Wann ist ein Bußgeld verjährt?

vom 06.04.2010, 22:03 Uhr

Leider wurde ich von der Polizei aufgehalten, weil ich mit meinem Hand während der Fahrt als Fahrer telefoniert habe. Das ist aber schon 3 Monate her und ich habe immer noch keinen Bescheid über das Bußgeld bekommen. Es ist schon sehr komisch, dass ich nach 3 Monaten noch keinen Bescheid bekommen habe. Ein Bekannter von mir hat mir erzählt und meinte das das Bußgeld nach 3 Monaten verjährt.

Stimmt das, dass ein Bußgeld verjährt und wo kann ich mich darüber informieren? Wie hoch ist das Bußgeld wenn man mit dem Handy während der Fahrt telefoniert?

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Hallo,

wie bereits gesagt hast, verjährt ein Bußgeldbescheid nach drei Monaten. Das heißt, wenn zwischen deinem Vergehen und dem Versand des Bußgeldbescheids mehr als drei Monate liegen, gilt dieser als verjährt und du kannst nicht mehr dafür bestraft werden.

Die Strafe für das Telefonieren am Steuer, ohne das Verwenden einer Freisprecheinrichtung kostet dich normalerweise 40 Euro Bußgeld sowie einen Punkt in Flensburg. Solltest du mit dem Handy auf dem Fahrrad erwischt werden, kommst du mit nur 25 Euro davon und erhältst auch keinen Punkt auf deinem Konto in Flensburg. Ein Fahrverbot gibt es in beiden Fällen jedoch nicht.

» BrilleWilli » Beiträge: 1810 » Talkpoints: 14,07 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


BrilleWilli hat geschrieben:wie bereits gesagt hast, verjährt ein Bußgeldbescheid nach drei Monaten. Das heißt, wenn zwischen deinem Vergehen und dem Versand des Bußgeldbescheids mehr als drei Monate liegen, gilt dieser als verjährt und du kannst nicht mehr dafür bestraft werden.

Wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe, stimmt diese Aussage so nicht. Es dürfen wohl höchstens 3 Monate zwischen Vergehen und Bearbeitung vergehen, nicht jedoch Versand. Wenn das Vergehen also innerhalb der 3 Monate bearbeitet wird, sich der Versand und damit die Zustellung jedoch lange hinzieht, sollte dies für die Verjährungsfrist egal sein. Das kann im Extremfall sogar dazu führen, dass beim Bearbeitungsdatum einfach zurückdatiert wird und schon ist der Bescheid gültig.

Kann natürlich sein, dass der Gesetzgeber diesen Missstand mittlerweile geändert hat. Ich habe jedoch nichts in dieser Richtung vernommen. Allerdings laufen die Fristen auch dann weiter, wenn der Halter angeschrieben wird, jedoch nicht der Fahrer war. Und dann kann man auch nichts mehr umdatieren oder behaupten, man hätte rechtzeitig angefangen den Sachverhalt zu bearbeiten und es hätte sich dann nur hingezogen oder die Post hätte zu lange gebraucht.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



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