Angebrochene Verbandskästen im Auto

vom 09.04.2010, 13:27 Uhr

Ist es eigentlich richtig, dass man einen angebrochenen Verbandskasten, aus dem schon eine Kompresse fehlt nicht mehr im Auto mitführen darf, wenn nicht ein vollständiger Verbandskasten mit im Auto ist? Ist es auch richtig, dass man für Bagatellen den Verbandskasten nicht nutzen darf? Das heißt, wenn ich mir während einer Autofahrt den Finger verletze, dass ich dann kein Pflaster aus diesem mitführungspflichtigen Verbandskasten entnehmen darf?

Eine Freundin meinte zu mir, dass sie immer 2 Verbandskästen im Auto hat. Einen, der vollständig und noch zugepackt ist und einen, den sie auch im Gebrauch hat für solche Bagatellfälle. Denn sie wurde mal angehalten und musste ein Bußgeld zahlen, weil ihr Verbandskasten eine Kompresse weniger beeinhaltete als angegeben war. Diese hatte sie gebraucht, als ihre Tochter sich den Kopf einschlug als sie unterwegs war.

Wie ist es eigentlich, wenn man im Notfall so einen Verbandskasten schon mal genutzt hat. Muss man dann wirklich einen ganz neuen Verbandskasten wieder ins Auto legen? Auch bei einem Unfall braucht man ja selten den kompletten Kasten und der verunfallte Wagen hat ja meist auch noch einen im Kofferraum.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Wow, da hatte der Ordnungshüter wohl sonst nicht viel Sinnvolles zu tun an dem Tag. Da hätte auch ein bloßer Hinweis gereicht.

Mehr als eine Kompresse mit Druckverband kann man mit dem Material aus dem KFZ-Verbandkasten im richtigen Notfall eh kaum zustande bringen. Von daher besser Körperlage und Vitalfunktionen des Opfers im Auge behalten und auf die gerufenen Profis warten. Mal ehrlich, bei drei Schwerverletzten, die in ihrem Wagen vielleicht noch eingeklemmt sind, wäre der Verbandkasten das Letzte, das mir als Helfer Sorgen bereiten würde.

Wenn er denn mal angebrochen ist, dann kostet ein neuer gerade mal 8 Euro, manchmal weniger. Das kann man verschmerzen und die Reste des alten Kastens wandern in die Hausapotheke oder dienen dem Nachwuchs zum professionellen "Onkel Doktor" spielen. :wink: Für die genannten Bagatellverletzung würde ich einen kleinen Notfallbeutel dabeihaben, wie er für Radfahrer oder Wanderer sowieso sinnvollerweise angeboten wird.

» Fuzzy » Beiträge: 242 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich habe noch nie davon gehört, dass der Verbandskasten nicht gebraucht werden darf. Dann wäre er ja rein theoretisch echt sinnlos und genau genommen überflüssig. Wenn man z.B. gerade bei einem Unfall erste Hilfe geleistet hat und verschiedene Dinge aus dem Verbandskasten gebraucht hat, dann weiterfährt und dann wiederum von einem Polizisten angehalten wird, der den Verbandskasten kontrolliert und feststellt, dass man zu wenig Verbandsmaterial darin hat und dann auch noch fordert, dass man ein Bußgeld für dieses Fehlen der Artikel zahlen soll, ich glaube ich würde platzen und dem Polizisten meine Meinung sagen.

Klar, dass man den Verbandskasten wieder auffüllen sollte. Dafür gibt es z.B. in der Apotheke auch ein Nachfüllset zu kaufen. Aber dass ein Polizist bei einer Kontrolle eine einzige fehlende Kompresse beanstandet ist schon sehr merkwürdig.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Mein Auto hat mit einem angebrochenen Verbandskasten sogar die Hauptuntersuchung ohne erkennbare Mängel bestanden. Schon aus diesem Grund hätte ich Probleme damit, dass man ein Bußgeld bezahlen muss, wenn man mit einem unvollständigen Verbandskasten angetroffen wird. Theoretisch könnte man den ja wirklich gerade das Verbandsmaterial benötigt haben, ohne dass man das beweisen kann. Da ich selbst erst einen Tag vor Weihnachten in der Situation war, ist eben das mein erster Gedanke.

