Was bedeuten Anlieger frei Verkehrsschilder?

vom 17.04.2010, 20:49 Uhr

In meiner Gegend ist fast jede Straße mit dem "Durchfahrt verboten - Schild" und dem Zusatz "Anlieger frei" versehen. Allerdings frage ich mich jedes mal was nun genau aus Sicht der Polizei und dem Gesetz ein Anliegen ist.

Ein Anliegen ist doch zum Beispiel wenn man jemanden den man kennt oder ein Geschäft besuchen möchte. Was gibt es den noch für Anliegen? Was passiert wenn man der Polizei vorgaukelt dass man jemanden besuchen möchte. Kann einem die Polizei das nachweisen?

» Knopfkauer » Beiträge: 15 » Talkpoints: 6,44 »



Das Zusatzschild besagt ANLIEGER frei und nicht ANLIEGEN frei. Mit Anlieger sind die Bewohner der jeweiligen Straße und potenziellen Querstraßen gemeint. Den besten Vergleich dürfte man hier in dem Begriff Anliegerstaaten finden. Dieser beschreibt Staaten die sich um eine Region herum gruppieren und nicht ob diese Staaten ein Anliegen an die jeweilige Region haben.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Anlieger frei heißt aber auch, dass man in diese Straße fahren kann, wenn man Kunde in einem Geschäft werden möchte, das in dieser Straße liegt.

Man darf also durchaus auch in diese Straße fahren, wenn man dort beispielsweise die Oma besuchen will und vor Omas Häuschen parken will, obwohl man nicht selbst polizeilich mit einem Wohnsitz in dieser Straße gemeldet ist.

Was allerdings nicht geht, ist dass man da einfach so durch fährt, weil man im nächsten Dorf wohnt und nicht die Umleitung nehmen wollte.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



Anliegen und Anlieger ist in der Tat nicht das Gleiche. Ein Anliegen ist ein Wunsch und ein Anlieger ein Anwohner. Was sagt und das also? Das man sich im Falle einer Kontrolle Sachen wie: "Ich wollte nur schnell in das Geschäft" sparen kann.

Gedacht ist solch ein Durchfahrtsverbot für Otto-Normalverbraucher und eben nicht Anlieger, damit eben insbesondere Anwohner an einen bestimmten Ort kommen. Bist du z.B. Ladenbesitzer, dann sieht das Ganze schon wieder ganz anders aus.

Wäre deine Ausrede - sofern es eine ist - allerdings glaubhaft und rechtlich auch relevant, kann man dir selten etwas anhaben. Aber ich empfehle dennoch, solche Straßen zu meiden, wenn man nicht wirklich ANLIEGER ist.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



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