Arbeitslosengeld Zahlung bei Freistellung

vom 14.04.2010, 22:14 Uhr

Bei uns in der Firma geht es gerade wieder mal drunter und drüber und keiner von uns weiß ob er morgen noch einen Job hat. Nun wollte ich mal fragen wie das mit dem Arbeitslosengeld bei Freistellung läuft? Wird das dann auch schon zum Teil gezahlt und wie wird das berechnet?

Ich steh damit total im Wald und meinen Kollegen geht es ebenso. Könnt ihr uns da mit ein paar Tipps auf die Sprünge helfen, das wäre echt nett wenn ihr euch die Mühe machen wollt.

» Viggo » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Das ist eigentlich ganz einfach geregelt und weder du noch deine Kollegen brauchen sich hier Sorgen zu machen. Denn habt ihr einen Job (egal ob Freigestellt oder nicht), dann wird kein Arbeitslosengeld bezahlt. Wieso auch, denn schließlich seid ihr nicht arbeitslos. Der Lohn fließt weiter und alle Berechnungen hinsichtlich des Arbeitslosengeldes sind hinfällig.

Wenn ihr hingegen Arbeitslos seid, dann heißt das auch arbeitslos und hat nichts mit eine Freistellung zu tun. Und selbstverständlich springt dann die Arbeitslosenversicherung ein bzw. prüft, ob die Voraussetzungen gegeben sind, Zahlungen zu leisten.

Anders natürlich, wenn man die Kündigung mit Freistellung benennt. Da würde ich dich einfach bitten, dies klar zu stellen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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