Klar ist in der StVO festgelegt, dass ein Verbandskasten mitgeführt werden muss; auch der Inhalt ist in einer DIN geregelt. Meines Wissens sollte man auch fehlende oder nicht mehr verwendbare Teile schnellst möglich austauschen, dass es aber deswegen Probleme gibt, wenn mal ein Teil fehlt, habe ich nirgendwo lesen können. Deswegen führe ich auch nur einen Verbandskasten im Auto mit und fülle den lieber mal wieder auf.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Diamante hat geschrieben:Ist es eigentlich richtig, dass man einen angebrochenen Verbandskasten, aus dem schon eine Kompresse fehlt nicht mehr im Auto mitführen darf, wenn nicht ein vollständiger Verbandskasten mit im Auto ist?

Man darf wenn man mag auch 32 leere Verbandskästen mit sich führen. Was die Straßenverkehrsordnung angeht, ist lediglich geregelt, dass wenigstens ein Kasten der DIN 13164 entsprechen muss. Unter dieser Norm ist genau festgehalten, welche Teile in dem Kasten (mindestens) vorzufinden sein sollen. Sofern tatsächlich bei einer Kontrolle hier ein Teil fehlen sollte, wäre wohl eine mündliche Verwarnung zu erwarten.

Diamante hat geschrieben:Ist es auch richtig, dass man für Bagatellen den Verbandskasten nicht nutzen darf?

Das ist natürlich Quatsch. Denn hier wäre wohl gesetzlich gefordert, dass man lieber eine Blutvergiftung riskieren sollte, anstatt die vorgehaltenen Verbandsmaterialien zu nutzen. Das wäre dann wohl das erste Gesetzt, welches explizit die gesundheitliche Gefährdung von Menschen einfordert und das Abwehren von Gesundheitsschäden unter Strafe stellt. Natürlich darf man für jede Form der Verletzung den Verbandskasten aus dem Auto nehmen. Ja man könnte sogar auf längeren Fahrten auf die Idee kommen, ein kleines Kind mit einer Mullbinde spielen zu lassen, damit dem Kind nicht langweilig wird. Als einziger Hinweis bliebe hier zu erwähnen, dass das fehlende Teil dann zeitnah ersetzt wird.

Diamante hat geschrieben:Das heißt, wenn ich mir während einer Autofahrt den Finger verletze, dass ich dann kein Pflaster aus diesem mitführungspflichtigen Verbandskasten entnehmen darf?

Wie schon geschrieben, wäre so eine Verordnung Quatsch und hätte in letzter Konsequenz die Folge, dass man schwerwiegende Folgeschäden in Kauf nehmen würde, obgleich das nicht notwendig wäre. So eine Forderung wäre völlig Praxisfern und ohne nachvollziehbare Begründung. Außerdem: selbst bei einem schweren Verkehrsunfall ist es immer noch so, dass ich mich zunächst selbst versorgen darf/kann/muss, bevor ich mich an die Rettung Dritter mache.

Diamante hat geschrieben:Denn sie wurde mal angehalten und musste ein Bußgeld zahlen, weil ihr Verbandskasten eine Kompresse weniger beinhaltete als angegeben war.

In so einem Fall muss die Freundin dem Ordnungshüter schon ins Gesicht gespuckt haben. Mit ist noch kein Fall berichtet worden, in dem der Inhalt des (vorhandenen) Verbandskastens geprüft wurde. Die Schikane endet in aller Regel tatsächlich beim Vorzeigen von Verbandskasten und Warndreieck. Außerdem kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Polizist den Inhalt der DIN 13164 auswendig weiß. Wie hier die Prüfung aussehen soll, ist mir unter diesen Umständen schleierhaft.

Diamante hat geschrieben:Muss man dann wirklich einen ganz neuen Verbandskasten wieder ins Auto legen?

Das ist natürlich einfach zu beantworten: Nein. Und das man keine gegenteilige Verordnung findet, liegt daran, dass es keine solche gibt. Man darf in der Apotheke durchaus einzelne Teile nachkaufen, wenn diese verbraucht oder nicht mehr zu nutzen sind.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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