bringen. Nur das es eben eine recht langwierige und auch kostenspielige Sache werden kann.

Kommt dann später das Kind dahinter, das da irgendwas nicht so stimmen kann, wie bisher gedacht, dann hilft nur Farbe bekennen. Dann sollte man eben auch als Mutter zum eigenen Fehltritt stehen, wenn man Verständnis beim Kind erwartet.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Nun steht die Frage im Raum, ob die Mutter überhaupt weiss, wie der Erzeuger denn heisst und wo er wohnt. Denn wenn sie da nichts weiss, kann der auch nicht zur Kasse gebeten werden. Und damit steht das Kind erstmal weiterhin als Vaterlos da.

Das Jugendamt fragt nach, mit wem denn die Mutter in einem bestimmten Zeitraum liiert war. Um somit den Kreis der möglichen Väter einzugrenzen. Um aber das Problem zu spezifieren. Die Mutter hatte wohl in dem vom Jugendamt vorgegebenen Zeitraum eine Partnerschaft, trennte sich von dem Mann und hatte dann mehrmals One- Night- Stands, von denen sie aber nur die Vornamen kennt. Das Jugendamt fordert aber nun, das von besagtem festen Partner ein Vaterschaftstest gemacht werden soll. Aber genau das will die Mutter nicht. Aber sie will weiterhin halt Unterhalt haben, was wiederrum ds Jugendamt nicht mitmacht. Allerdings würde ihr derzeitiger Partner die Vaterschaft anerkennen. Obwohl er mit der Mutter erst zusammen kam, als diese bereits schwanger war.

Und das Jugendamt fragt nicht, wer Vater des Kindes ist, solange die Mutter nicht minderjährig ist und sie keine Geldforderungen ( in dem Unterhaltsvorschuss) an irgendwelche Ämter für das Kind hat. Erst wenn die Mutter Geld haben will, dann prüfen die Ämter, ob da nicht erstmal jemand anders zuständig ist.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Und warum weigert sich die Mutter vom jetzigen Partner einen Vaterschaftstest machen zu lassen? Laut dem beschriebenen Fall ist er keinesfalls der Erzeuger. Also besteht auch keine Möglichkeit, das dieser Test quasi nach hinten losgehen kann und das Jugendamt einen potentiellen Unterhaltspflichtigen damit bekommt.

So eine Weigerung wird doch quasi schon so angesehen, das da jemand als potentieller Erzeuger verschwiegen werden soll, um jemand anderen zahlen zu lassen. In diesem Fall eben das Jugendamt und damit der Staat. Und solange sie ihre Pflichten dabei nicht erfüllt, nämlich alles offen zu legen, was für das Jugendamt wichtig ist um eine Entscheidung zu treffen, wird sie auch kein Geld bekommen.

Egal in welcher Form man finanzielle Unterstützung beim Staat beantragt. Man hat eine Mitwirkungspflicht. Kommt man dieser nicht nach, dann gibt es halt auch einen negativen Bescheid.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Ich denke nicht, dass du so abgedreht denkst, ich hätte ähnliche Gedanken. Sobald die Vaterschaft anerkennt wird, hat man eben alle Rechte aber eben auch Pflichten. Dass bei einer Trennung dann Alimente gezahlt werden müssen, ist logisch. Dadurch kann ich verstehen, dass die Mutter gerne hätte, dass der Lebensgefährte die Vaterschaftsanerkennung unterschreibt. Immerhin ist sie dadurch finanziell abgesichert. Umgekehrt heißt das dann aber auch, dass er im Streitfall sogar die Sorgerechte bekommen könnte und sie dann die Alimente bezahlen muss.

Ich frage mich, warum man als nicht leiblicher Vater sowas überhaupt unterschreiben möchte. Man kann ja für das Kind da sein, ohne dies auf Papier stehen zu haben. Immerhin ist man ja meist auch noch gar nicht so lange mit der Mutter in Lebensgemeinschaft und da kann man gar nicht sagen wie beständig die Beziehung sein wird.

In beiden Fällen ob als Mutter oder als nicht biologischer Vater würde ich diese Vaterschaftsanerkennung nicht unterschreiben (lassen). Wichtig ist doch, wie man sich im Umgang mit dem Kind verhält und nicht was auf Papier steht. Wenn es dann zur Trennung kommt, kann man ohne großen Gerichtsstreit in die Ausgangssituation zurückkehren. Dass die Mutter dann keine Alimente bekommt, wäre ja auch gewesen wenn sie während der Geburt keinen Lebenspartner gehabt hätte.

