Freistellung für Beamte - Regelungen

vom 13.04.2010, 21:57 Uhr

Ich muss euch heute mal eine Frage stellen und hoffe dass ihr mir hier helfen könnt. Es geht um die Freistellung für Beamte und was ich da alles wissen muss. Ich bin Beamter und möchte mich darüber erst mal nur informieren.

Ich will das erst dann bei uns im Amt zur Sprache bringen wenn ich so viel darüber weiss dass ich mitreden kann. Also habt bitte Mitleid mit mir und klärt mich auf was ich alles darüber wissen muss und was nicht.

» T. Patrick » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Wichtig in dem Zusammenhang ist zu wissen, dass es eine Freistellung im Grunde gibt. Diese gibt es dann sowohl unter Beibehaltung der vollen Bezüge, unter Beibehaltung eines Teils der Bezüge sowie unter Aufgabe/Verzicht der Bezüge. Immer aber mit der Garantie, danach wieder mit dem Dienst fortsetzen zu können.

Vieles hängt dann mit dem Grund für die Freistellung zusammen. Wobei man hier noch einmal unterscheiden muss, ob du die Regelung für Landes- oder Bundesbeamte meinst. Und natürlich, ob du eine Beamtin auf Probe oder auf Lebenszeit bist.

Allerdings ist dein Dienstherr auch bzgl. der Informationen darüber für dich der erste Ansprechpartner und es gibt keinen Grund, dich nicht hier mit der zuständigen Personalstelle in Verbindung zu setzen. Die erklären dir alles und das ohne das du Nachteile zu befürchten hättest. Das sogar während der bezahlten Dienstzeit!

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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