Schlagloch - Warnschild aufstellen Pflicht?
Ich war eben mit dem Auto unterwegs und musste unzählige Schlaglöchern überstehen. Was mir allerdings aufgefallen ist, dass nicht "neben" jedem Schlagloch ein Schild stand.
Muss nicht neben jedem Schlagloch ein Schild stehen, auf dem diese zwei Hubbel abgebildet sind? Und wenn nicht, welche Kriterien müssen gegeben sein, damit dort ein Schild stehen muss? Wenn dort kein Schild steht, obwohl dort eines hätte stehen müssen und dadurch dass man das Schlagloch durch fährt, ein Schaden am Fahrzeug entsteht, kann man dann Schadensersatz verlangen?
Ich bin mir da zwar nicht sicher, denke aber dass es überhaupt keine Pflicht gibt solche Schilder aufzustellen. Wenn es regnet, schneit oder Nebel auftritt kommt ja auch kein Mitarbeiter der Stadt zu dir und sagt, dass du etwas langsamer fahren sollst. Und wenn du dann trotz Sichtweite unter 50 Meter mit 130km/h einen Unfall auf der Autobahn verursachst, kannst du ja auch nicht die zuständige Straßenmeisterei oder das Land verklagen.
Ich denke bei den Schlaglöcher verhält es sich ähnlich. Nach einem starken Winter wird man als Autofahrer einfach damit rechnen müssen, dass es viele Schlaglöcher gibt und dementsprechend selber etwas aufpassen müssen.
Zudem dürfte es kaum genug Schilder und Mitarbeiter in den Straßenmeistereien geben um an jedem Schlagloch ein Schild aufzustellen. Da werden sich die Kommunen dann auf die schlimmsten Stellen konzentrieren und die Schilder auch zuerst da aufstellen, wo sich mehrere Schlaglöcher befinden und man diese kaum noch umfahren könnte. Das würde sich auch mit meiner Wahrnehmung von solchen Schildern nach diesem Winter decken.
Knopfkauer hat geschrieben:Muss nicht neben jedem Schlagloch ein Schild stehen, auf dem diese zwei Hubbel abgebildet sind?
Wenn auf einer Strecke von 400 m nur Schlaglöcher sind muss logischerweise nicht neben jedem Schlagloch ein Schild aufgestellt werden, sondern nur am Anfang der Strecke - ist auch irgendwie logisch!
Knopfkauer hat geschrieben:Wenn dort kein Schild steht, obwohl dort eines hätte stehen müssen und dadurch dass man das Schlagloch durch fährt, ein Schaden am Fahrzeug entsteht, kann man dann Schadensersatz verlangen?
Ja, da die Stadt hier ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt hat - entweder indem sie kein Schild aufgestellt oder die Schlaglöcher nicht zeitnah beseitigt hat.
@Klehmchen
So wie der Otto-Normal-Bürger seinen Gehweg schippen muss hat auch die Kommune die Stadt öffentliche Straßen zu sichern im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Das ist mit dem Wetter nicht vergleichbar, da ich eben nicht annehmen muss, dass es nach einem starken Winter viele Schlaglöcher gibt (betrifft ja fast nur alte Straßen) sondern ich annehmen darf, dass öffentliche Straßen in Ordnung sind bzw. ich schlechte Witterungsbedingungen problemlos sehen kann - wenn aber auf einmal ein tiefes Schlagloch in der Piste ist u. U. nicht.
Würde deswegen durch ein Schlagloch am Auto ein Schaden entstehen muss die Stadt diesen bezahlen - solange sie nicht darauf hingewiesen oder ein Tempolimit deswegen angeordnet hat und damit ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkam (siehe LG Trier, Az 11 O 134/02). Und damit die Kommune da nicht laufend verklagt wird gibt´s da auch noch die Einschränkung, dass Schlaglöcher von "geringer Tiefe" erwartet werden müssen (OLG Braunschweig, Az 3 U 47/029) - damit ist vor allem gemeint, wenn es mal kurz rüttelt bei so einem 1 - 2 cm Ding. Und damit Kommunen nicht nur günstige Schilder aufstellen und sonst nichts tun (oder bis zur Sanierung alles aufschieben wollen) gibt`s hier wieder die Regelung, dass die Verkehrssicherungspflicht per Schild nur dann erfüllt ist, wenn der Schaden auch damit abgewendet werden kann was z. B. bei Schlaglöchern mit einer Tiefe von mehr als 15 cm nicht mehr der Fall ist (LG Celle, Az 8 U 199/06).
Und ein Schild darf auch nicht bis zum St. Nimmerleinstag stehen bleiben, da die Stadt eben im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht die Auflage zur (schnellen) Beseitigung hat (OLG Saarbrücken Az 4 U 185/09).
Subbotnik hat geschrieben:@Klehmchen
So wie der Otto-Normal-Bürger seinen Gehweg schippen muss hat auch die Kommune die Stadt öffentliche Straßen zu sichern im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht.
Mir war aber so, als wenn dies nur für Hauptverkehrsstraßen gilt und die Städte eben nicht verpflichtet sind, für jede Straße diese Sicherungspflicht einzuhalten, weil das kaum machbar und finanzierbar ist. Kann aber natürlich auch sein, dass ich da falsch liege. Aber eigentlich hatte ich mal gehört, dass ein Autofahrer eine Stadt verklagt hatte, weil vor allem kleine Nebenstraßen, die er oft benutzen musste, dauernd kaputt waren und er deswegen die Reparaturen am Auto von der Stadt bezahlen lassen wollte. Da hatte dann allerdings die Stadt recht bekommen, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe.
Selbstverständlich muss nicht neben jedem Schlagloch auch ein Schild stehen, was sollte das denn für einen Sinn haben? Sowas macht man am Anfang der Straße hin, oder eben dahin, wo mehrere Schlaglöcher vorkommen.
Gibt es allerdings gar kein Schild, dann kannst du die Stadt natürlich anzeigen. Problematisch an der Sache ist aber, dass du genau nachweisen musst, dass der Schaden auch von dem Schlagloch kommt und nicht etwa bereits vorher da war. Die meisten Menschen machen aber keine "Vorher-Fotos" bevor sie losfahren inkl. Datum und das erschwert die Sache schon erheblich.
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