Kauf auf Rechnung - Welches Recht gilt beim Umtausch?

vom 04.04.2010, 21:55 Uhr

A hat bei sich im Kaufhaus eine Bettwäsche für ihr neues Schlafzimmer gekauft. Als A nun zu Hause war, musste A feststellen, dass die Farbe überhaupt nicht zu der gesamten Einrichtung passt. Zu allerdem, hatte A auch noch die falsche Kissengröße genommen. A ging gleich am nächsten Tag zurück ins Kaufhaus um die Ware zurückzugeben. Jetzt sagte die Verkäuferin zu A, dass es nicht geht, da die Bettwäsche reduziert war und zudem ein Hinweisschild an dem Verkaufsregal montiert, dass die Ware vom Umtausch ausgeschlossen ist.

Darf denn das sein? A hat ja die Rechnung und dadurch das Recht die Ware zurückzugeben, zumindest gegen eine Gutschrift oder nicht?

» FinnCo » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ein Umtauschsrecht oder ein Rückgaberecht hat A nur für 14 Tage, wenn sie die Ware im Internet bestellt. Alles andere geht nur auf Kulanzbasis und wenn die Geschäfte A das Geld nciht zurückgeben wollen oder umtauschen wollen oder auch nur eine Gutschrift geben wollen, dann hat A Pech gehabt. Ein Recht darauf hat A nicht und es ist oft so, dass man reduzierte Ware nciht umtauschen kann.

Der Kassenbon (oder Rechnung, wie du schreibst), den A hat, nutzt da herzlich wenig, wenn die Ware vom Umtausch ausgeschlossen ist.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ich ergänze mal den Post von Diamante, denn auch Reduzierte Ware ist niemals gänzlich vom Umtausch ausgeschlossen. Natürlich muss der Händler dennoch seine Gewährleistungspflicht erfüllen, sprich wenn die Ware einen defekt aufweist, teilweise Farbveränderungen vorhanden sind, oder Materialfehler hat, ist der Händler selbstverständlich zum Austausch verpflichtet.

Gel-Zurück-Garantie und wie der ganze Rotz basiert eh rein auf Kulanzbasis, kein Geschäft ist verpflichtet dir in jedem Fall dein Geld wieder zu geben, ein Gutschein oder Umtausch ist ebenso in Ordnung.

Also an dieser mein Tipp: Bettwäsche aufgrund eines Materialfehlers etc. zurück geben und beim nächsten erst die Augen auf und nicht erst zu Hause die Ware begutachten.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



FinnCo hat geschrieben:A hat ja die Rechnung und dadurch das Recht die Ware zurückzugeben, zumindest gegen eine Gutschrift oder nicht?

Wie von Diamante und Julix schon geschrieben, gibt es kein Recht, die Ware zurückzugeben (außer bei Fernabsatzgeschäften). Worauf sollte das beruhen und was sollte ein Kaufhaus schon mit dieser Ware anfangen können, wenn dies zur Regel werden würde?

Anderseits kann man Waren, die einen Defekt aufweisen, immer zurück geben! Egal, ob die Ware vom Umtausch ausgeschlossen ist oder nicht. Und das Recht verwirkt man auch dann nicht, wenn man keine Rechnung mehr darüber hat. Oder die Originalverpackung. In so einem Fall muss man sich noch nicht mal mit einer Gutschrift zufrieden geben.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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