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» misses_jessica » Beiträge: 963 » Talkpoints: -4,91 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Deine Überlegungen sind nicht ganz abgedreht. Die Problematik betrifft ja nicht nur den scheinbaren Vater und die werdende Mutter des Kindes. Hier wird quasi über die Köpfe der ansonsten betroffenen hinweg entschieden, ohne ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Zunächst natürlich das Kind. Jeder Mensch hat ein Recht darauf, von seiner Abstammung zu erfahren. In dem Fall wird dem Kind etwas vorgemacht. Nicht das es jetzt gegen den sozialen Vater geht, der sich ja trotz alle dem zur Vertrauensperson Nr. 1 entwickeln kann und dem Kind wirklich ein guter Vater sein kann! Ganz ohne Frage ist es ja nicht automatisch so, dass der biologische Vater auch der bessere Vater ist. Doch der Vorsatz, das Kind von Beginn an zu belügen, ist spätestens dann unverzeihlich, wenn es durch einen dummen Zufall später herauskommt. Denn dann stürzt für das Kind eine Welt ein. Wie das wieder korrigiert werden könnte, wäre mir nicht klar. Hier ist in jedem Fall Offenheit gefragt. Und wenn schon beim Jugendamt so bereitwillig von beiden Seiten gelogen wird, kann ich mir die Offenheit später nicht vorstellen. Jedenfalls nicht, solange sich das Paar dann nicht friedlich trennt. Im Streitfall aber kann das auch noch zu einem Geschütz werden, welches immer gegen das Kind gerichtet ist - und das Kind kann ja am wenigsten was für die verfahrene Situation.

Dann auch das Unterschlagen des Kindes vor dem leiblichen Vater. Auch der hat das Recht zu erfahren, dass er ein Vater ist. Ob er die dadurch entstehenden Pflichten bedient, entscheidet er. Geradestehen sollte er aber auf jeden Fall dafür. Und wenn es nur durch die monatliche Überweisung geschieht.

Es kann aber wirklich den Fall geben, dass der Vater nicht bekannt ist. Dann sollte man auch als Mutter den Schneid haben, dies bei der Frage nach dem Vater zu erklären. Natürlich wird dann versucht werden, den Vater zu bestimmen. Immerhin geht es hier um Gelder sowie Erziehungsansprüche. Aber wenn die Mutter wirklich nicht weiß, wer der Vater sein könnte bzw. wie er heißt oder wo er wohnt, kann auch kein Gericht oder Amt sie zu etwas zwingen.

Was den vermeintlichen Vater angeht, so darf der nicht vergessen, dass eine anerkannte Vaterschaft nicht so leicht wieder aufgegeben werden kann. Egal, wie gut die anschließenden Vaterschaftstests auch sein mögen. Und das hat eben weitreichende Konsequenzen. Nicht nur, was den Unterhalt angeht, sondern es betrifft auch z.B. das Erbrecht. Sollte er dann mit einer anderen Partnerin zu einem späteren Zeitpunkt Kinder zeugen, dann darf diese Geschwisterchen nie vergessen werden. Das gehört dann nämlich auch zur Familie!

Wenn ein Mann zu einer Frau steht und sich auch bedingungslos um deren Kind zu kümmern bereit erklärt, ist das eine feine Sache. Es aber aus einer falschen Freundlichkeit oder einer Laune heraus als eigenes Kind anerkennen lassen, ist fahrlässig. Aufwendiger, teurer und umständlicher wäre der korrekte Weg, der aber den Weg zur Offenheit ebnet: Mutter gibt unbekannt an und der Vater adoptiert nach einer Heirat das Kind. Dann hat er auch die vollen Rechte und Pflichten (wie nach der Anerkennung). Allerdings ist jetzt und später allen Beteiligten klar, wie alles gekommen und gelaufen ist. Egal wie so eine Beziehung dann mal in die Brüche gehen sollte: das Kind ist kein Spielball mehr!

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Und warum weigert sich die Mutter vom jetzigen Partner einen Vaterschaftstest machen zu lassen?


Wie in meinem Eröffnungspost eindeutig geschrieben, ist der jetzige Partner mit der Mutter erst während der Schwangerschaft zusammen gekommen. Also kann er biologisch gesehen, gar nicht der leibliche Vater des Kindes sein.

Und die Mutter würde der Vaterschaftsanerkennung durch den jetzigen Partner, der ja gar nicht der biologische/leibliche Vater des Kindes ist, ja zustimmen. Und genau da liegt mein Problem. Was ich aber auch schon im Eröffnunspost schrieb.

Und der Zeitraum, den das Jugendamt wohl vorgibt, kommt als Zeugungszeitpunkt wohl nicht in Frage. Und die Beziehung ging wohl auch nicht ganz glücklich zu Ende, zumindest will die Mutter mit dem damaligen! Partner nichts mehr zu tun haben, da er sich wohl einiges geleistet hat.

