"Gefängnis"strafe kontra Unterhaltsleistungen

vom 13.04.2010, 23:55 Uhr

Ich habe gerade eine interessante These gelesen, die ich gerne mal zur Diskussion stellen möchte: Es geht um den Missbrauch anderer Menschen. Egal ob nun Kindesmissbrauch oder Vergewaltigung. Alllerdings halt innerhalb der Familie. Sprich der Vater der die Kinder sexuell missbrauch, der Mann der die Frau vergewaltigt oder der Mann der seine Frau mehrfach krankenhausreif verprügelt.

Es wurde nun die These aufgestellt, das die Strafen für die genannte vergehen ja oftmals sehr gering seien. Ob da auch ein Interesse des Sozialstaats dahinter steckt. Denn ein Vater der im Gefängnis sitzt, kann nun mal keinen Kindesunterhalt bezahlen, was ja auch heisst, das der Staat erstmal Unterhaltsvorschuss zahlen muss. Genauso kann der Ehemann oder auch Ex- Mann keinen Unterhalt an seine Frau oder Ex- Frau zahlen, wenn er im Gefängnis sitzt und die Frau wäre ja dann eventuell auf Sozialleistungen angewiesen, was ja wiederrum die Sozialkassen belasten würde.

Es geht hier rein um die Strafe für Verbrechen innerhalb der Familie. Und die genannten Thesen sind auch von normalsterblichen aufgestellt worden, sind also kein Inhalt irgendwelcher Fernsehsendungen etc.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



So ganz konnte ich den Gedankengang nicht gleich nachvollziehen, aber wenn ich es richtig verstanden habe, geht es darum, dass ein Vater bzw. Ehegatte, der sich von der Familie trennt ja oft genug Unterhalt zahlen muss. Die These geht nun davon aus, dass er das grundsätzlich nicht kann, wenn er inhaftiert ist. Für diese Zeit könnte die Frau für sich und ihre Kinder nun Sozialleistungen beanspruchen. Um den Zeitraum auf den sie Anspruch auf Leistungen hat, gering zu halten, wird eine recht geringe Haftstrafe angesetzt, damit der Vater bzw. Ehemann seine Unterhaltspflichten schnell wieder selbst erfüllen kann. Stimmt das soweit?

Diese These halte ich für sehr weit hergeholt. Schon beim Kindesunterhalt ist es ja so, dass der maximal 72 Monate und das auch nur bis zum 12. Lebensjahr gezahlt wird. Ewig besteht da also auch kein Anspruch. Außerdem wird das Jugendamt immer wieder an den eigentlich Unterhaltspflichtigen herantreten und das Geld zurückfordern. Daher könnte man, wenn man davon ausgeht, dass alle Väter, die das betrifft auch zahlungsfähig sind, nur vermuten, dass man das Geld eben nicht mehr vorstrecken möchte. Da stellt sich dann aber auch die Frage, wären die betreffenden Väter normalerweise wirklich zahlungsfähig? Keine Ahnung, wie das so ist. Auch beim Ehegattenunterhalt sieht es ja so aus, dass inzwischen Regelungen in Kraft getreten sind, die die Ansprüche deutlich eingrenzen. Da müsste der Ehemann dann also auch nicht mehr sehr lange zahlen, wenn überhaupt.

Eine weitere Frage, auf die ich keine Antwort weiß: wieso wird eigentlich vorausgesetzt, dass ein inhaftierter Vater und/oder Ehemann seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen könnte? Genug Geld auf Konten vorausgesetzt, könnte ein Dauerauftrag doch weiter laufen. Außerdem können Häftlinge doch innerhalb der Vollzugsanstalten arbeiten gehen und so selbst Geld verdienen, dass eben auch zum Teil den Unterhaltsempfängern zukommen könnte.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Das heisst ja nicht umsonst Vorschuss, was einem das Jugendamt bezahlt. Es wird also regelmässig versucht das gezahlte Geld bei den Vätern wieder einzutreiben. Somit ist allein diese These schon nicht haltbar, was den Kindesunterhalt angeht.

Beim Ehegattenunterhalt ist das wieder etwas anders. Denn erstens bestehen da, soweit mir bekannt, nur Ansprüche bis das Kind in die Schule geht. Denn spätestens ab da ist die Frau wieder zeitlich in der Lage für sich selbst Geld zu verdienen. Und die Ansprüche für die Kinder haben immer Vorrang, so das man als Ex-Frau bei einem normalen Arbeitnehmer schon keinen Unterhalt mehr vom Kindesvater bekommt.

Die Möglichkeit während der Inhaftierung auch zu Arbeiten besteht zwar. Nur leider gibt es da viel zu wenig Arbeitsplätze, so das man das mal getrost als Einkommensquelle für den verurteilten Vater weglassen kann.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Soweit ich das weiss, werden die Arbeitsmöglichkeiten im Gefängnis nur so hoch vergütet, das sich der Inhaftierte gelegentlich mal was leisten kann. Und im Gefängnis sitzen heisst ja nicht, das man gar kein Geld braucht. Mit absoluter Sicherheit brauche sie Hygieneartikel.

