Früherkennungsuntersuchungen werden kontrolliert

vom 14.04.2010, 11:00 Uhr

Mit etwas Verwunderung habe ich gerade meine Post aufgemacht und fand dort ein Schreiben des "Team U-Untersuchungen" von Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie vor. In dem Schreiben wird man 'freundlich' aufgefordert die betreffenden Kinder zur Früherkennungsuntersuchung (U-Untersuchung) anzumelden und erhält auch gleichzeitig eine Antwortkarte welche vom behandelnden Arzt ausgefüllt werden muss.

Bei meiner anschließenden Recherche fand ich heraus, dass dieses Verfahren zum 1. April 2010 in Niedersachsen eingeführt wurde. Bei nicht einhalten der Termine erhält man zunächst ein Erinnerungsschreiben, sollte auch dieses nicht fruchten wird das zuständige Jugendamt informiert. Das Schreiben ist sogar in 5 weiteren Sprachen abgefasst (Englisch, Französisch, Türkisch, Russisch und Arabisch) und macht verständlich klar was da von den jeweiligen gesetzlichen Vertretern gefordert wird.

Eigentlich finde ich das Vorgehen gar nicht mal schlecht, allerdings verwundert mich der Zeitrahmen welcher angesetzt wurde. Denn es werden nur Untersuchungen von der U5 bis zur U8 abgedeckt. Die U7a, welche wohl inzwischen von allen Krankenkassen ebenfalls übernommen wird, wird in meinem Schreiben noch nicht erwähnt, auf der entsprechenden Internetseite ist sie allerdings aufgeführt.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich denke, dass man zu den früheren U-Untersuchungen eher geht, da man bei einem Säugling noch darauf bedacht ist, nichts falsch zu machen und sich um seine Gesundheit mehr Sorgen macht, wie wenn das Kind schon etwas älter ist. Bei den weiteren U-Untersuchungen ist das Kind ja bereits etwas größer und somit etwas robuster.

Die meisten Eltern gehen zu den ersten Untersuchungen ihrer Baby. Das wird einem im Krankenhaus bei der Entlassung auch noch einmal mit auf den Weg gegeben. Diese U-Untersuchungen werden meistens nicht vergessen. Spätere Untersuchungen finden nicht mehr in diesen kurzen Abständen statt, wie es die ersten Untersuchungen sind, so dass manche Eltern die späteren Untersuchungen schlichtweg vergessen. Ebenso, wie gesagt, befinden einige Eltern diese wichtigen Untersuchungen, wenn das Kind etwas größer ist, auch nicht mehr als unbedingt nötig, obwohl sie es aber sind.

Ich denke genau aus diesem Grund, nämlich, dass die späteren Untersuchungen aus was für Gründen auch immer, eher verschlafen und nicht wahrgenommen werden, hat man das neue "Erinnerungsverfahren" bei euch in Niedersachsen eingeführt. Damit soll das Wohl der Kinder sicher gestellt werden.

Ich fände es eine gute Sache, wenn dann nun auch andere Bundesländer nachziehen und ebenfalls so ein "Erinnerungsverfahren" einführen würden.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Ich finde solche Erinnerungsverfahren auch sehr gut und sie dienen ja zum Wohle des Kindes. Ich denke auch, dass sie wirklich zum Pflichtprogramm werden sollten und nciht nur auf freiwilliger Basis sein sollten. Bisher habe ich noch nichts von diesem Erinnerungsverfahren gehört und finde es gut, dass Niedersachsen damit anfängt. Hoffentlich ziehen andere Bundesländer nach. Denn es gibt leider doch viele Eltern, die einen Arztbesuch völlig ablehnen.

Durch die Untersuchungen, die zur Pflicht werden sollten, kann dann auch festgestellt werden, ob ein Kind gut genährt ist und nicht misshandelt wird. Dann wird hoffentlich nie wieder so was passieren, wie die Einsperrung von einem Kind im dunklen Kellerraum oder sonstige schlimme Taten, die allerhöchstens rauskommen, wenn die Kinder dann der Schulpflicht nicht nachgehen und dann ist es oft zu spät.

Dass einige Untersuchungen nicht aufgeführt werden ist vielleicht auch so, dass diese gesondert erinnert werden oder ziemlich dicht an den anderen Untersuchungen liegen. Vielleicht sind sie auch nicht ganz so relevant wie die aufgeführten Untersuchungen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Diamante hat geschrieben:Dass einige Untersuchungen nicht aufgeführt werden ist vielleicht auch so, dass diese gesondert erinnert werden...

Das könnte ich mir auch vorstellen. Ich habe z.B. obwohl wir hier in Bayern (noch) kein solches Erinnerungsprogramm haben, zur U6 einen Brief von meiner Krankenkasse erhalten, dass diese U-Untersuchung demnächst fällig sei und dass man sich dann auch beim Kinder-Hausarzt-Modell anmelden könnte.