Und ich kann nun mal nicht nachvollziehen, wie man einfach behaupten kann, das jemand der Vater des Kindes ist, obwohl er es wissentlich nicht ist. Und in dem Fall ist das ja ganz klar, das der momentane Partner nicht der biologische Vater ist. Und ich verstehe da weder Mutter noch deren jetzigen Partner, wie man das halt machen kann. Gründe wurden nun ja auch von anderen Usern genug dagegen genannt. Und mir fiel noch ein, wenn bisher Unterhaltsvorschuss bezahlt wurde und der jetzige Partner erkennt die Vaterschaft an, kann er erstmal kräftig nachzahlen an die Ämter.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Du schreibst das die Mutter Unterhaltsvorschuss beantragt hat. Und das Jugendamt verlangt nur einige Daten. Dabei ist dem Jugendamt so ziemlich egal, wie die Mutter zum Erzeuger steht. Fakt ist, das sie eine Mitwirkungspflicht hat und daher auch die Daten angeben muss die ihr bekannt sind. Macht sie das nicht, dann verwirkt sie unter Umständen die Zahlungen für das Kind.

Und das Jugendamt klärt eben auch auf, wenn jemand was unterschreiben will, was eigentlich nicht von ihm verlangt werden kann. Ich denke mal, das die beiden da auch schon über Vor- und Nachteile belehrt worden sind bzw. das noch kommen müsste.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Vielleicht solltest du den Eröffnungspost nochmal lesen. Es geht nicht darum, ob es richtig oder falsch ist, das man Unterhaltsvorschuss beantragt. Es geht darum, ob es gedanklich richtig oder falsch ist, einen Vater in die Vaterschaftsanerkennung setzen zu lassen, der nicht der biologische Vater sein kann.

Und ich bezweifle stark, das die Mutter dem Jugendamt gegenüber sagen wird, das sie nun irgendeinen Mann da eintragen lässt, von dem sie bewusst weiss, das er nicht der Vater sein kann. Und ich glaube auch nicht, selbst wenn sie es sagt, das das Jugendamt einer solchen Handlung zustimmen wird. Zumindest nicht im besagtem Fall. Die Sachlage sieht anders aus, wenn alle beteiligten, also der leibliche Vater, der Mann der sich als Vater eintragen lassen will und eventuell das Kind davon wissen.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Also nochmal die Mutter ist von A geschwängert worden. Wobei, wenn man sich alles nochmal durch den Kopf gehen lässt eben auch noch ein paar andere Kandidaten zur Auswahl stehen. Dann gibt es B, der nicht der Erzeuger ist, aber gerne Vater sein will durch Anerkennung der Vaterschaft.

Nun steht das Jugendamt, welches aktuell den Unterhalt für das Kind zahlt. Dieses ist bestrebt den Mann zu finden, welcher der Erzeuger ist. Denn dieser hat ja dann die Unterhaltspflicht zu erfüllen und nicht das Jugendamt. Allerdings werden von der Mutter daher einige Nachweise gefordert, wie eben der Vaterschaftstest. Und der eben von allen wo eine Vaterschaft vermutet werden kann.

Und mal ehrlich. Würdest du als Bearbeiter dann einfach erstmal die Aussage hinnehmen, das der aktuelle Partner nicht der Vater ist? Könnte ja dann jede Mutter behaupten und damit Gelder von Staat in Anspruch nehmen und vielleicht sogar doppelt kassieren. Also ist es das Recht der Mutter Unterhaltsvorschuss zu beantragen, genauso wie das Jugendamt eben das Recht und die Pflicht hat, den leiblichen Vater ausfindig zu machen.

Nun kommen wir zu dem Punkt, das einer halt Papa sein will und das eben auch offiziell. Der Erzeuger wird bei dieser Situation nicht viel dagegen haben. Zumal er im Moment noch als Mister X bezeichnet werden kann, da nicht bekannt. Kommen Mutter und aktueller Partner nun zum Jugendamt mit dem Willen, das der Mann der offizielle Vater sein will, dann hat das Jugendamt auch eine Beratungspflicht. Eben diesen Mann darüber aufzuklären welche Pflichten und eben auch Rechte damit verbunden sind. Genauso wird dies der Mutter auch mitgeteilt.

Und dann gibt es erst einen Termin für eine Unterschrift. Bis dahin können sich beide die Sache nochmal gründlich überlegen. Ob man dies nun moralisch verwerflich findet oder was auch immer, ist dann subjektiv. Fakt ist nur, das das Jugendamt mit der Unterschrift des Mannes aus der finanziellen Pflicht entlassen ist. Fakt ist auch, das der Erzeuger da weder zustimmen noch das ganze ablehnen kann, da dieser ja wohl nicht bekannt ist. Das Kind kann sich auch nicht zu Sache äussern, da es wohl noch zu klein ist.

Das Jugendamt wird den beiden halt die Sache nicht ausreden, aber wie oben schon gesagt, Vor- und Nachteile aufzeigen. Entscheiden müssen Mutter und Partner das allein, ob er nun der offizielle Vater wird oder nicht.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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