Wie gesagt, die These entsprang nicht alleine meinem wirren Gehirn. Ich fing an sich an darüber nachzudenken, als eine Internetuserin von Fällen berichtete ( die Userin ist sehr zuverlässig, ging aber sonst nicht näher darauf ein), in denen gewaltätigen Ehemännern nur Bewährungsstrafen aufgebrummt wurden, mit der Auflage das sie Unterhalt zahlen müssen. Und das auch bei Fällen, in denen die Männer ihre Frauen mehrfach krankenhausreif geschlagen haben.

Unterhaltsvorschuss ist ja eine nette Sache. Nur wird der halt auch nicht ewig gezahlt. Sprich dann treten wieder die Sozialleistungen in Kraft. Und klar können die Jugendämter sich ihr Geld wiederholen. Trotzdem sind die staatlichen Kassen erstmal belastet, was man halt mit Bewährungsstrafen etc. umgehen kann. Und die meisten die mal im Gefängnis waren, wie hoch ist die Chance das die einen Arbeitsplatz bekommen, der so gut vergütet wird, das sie davon einmal Leben können und dann noch ihre Schulden beim Staat zurück zahlen können?

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



LittleSister hat geschrieben:das die Strafen für die genannte vergehen ja oftmals sehr gering seien.

Diese These verliert aber ihren Wert, wenn ich jetzt entgegne, dass die Strafen mit Nichten "sehr gering" sind. Hier kommt es eben darauf an, was höher bewertet wird bzw. die Prognose ausfällt.

Aber ein schwerer Kindesmissbrauch wird z.B. mit einer Mindeststrafe von zwei Jahren bedroht. Um da in den Genuss von Bewährung zu kommen, müssen schon sehr viele Umstände für den Täter sprechen. Und das tun sie in aller Regel nicht!

Auch orientiert man sich bei prügelnden Ehemännern nicht am evtl. fälligen Unterhalt sondern an den Regelungen, die bei Körperverletzungen Anwendung finden. Auch hier sehe ich nicht, dass die Strafen zu gering sind.

Solche Gegenrechnungen spielen also keine Rolle. Außerdem darf nicht vergessen werden, dass sämtliche Vorleistungen des Jugendamtes vom Vater zurück gefordert werden. Hier würde also der Staat nichts verlieren.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Meine genannte Bewährungsstrafe bezog sich auf einen prügelnden Ehemann und nicht auf den Vater der seine Kinder sexuell missbraucht hat.

Und es ging mir nicht um das Thema, sind die Strafen angemessen. Denn ich finde im Endeffekt macht es keinen Unterschied, ob der Vater seine Tochter nun drei oder viermal vergewaltigt oder zwanzig Mal. Da sollte man auch mal daran denken, welchen Schaden das Kind dabei nimmt. Und da ist in meinen Augen nicht die Anzahl der Missbrauchsfälle entscheidend. Wer legt also an was fest, ob der Kindesmissbrauch schwer oder leicht ist.

Und wenn du schon bei schwer bist- eine Mindeststrafe von zwei Jahren. Wieviel gibt es bei leichten Fällen?

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


LittleSister hat geschrieben:Und wenn du schon bei schwer bist- eine Mindeststrafe von zwei Jahren. Wieviel gibt es bei leichten Fällen?

Ein "leichter" Fall wäre der Versuch eines Erwachsenen, ein Kind durch zureden zu entsprechenden Handlungen zu bewegen. Dabei muss es zu nichts kommen oder gekommen sein. Auch ist es nicht notwendig, dass das Kind vorher angefasst oder eingeschüchtert wird. Dieser Vorgang wird mit mindestens drei Monaten geahndet.

Was jetzt im Allgemeinen als einfache Strafe gesehen wird, ist das so eine Strafe in aller Regel zur Bewährung ausgesetzt wird. Aber ist das so eine lasche Strafe? Und wenn ja, was wäre dann denn die "gerechte" Strafe in so einem Fall?

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Wie gesagt, es ging mir nicht darum, zu diskutieren, was nun eine angemessene Strafe ist. Ich finde es schon recht wiedersprüchlich, das man mit einer einzigen Tat das Leben eines Kindes zerstören kann und der Täter mit ein paar Monaten Bewährung davon kommt, das Kind aber als junger Erwachsener ins Gefängnis muss, wenn es ein paar CD´s brennt.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Ich gebe ja zu, auch nicht zu wissen, was im oben stehenden Fall gerecht wäre. Es ist mir nur zu pauschal, hier davon zu sprechen, dass die Strafen zu gering ausfallen.

LittleSister hat geschrieben:das Kind aber als junger Erwachsener ins Gefängnis muss, wenn es ein paar CD´s brennt.

Ein solches Urteil würde mich schon interessieren. Ich achte hier eigentlich schon auf entsprechende Nachrichten, aber so etwas hat es bisher noch nicht gegeben. Es gibt aber wohl Fälle, in denen junge Erwachsene wegen eines ähnlichen Vergehens in Gefängnis mussten.

Da war es aber so, dass diese einen schwungvollen und lukrativen Handel mit Raubkopien betrieben hatten und nach einer ersten Verurteilung (die zur Bewährung ausgesetzt war) noch innerhalb der Bewährungszeit weiter gemacht haben.

Ansonsten will ich mal festhalten, dass es keine Gefängnisstrafen wegen des Besitzes von Raubkopien gibt. Wohl aber (überzogene) zivilrechtliche Forderungen der Rechteinhaber, die dann von Gerichten bestätigt werden.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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