Parken im Halteverbot

vom 09.04.2010, 21:30 Uhr

Wie ist das eigentlich mit dem parken im Halteverbot, darf man da immer gleich abgeschleppt werden oder gibt es da eine gewisse Frist? Mir ist es schon ein paar Mal passiert dass mein Auto da abgeschleppt wurde und mich das dann einen Stange Geld gekostet hat. Ich würde gern einen Einspruch einlegen aber ich weiss nicht wie lange man dort stehen darf bis man abgeschleppt wird.

Habt ihr eine Ahnung wie lange das ist und ob man sich darauf auch berufen kann?

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Es darf immer dann gehalten werden, wenn es nicht verboten ist. Danach gilt Paragraf 12 der Straßenverkehrsordnung, wo diese Regel noch einmal eingeschränkt wird. So ist das Halten z.B. im Bereich von scharfen Kurven oder unübersichtlichen Stellen nicht erlaubt, auch wenn kein Verbotsschild darauf hinweist.

Für das Halteverbot kommt es darauf an, ob du ein eingeschränktes oder absolutes Halteverbot meinst. Parken ist in beiden Fällen übrigens gar nicht erlaubt. Im eingeschränkten Halteverbot ist ein Halten zu bestimmten Zwecken möglich. Die drei Minuten Regelung findet hier übrigens insofern Anwendung, wie im Zweifel der Richter sie auslegt. Wenn du wirklich geparkt hast, bringt dir ein Einspruch nichts außer Kosten.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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