Freistellung für Mitarbeiter Pflicht

vom 08.04.2010, 21:35 Uhr

Bei mir hat sich ein junger Mann vorgestellt der für mich arbeiten will. Er hat mir schon gleich gesagt dass er bei der Feuerwehr ist und dass es sein kann, dass er mitten in der Arbeit zu einem Einsatz muss. Ich würde ihn gern einstellen aber ich weiss so gut wie nichts darüber wie das mit der Freistellung bei einem Mitarbeiter ist der so ein Ehrenamt ausübt.

Gibt es da irgendwo Infos darüber wie man das berechnet und ob der die Zeit dann nacharbeiten muss?

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Der Arbeitgeber wäre verpflichtet, dem Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr nicht nur bei Einsätzen frei zu geben, sondern auch für entsprechende Übungen, Lehrgängen usw. Und zwar ohne das daraus ein Nachteil für den Arbeitnehmer erwächst!

Da ja hier der Lohn weiter gezahlt werden muss, kann man aber als Arbeitgeber diese entstandenen Kosten von der Gemeinde zurück fordern. Nicht aber Kosten, die dadurch entstehen, weil man Ersatzkräfte beschäftigen oder aber den anderen Angestellten Zuschläge für notwendige Mehrarbeiten zahlen muss.

Weitere Informationen sowie de gesetzlichen Grundlagen findest du z.B. in den Gesetzen über den Feuerschutz und die jeweiligen Hilfeleistung, welche aber von Bundesland zu Bundesland variieren.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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