Fahrverbot: Wann darf man trotzdem fahren?
Wegen einer Fahrt unter Alkohol hat man mir ein Fahrverbot erteilt und daran halte ich mich auch ganz brav. Nun wüsste ich aber mal gern ob es nicht Situationen gibt in denen man auch bei einem Fahrverbot trotzdem fahren darf?
Ich meine wenn man jemand ins Krankenhaus bringen müsste oder sowas in der Art. Meint ihr dass es da eine Ausnahme gibt oder gilt das Fahrverbot immer egal was sonst so passiert? Wo kann ich das mal nachlesen, wisst ihr da mehr?
Soweit ich weiß, ist ein Fahrverbot permanent und es gibt keinerlei Sonderreglungen, die das Fahren während der Verbotszeit erlauben. So wie ich das verstehe, ist ein Fahrverbot damit gleichzusetzen, als hättest du niemals den Führerschein gemacht. Damit würdest du auf jeden Fall bei einer Polizeikontrolle in arge Erklärungsnot kommen. Allerdings denke ich dann, dass dich die Polizei in so einer Notfallsituation eher unterstützen würde, z.B. wenn der Krankenwagen zu langsam gewesen wäre und es um Leben und Tod geht. Wahrscheinlich werden sie dich eskortieren oder so, um sicherzustellen, dass du danach auch wieder das Auto stehen lässt. Wenn akute Not am Mann ist, ist vieles erlaubt.
Aber damit meine ich nicht, dass man wegen Kleinigkeiten sich dem Fahrverbot widersetzen darf - das sollte absolute Ausnahme sein! Andernfalls werden die Polizisten wohl - zu Recht - etwas unfreundlich.
Man darf sich nur ins Auto setzten und den Motor anmachen, wenn man im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Wenn man diese Fahrerlaubnis abgeben musste, dann ist man logischerweise nicht mehr im Besitz dieser Fahrerlaubnis und darf nicht fahren. Da gibt es keine Ausnahmen. Denn heutzutage ist es nicht zwingend notwendig jemanden ins Krankenhaus zu fahren. Dafür gibt es Krankenwagen. Und wenn du keinen Führerschein hättest und ihn nie gemacht hättest, dann dürftest du auch nicht fahren.
Sowas lernt man eigentlich in der Fahrschule und das sollte auch wirklich so gehandhabt werden. sonst bist du deine Fahrerlaubnis noch länger los., Denn Fahren ohne Führerschein ist ein Jahr Sperre mindestens angesagt und wenn du deinen Führerschein nächste Woche wiederbekommen solltest, dann kannst du ihn ein Jahr vergessen und das zusätzlich zur Strafe, die du noch bekommst.
Zu Beginn des Fahrverbotes gibt ja seinen Führerschein ab. Dieser ist aber bei jeder Autofahrt (sofern man das Fahrzeug führt) mit sich zu führen. Der hier resultierende Widerspruch beantwortet ja die Frage danach, ob man dennoch fahren kann.
Eine Form von Nothilfe kann ich mir hier auch nicht konstruieren, welche ein Fahren ohne Führerschein - was einen Straftatbestand erfüllt - rechtfertigen würde. Daher würde ich mich auch an das von Diamante geschriebene halten.
Mir kommen hier wirklich Zweifel, wie es mit Deiner geistigen Reife steht. Das Fahrverbot ist ja nicht eine reine Willkür, sonder von Dir verschuldet. Zweck des Fahrverbots ist, dass Du in der Zwangspause mal über dein Verhalten nachdenkst und deine Fehler einsiehst und möglichst dein Verhalten änderst.
Jetzt überlegst Du, statt etwas Einsicht zu zeigen, wie Du die verdiente Konsequenz aushebeln kannst. Ich habe wirklich Schwierigkeiten, mich in so eine rücksichtslose Denkweise hinein zu versetzen. Mal abgesehen davon, dass das Fahren ohne Fahrerlaubnis unmoralisch ist, es ist obendrein strafbar und wird mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr bestraft. Lies dazu mal § 21 StVG. Das heißt im Klartext, dass man dafür sogar ins Gefängnis kommen kann.
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