Probleme mit Internetshop

vom 08.04.2010, 09:24 Uhr

Folgendes ist passiert: Person A hat bei Internetshop B 2 Taschen zur Auswahl bestellt und diese per Vorkasse bezahlt. Nach 2-3 Wochen hat sie die Ware auch erhalten und sich für eine der beiden Taschen entschieden. Da sie die andere Tasche zurückschicken wollte, hat sie sich an den Internetshop gewandt und dieser hat ihr einen Link geschickt über den sie sich einen Paketaufkleber ausdrucken lassen kann. Damit hat sie die Tasche in der Originalverpackung und dem Originalkarton zurückgeschickt.

Nachdem nach Person A 2-3 Wochen später immer noch nicht ihr Geld zurückerhalten hatte, hat sie sich per E-mail erneut an den Internet Shop gewandt und nachgehakt. Daraufhin erhielt sie die Antwort, dass der Betreiber sie gerne zurückrufen würde. Person A wurde erst mal stutzig und fragte sich wozu denn bitte ein Rückruf notwendig sei und weshalb man ihr nicht einfach per E-mail erklären konnte, weshalb sie ihr Geld noch nicht zurückbekommen hatte. Das teilte sie dem Internetshop mit und erhielt eine neue Antwort. Die Tasche sei angeblich unverkäuflich, so wie Person A sie an Internetshop B zurück gesendet hat. Person A fiel aus allen Wolken, denn sie war sich sicher, dass sie sich nichts hatte zu Schulden kommen lassen. Sie schrieb den Internetshop erneut an und wartet seitdem seit 1 Woche auf eine Antwort.

Was würdet ihr Person A raten, wie sie weiterhin vorgehen soll? Die Tasche die sie bestellt hatte, hat immer 50€ gekostet und die hätte sie schon gerne wieder zurück.

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» Fainne » Beiträge: 633 » Talkpoints: 0,21 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Person A wartet übrigens immer noch auf eine Antwort von Internetshop B. Auch auf ihre letzte E-mail in der sie ihm sogar ihre Telefonnummer mitgeteilt hat, kam nichts zurück. A findet das ganz schön dreist und weiß nicht wie sie sich wehren soll. Ist es nicht auch so, dass der Rückversand versichert ist und da A die Tasche genauso zurückgeschickt hat wie sie bei ihr angekommen ist, müssten mögliche Schäden an der Tasche beim Versand geschehen und somit das Versandunternehmen schuld sein?

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» Fainne » Beiträge: 633 » Talkpoints: 0,21 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Was die Versicherung beim Versand angeht, ist es ja immer das Risiko des Shops. Damit hättest Du nichts zu tun. Allerdings hat der Shop die Tasche bzw. die Sendung angenommen und sollte wirklich die Beschädigung auf dem Versandweg entstanden sein, hätte man es der Verpackung ansehen können/müssen. Und wenn dies nicht reklamiert wird, wird auch die Versicherung sich zunächst quer stellen, weil in den Versicherungsbedingungen geregelt ist, dass der Kunde in so einem Fall die Annahme verweigern muss.

Hinzu kommt, dass der Shopbetreiber hier auch gar nicht auf den Transportunternehmer schaut, sondern im Moment behauptet, dass A die Tasche entsprechen unverkäuflich zurück geschickt hat. Und nun wird es schwierig, weil es ja tatsächlich Kunden geben kann, die eine Ware beschädigt zurück senden.

An As Stelle würde ich mich zunächst darauf einstellen, dass es ein langwieriger und steiniger Weg wird, bis man hier eine zufriedenstellende Lösung gefunden hat. Da kann A also nicht mit einer raschen Rücküberweisung rechnen!

A soll sich durch den Shopbetreiber die angeblichen Schäden beschreiben lassen und auch nach Möglichkeit Fotos zukommen lassen. Immerhin besteht die Möglichkeit, dass hier was beim Wareneingang verwechselt wurde! Anschließend, wenn klar ist, dass es sich um die richtige Tasche handelt, muss A eben darauf bestehen, die Tasche ungenutzt und unbeschädigt zurück geschickt zu haben. Es wird sich zeigen, wie man auf Seiten des Shops reagiert.

Wenn nichts fruchtet, kann A ja die Rückzahlung anmahnen. Zunächst durch ein formloses Einschreiben mit Fristsetzung und der Ankündigung, dass man sich um ein Mahnverfahren bemühen wird, wenn der Forderung nicht entsprochen wird. Hier wird der Shop dann hoffentlich reagieren und eben feststellen lassen wollen, die Tasche beschädigt erhalten zu haben.

Im schlechtesten Fall trifft A übrigens hier vor Gericht wieder auf den Shopbetreiber, der dann eben den Klageweg geht bzw. eigentlich würde A ihn ja gehen. Allerdings wird vorher der Shopbetreiber vermutlich auf einen - aus seiner Sicht - Kompromiss aus sein und A die Abhandlung gemäß der AGB vorschlagen. Da wird vermutlich geregelt sein, wie in einem solchen Fall vorzugehen ist. Wobei A sich da nicht darauf einlassen musst. Es hat alles zum Ziel, A nicht den vollen Kaufpreis zu erstatten! Vor allem wäre ein Einlassen darauf ärgerlich, wenn man sich keiner Schuld bewusst ist.

Verliert A aber bei dem Angebot nur einen sehr kleinen Teil des Kaufpreises, kann man es sich wiederum überlegen. Denn der harte Weg ist auch mit Kosten gepflastert. Vielleicht lohnt es sich eher hier einen (ungerechtfertigten) Verlust in Kauf zu nehmen und daraus zu lernen statt eben sein Recht durchzusetzen aber dabei eine Menge an Nerven zu verlieren.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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