Gut, von dem Kinder-Hausarzt-Modell profitieren neben den Eltern und dem Kind natürlich auch die Krankenkassen. Deshalb wurde vermutlich dieser Brief an uns geschickt. Aber generell könnte ich es mir schon vorstellen, dass Niedersachsen dann einzeln zu wichtigen U-Untersuchungen einlädt.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Gerade die U-Untersuchungen sind doch ganz nützlich für ein Feedback für die Eltern, wie sich ihr Kind im Laufe der Jahre entwickelt hat. Wenn man viel Zeit mit dem Kind verbracht hat, dann fallen einem vielleicht Dinge nicht mehr auf, die eigentlich zu bemerken wären, weil sie auf eine eventuelle Missentwicklung schließen lassen. Somit finde ich, dass es eine gute Idee ist, die Erinnerung - auch mit diesem "Nachdruck" - an die U-Untersuchung bei den Eltern auffrischen.

Meine Eltern haben damals auch beinahe meine U-Untersuchungen verplant, weil sie nach einiger Zeit den Überblick über die mediznischen Vorsorgemaßnahmen verloren haben. Erst ein zufälliger Besuch beim Kinderarzt brachte überraschend hervor, das meine letzte U-Untersuchung bereits seit längerem fällig war.

Dass Kinder dabei auch vor Misshandlungen geschützt werden können, bzw. diese früher erkannt werden, halte ich zwar nicht für Sinn und Zweck des ganzen, aber wenn es eine positive Begleiterscheiung ist, dann kann das nur gut für's Kind sein. Auch wenn sich dann einige Eltern zu sehr in die Privatsphäre eingegriffen fühlen könnten, was ich auf der anderen Seite auch verstehen kann.

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» Malcolm » Beiträge: 3256 » Talkpoints: -1,99 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ja man wird bei uns in Niedersachsen ab sofort zu jeder anstehenden Untersuchung solch ein Schrieben erhalten. Die Antwortkarte bezieht sich nur auf den aktuell anstehenden Termin.

Lediglich im Begleitschreiben wird die U7a (noch) nicht aufgeführt, ich denke mal es liegt daran, dass die U7a noch nicht allzu lange zu den Regelleistungen der Krankenkasse gehört(e) und das Begleitschreiben lediglich schon vorher gedruckt wurde. Auf der Internetseite ist die U7a ja mittlerweile enthalten.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich finde es gut, dass man verpflichtet ist, diese Untersuchungen durchführen zu lassen. Immerhin ist es so, dass man jede Untersuchung in einem angemessenen Zeitrahmen durchführen kann, meines Wissens nach je nach Alter des Kindes um die 2 Monate, so dass man eigentlich auch nicht in Zeitdruck geraten kann und genug Zeit hat, sich darum zu kümmern.

Gerade solche Fälle von Verwahrlosung oder gar Hungertod, die in letzter Zeit leider nicht so selten in der Presse vertreten waren, können so zwar nicht gänzlich verhindert werden (bei älteren Kindern sind die Zeitspannen zwischen den Untersuchungen entsprechend größer), aber zumindest kann man diese bei Säuglingen und Klein(st)kindern so reduzieren.

Allerdings sollte dann auch rasch gehandelt werden, wenn eine bestimmte Frist überschritten ist, denn alle Vorschriften nutzen wenig, wenn die entsprechenden Behörden aufgrund von Arbeitskräftemangel oder schlichtweg Schlamperei diese nicht zügig umsetzen.

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» netti78 » Beiträge: 3238 » Talkpoints: 18,35 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



netti78 hat geschrieben:Ich finde es gut, dass man verpflichtet ist, diese Untersuchungen durchführen zu lassen.

Ist man doch gar nicht. Eine Pflicht zur Teilnahme an den Untersuchungen gibt es in Deutschland nicht, ebenso wenig gibt es eine Pflicht zur Meldung an das zuständige Jugendamt. Natürlich werden die sich ihre Gedanken machen, wenn man nichts meldet, das wird aber höchstens dazu führen, dass sie mal vorstellig werden und nachschauen, ob es dem Kind gut geht. Ist das der Fall, dann war es das auch schon wieder, egal ob man zu den Untersuchungen gegangen ist oder nicht.

Warum auch sollte man es jemandem gesetzlich vorschreiben, dass er ärztliche Leistungen anzunehmen hat? Nichts desto trotz finde ich es gut, dass es nun diese Erinnerungsschreiben in einigen Bundesländern gibt. Es gibt sicherlich genug Eltern, die gerade eine der späteren Untersuchungen vergessen oder auslassen würden.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Ich kenne es von meiner Krankenkasse auch so, dass ich ca. 3 Monate bevor die U-Untersuchung frühestens durchgeführt werden kann, eine nette Einladung erhalte, die mich an die nächste Untersuchung erinnert und auf der dann noch mal ausdrücklich steht, dass für mich bzw. mein Kind als Versicherte dafür keine Kosten anfallen. Bisher habe ich zwar ohnehin immer rechtzeitig an diese Untersuchung gedacht, aber einige Bekannte haben das mit zunehmendem Alter der Kinder schon fast mal verschwitzt. Daher finde ich solche Erinnerungen äußerst nützlich.

Etwas befremdlich finde ich allerdings, dass es da eine Antwortkarte gibt, auf der der Termin oder besser die durchgeführte Untersuchung vom Arzt bestätigt werden muss. Klar ist das ganz nett, aber Papier ist nun mal geduldig. Und nur die Teilnahme an der Untersuchung sagt ja nicht viel aus.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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