IT Geräte von der Steuer absetzen und abschreiben

vom 04.04.2010, 22:08 Uhr

Seit kurzem habe ich ein Kleingewerbe angemeldet und arbeite überwiegend von zu Hause aus. Dazu benutze ich die bereits vorhandene IT Geräte wie meinen Laptop für Schreibarbeiten, den Drucker für Angebote, ja sogar das Telefon steht nicht mehr still.

Jetzt meine Frage, kann ich diese Sachen, obwohl sie vorher schon vorhanden waren, bei der Steuer geltend machen? Wenn ja wie, teilweise sind keine Belege mehr vorhanden und das Telefon läuft auf meinen Freund. Auf was muss ich achten um zumindest den Laptop in der Steuer absetzen zu können?

» No One Lives 4ever » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 02.12.2017, 11:39, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Zunächst freue ich mich für dich, dass dein Kleingewerbe so blendend läuft. Um was von der Steuer abzusetzen, müssen Steuern ja anfallen. Und das bedeutet ja, dass Umsätze generiert werden.

Das du nun Altgeräte nutzt, bedeutet natürlich nicht, dass sie nicht mehr abzugsfähig sind. Hier gibt es bestimmt legale Mittel und Wege, diese in die Steuerrechnung mit einzubringen. Der erste Ansprechpartner hierfür wäre ein Steuerberater, der sich bei dir u.U. auch sonst rechnen würde. Nachdem das Geschäft läuft.

Eine andere Möglichkeit wäre natürlich, beim Finanzamt anzurufen oder direkt vorbeizugehen. Die helfen einem auch bei solchen Fragen. Wenn auch sie einem natürlich nicht die Formulare ausfüllen. Das musst du dann schon selbst.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Den Laptop jetzt rückwirkend noch von der Steuer abzusetzen, das könnte vielleicht etwas schwierig werden und wenn zudem auch noch keine Rechnung mehr vorhanden ist, dann kann man es wohl gleich vergessen. Die Folgekosten wie etwa Druckerpatronen oder Druckerpapier, die dürften schon durchgehen, aber wenn der Telefonanschluss auf eine andere Person angemeldet ist, dann wird es wohl auch wieder kompliziert. Ich würde erst einmal für klare Verhältnisse bei der gewerblichen Tätigkeit sorgen und dann wird es wohl besser mit der steuerlichen Abschreibung und Absetzung klappen.

» FinanzScout » Beiträge: 1063 » Talkpoints: 19,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^