3-Jahres-Mietvertrag rechtens?
A und B sind im Januar 2009 in eine größere 2 Raum Wohnung gezogen. Der Mietvertrag den sie unterschrieben haben ist ein 3 Jahres-Mietvertrag, der sich automatisch um immer ein Jahr verlängert, wenn sie nicht 3 Monate vor Januar also am 30. September (zum 31.12.) kündigen. Sie können dann auch erst immer zum 31.12. des jeweiligen Jahres ausziehen, weil der Mietvertrag ab 1.1.2009 läuft. Frühestens aber können sie im September 2011 kündigen, damit sie zum Ende des Jahres ausziehen können. Dann haben A und B drei Jahre in der Wohnung gewohnt.
Nun haben A und B sich aber getrennt und möchten beide den Mietvertrag so schnell es geht auflösen und jeweils in eine andere Wohnung ziehen. Da die Wohnung sehr teuer ist, weil sie sehr großzügig und teuer ist, kann sich keiner von ihnen die Wohnung alleine leisten. Sie würden also gerne mit dreimonatiger Kündigungsfrist ausziehen wollen. A und B haben nun eine Kündigung geschrieben, die aber der Vermieter C nicht angenommen hat und meint, dass die beiden verpflichtet sind bis 31 Dezember 2011 in der Wohnung zu bleiben. Denn schließlich haben sie mit der Unterschrift einen 3 Jahres-Mietvertrag bestätigt und waren damit einverstanden.
Ich habe aber schon vor ein paar Jahren gelesen, dass so ein Mietvertrag gar nciht mehr rechtens ist und diese Klauseln über einen bestimmten Zeitraum einen Mietvertrag auszustellen gar nicht mehr gemacht werden darf. Haben A und B eine Chance auch ohne Rechtsanwalt da rauszukommen? Beide haben durch die Umzüge, die sie vor sich haben auch nicht das nötige Geld noch einen Rechtsanwalt zu bezahlen. Gibt es im Netz eine Seite, wo steht, dass sie auch mit einer normalen Kündigungsfrist aus diesem Mietvertrag rauskommen können?
Soweit ich weiß, ist es auch heute noch möglich, gültige Zeitmietverträge abzuschließen. Hierfür braucht aber der Vermieter eine Begründung. Und diese Begründung muss schriftlich festgehalten worden sein. Dazu kannst Du nach sog. "qualifizierten Mietverträgen" suchen. Solche Gründe können dann z.B. die geplante Eigennutzung oder auch geplante bauliche Veränderungen sein. Fehlen die Gründe, so handelt es sich automatisch um einen unbefristeten Vertrag. Und da gelten dann wieder die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Ist aber zusätzlich ein Kündigungsausschluss für eine bestimmte Zeit vereinbart worden, so bleibt dem Mieter nichts anderes übrig, als eben die Fristen abzuwarten. Diese darf aber einen Zeitraum von vier Jahren nicht übersteigen.
Sind Gründe bei einem Zeitmietvertrag genannt, dann kommt man als Mieter wirklich nicht aus dem Vertrag. Denn das Risiko von Trennung oder berufsbedingten Versetzungen muss ein Vermieter nicht tragen. Lediglich wenn Nachwuchs kommt und die Wohnung objektiv zu klein ist (was Gerichte klären ) oder aber ein Mieter (der mit im Mietvertrag steht) verstorben ist (was man ja nicht hofft), besteht eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit.
Wenn einem Mieter, in dem Beispiel also dem A und B, die Kündigung also verwehrt wird, hätten sie die Möglichkeit, die Wohnung für die restliche Laufzeit unterzuvermieten. Das bedarf der formalen Zustimmung des Vermieters, die er aber nicht vorenthalten darf.
Mir ist ein solcher Zeitmietvertrag noch nicht begegnet, aber ich wüsste nicht, warum das nicht rechtens sein sollte. Ich würde da einfach in die Details des Mietvertrags schauen, welche Konditionen dort gegeben sind. Ich glaube aber nicht, dass eine Trennung ein Grund ist, vorzeitig aus dem Mietverhältnis entlassen zu werden. Ich hoffe nur, dass die beiden eine Lehre daraus ziehen und sich über so etwas dann in Zukunft Gedanken machen, bevor ein solcher Mietvertrag unterschrieben wird und nicht erst, wenn man das Mietverhältnis beenden möchte.
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