Einnahmen aus www.Grin.de - Bei der Steuererklärung angeben?
A hat einen Account bei Grin.de und hat dort etliche Hausarbeiten aus der Studienzeit eingestellt. Diese können dort kostenpflichtig herunter geladen werden und A erhält dann einen Anteil an dem, was die Seite verdient.
Bisher hat A nur neben dem Studium auf 400€ Basis gejobbt und musste deswegen noch keine Steuern zahlen. Ab Herbst wird A aber voraussichtlich berufstätig sein und dann auch ein steuerpflichtiges Einkommen beziehen und folglich auch eine Steuererklärung abgeben. Nun stellt A sich die Frage, ob die Einnahmen aus der Bereitstellung der alten Semesterarbeiten bei so etwas angegeben werden müssen. Ins Gewicht fallen würden diese wohl kaum, wenn pro Quartal mal 5 oder 6€ zusammen kommen ist das schon viel. Meist ist es eher weniger. Trotzdem glaubt A, dass auch so geringfügige Einkünfte meldepflichtig sind, auch wenn sie keinen wirklichen Einfluss auf die Höhe der Steuern haben werden, weil das Einkommen ja nicht nennenswert steigt.
Wie sieht es aus? Muss so etwas angegeben werden oder ist das wie mit gebrauchten Sachen, die man etwa auf eBay oder Amazon verkauft? Akut ist es noch nicht, da A vorläufig noch studiert, aber das ändert sich ja hoffentlich bald und dann wäre es schon interessant das zu wissen.
Eigentlich ist jede Einnahme dem Finanzamt zu melden. Das geschieht über die jährliche Steuererklärung, welche man als Arbeitnehmer abgibt. Ob nun Steuern anfallen oder nicht, entscheidet dann ja das Finanzamt bzw. der Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin an Hand von nachvollziehbaren Regeln. Daher ist es eigentlich schon so, dass die Einnahmen, welche Du über Grin.de beziehst, zu melden sind und über die gewöhnliche Steuererklärung als Einkünfte aus selbständiger Arbeit anzugeben.
Ich will mich nun aber nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, möchte aber behaupten, dass bei Umsätzen von 5 Euro im Quartal kein normal denkender Mensch auf die Idee käme, von Steuerhinterziehung zu sprechen. Zwar gibt es keine Grenze, die in Euro auszudrücken ist, ab welcher man zum Steuerbetrüger wird. Doch hier sehe ich wirklich eine Größenordnung, die zu vernachlässigen wäre.
Ist es Dir aber nicht zu viel Aufwand, dann nimm es zukünftig mit auf. Ich könnte mir hier im schlimmsten Fall einen Sachbearbeiter vorstellen, der hier dann eine freiberufliche und meldepflichtige Tätigkeit sieht. Allerdings sollte eine Gewerbeanmeldung nicht notwendig sein, weil als Schreiber oder Journalist einen freien Beruf darstellen. Ansonsten wird wohl eine vernünftige Sachbearbeiterin darüber hinwegsehen.
Ja, diese Einnahmen müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Es ist aber davon auszugehen, dass wenn man eine Arbeit aufnimmt, dass man nicht mehr Hausarbeiten auf dieser Seite einstellt. Somit ist ja nicht mal gewinnbringend auf langer Sicht eine positive Einnahme zu sprechen, sodass man nicht mal eine freiberufliche Tätigkeit anmelden muss. Es reicht dann diese Einnahme von 5 oder 6 Euro pro Quartal in der Steuererklärung anzugeben.
Meiner Ansicht nach liegen keine Einnahme vor, da wohl noch einige Werbungskosten gegengerechnet werden könnten und sich somit sogar ein Verlust ergeben würde. Ich würde es daher überhaupt nicht angeben. Das Finanzamt könnte theoretisch bei grin.de die Liste aller Autoren einfordern und zum Vergleich an die entsprechenden Finanzämter weiterleiten. Da sich bei diesen Beträgen allerdings kaum Steuern erwarten lassen, ist es so wahrscheinlich wie ein Vulkanausbruch in Deutschland.
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