Eidesstaatliche Versicherung - Verpflichtungen

vom 13.04.2010, 22:43 Uhr

Vor mir wird verlangt, dass ich in einer bestimmten Sache eine eidestaatliche Versicherung abgebe. Ich bin immer sehr vorsichtig mit sowas denn wenn ich mich bei irgendwas nicht auskenne dann möchte ich das lieber nicht tun.

Kann mich bitte einer von euch mal darüber aufklären was ich damit für ein Risiko bzw. für eine Verpflichtung eingehe wenn ich mich auf so eine Versicherung einlasse, was kann mir da alles passieren?

» Pimplegionär » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Auf jeden Fall musst du bei der Abgabe exakt die Wahrheit sagen, ansonsten kann es für dich zu äußerst unangenehmen Konsequenzen führen. Deine gesamte finanzielle und materielle Lage musst du dem Gerichtsvollzieher genau darlegen. Verschweigst du etwas kann es als Betrug oder besser gesagt wird als Betrug ausgelegt.

Du darfst danach weiter keine geschäftlichen Verbindungen in Bezug auf Abzahlgeschäfte oder Verträge mehr eingehen. Du bist mit anderen Worten einfach zahlungsunfähig. Dir wird sicherlich bei der Abgabe angeraten dringend eine Schuldnerberatung aufzusuchen, damit du aus dieser unangenehmen Situation wieder heraus kommst. Lass dich dort beraten, denn es ist der effektivste Weg und bringt dir auch einen Nutzen.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Pimplegionär hat geschrieben: Ich bin immer sehr vorsichtig mit sowas denn wenn ich mich bei irgendwas nicht auskenne dann möchte ich das lieber nicht tun.

Dazu muss man sagen, dass du keine wirkliche Wahl hast, ob du die Eidesstattliche Versicherung abgibst oder nicht. Wird dies von einem deiner Gläubiger beantragt, dann solltest du es auch machen. Weigerst du dich, so hat der Gläubiger die Möglichkeit einen Haftbefehl und damit Erzwingungshaft zu beantragen. Ich gehe mal davon aus, dass dies keine Option für dich wäre.

Daher solltest du die Fragen des Gerichtsvollziehers wahrheitsgemäß beantworten und nichts verschweigen. Der Gläubiger bekommt eine Abschrift dieses Protokolls und sieht daran, ob es bei dir "etwas zu holen gibt" oder nicht. Es kann dann zu einer Gehaltspfändung oder einer Kontopfändung kommen.

» ChaosXXX » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,61 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ein ganz wichtiger Aspekt besteht auch darin, nach der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung alle Veränderungen unaufgefordert zu melden. Die Gültigkeit dieser Versicherung beträgt 3 Jahre und in diesem Zeitraum können sich bei dir auch Veränderungen in finanzieller Hinsicht ergeben. Diese musst du dann unverzüglich dem zuständigen Gerichtsvollzieher melden.

Das ist deine Pflicht bei der Abgabe dieser Versicherung. Machst du es nicht musst du unter Umständen mit Konsequenzen rechnen. Auch Schenkungen in Bezug auf finanzielle Mittel musst du melden. Selbst wenn du ein Erbe antreten solltest fällt dieses selbstverständlich unter diese Meldepflicht. Selbst ein Wohnungswechsel muss natürlich gemeldet werden. Diese genannten Punkte solltest du unbedingt beachten.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Bei der eidesstattlichen Versicherung wird häufig gelogen bis sich die Balken biegen!

Der Gerichtsvollzieher bzw. das Amtsgericht wird nur bei einem sehr konkreten Verdacht Deine Auslandskonten prüfen können oder das Bargeld in der Matraze finden. Es gibt Menschen, die fahren einen Porsche und leben in einer Villa obwohl sie eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben. Das Vermögen gehört dann halt der Frau, den Kindern, Enkeln oder einem Freund. Es gibt sogar möglichkeiten sich abzusichern indem man ein Treuhändervertrag mit seinen Verwandten oder Bekannten macht. Solange Amtsgericht, Gläubiger, Eintreiber und co davon nichts mitbekommen lebt das eigene Vermögen im Schatten des Treuhändervertrags weiter.


Vorteil der eidesstattlichen Versicherung:
Eine eidesstatliche Versicherung ist 3 Jahre gültig. Inkassobüros und Gläubiger lassen Dich in der Regel diese Zeit in Ruhe bevor sie wieder versuchen Gelder einzutreiben.

Nachteil der eidesstattlichen Versicherung:
Für die Geschäftswelt ist man tot! Kein Handy, kein Kredit, Probleme eine Wohnung zu mieten etc. .

Eine Wahl die EV abzugeben hast Du aber wirklich. Das Gericht hat hier die Möglichkeit für eine Zeit Beugehaft anzuordnen damit man seine Vermögensverhältnisse offen legt.

» dcm1975 » Beiträge: 2 » Talkpoints: 1,39 »


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