Was tun, wenn das Baföggeld nicht überwiesen wird?
Also nachdem jetzt jeder seinen Senf dazugegeben hat, dass er offensichtlich weniger stark motiviert ist als er sein sollte .
Also zum Vorschuss / Vorausleistung / Vorauszahlung:
1. Es muss ebenfalls beantragt werden, ohne Antrag geht in Deutschland gar nichts.
2. Ein Anspruch entsteht beispielsweise dann, wenn das BAföG-Amt einen BaföG Bescheid nicht innerhalb von 6 Wochen erlassen hat und eine erstmalige Zahlung nicht innerhalb von 10 Wochen garantieren kann. In diesem Fall muss Vorschuss gewährt werden oder man kann gegen das BaföG Amt eine einstweilige Verfügung vor dem VG (Verwaltungsgericht) erwirken.
3. Vorschusshöhe ist maximal 360 Euro.
4. Zahlung unter Vorbehalt, was sonst.
5. Dieser Vorschuss wird in der Regel nur für den Erstantrag gewährt, ich habe es aber auch schon erlebt dass er für Folgeanträge gezahlt wurde, wenn das Amt geschlmapt hatte (wie hier anzunehmen ist) und man mit einer dicken Klage drohte, sozusagen als Kompromiss.
Ansonsten, wenn das auch nicht hilft, hat er Anspruch auf Sozialhilfe solange er kein BaföG erhält und die Auszahlung dieses nicht schuldhaft verzögert hat.
Ich würde zuerst zum BaföG Amt gehen, dort ordentlich Druck machen ("Das kann doch nicht sein, ich habe den Antrag vor ... wovon soll ich denn solange leben?"), Vorauszahlung verlangen, Druck machen mit Klage wenn keine Einsicht kommt, zur Not zum Sozialamt gehen oder täglich anrufen oder noch besser: vorbeikommen - also dann wenn er Zeit hat und nicht arbeiten muss.
Das mit den 3 Stunden Arbeitstag ist übrigens ein Gerücht - nur weil das Bürö nur 3 Stunden am Tag geöffnet ist, heißt das nicht dass in der restlichen Zeit nicht gearbeitet wird. Aber irgendwann muss so ein Antrag halt auch mal durchgesehen und berechnet werden, das geht nicht innerhalb der regulären Öffnungszeiten.
Subbotnik hat geschrieben:Nunja, so blöd wie es klingt - Beamten und denen vom Studentenwerk muss man immer ordentlich Druck machen, am besten im Wochentakt, dann klappt das prima und nach spätestens 2 Monaten ist der Antrag durch.
Bitte keine unzulässigen Verallgemeinerungen, es gibt auch durchaus pfiffige und zügig arbeitende Beamte.
Allerdings wundert es mich auch, dass der Betroffene nicht selbst angerufen hat. Mir ist vor einiger Zeit mit einem Amt etwas ähnliches passiert, da wurden Unterlagen nachgefordert und die kamen nicht an. Spurlos verschwunden. Glücklicherweise hatte ich rechtzeitig telefonisch nachgehakt, sonst kann es sein, dass der Antrag wegen mangelnder Mithilfe nicht mehr bearbeitet wird oder negativ beschieden wird.
Übrigens Mails und Faxe sind bei den vielen Amtsstuben nicht angebracht. Selbst Mails bei denen man eine Empfangsbestätigung anfordert.
Also unbedingt höflich aber bestimmt nachhaken und auch mal auf die Notlage hinweisen. Denn wenn man wirklich in einer Notlage steckt, dann kann man das auch plausibel erklären und bekommt dann schon mal vorläufige Zahlungen.
Und was die kranke Sachbearbeiterin angeht. Es gibt in diesem Amt sicher nicht nur eine(n) Bearbeiter(in). Da müssen dann halt die anderen ran.
Subbotnik hat geschrieben:5. Dieser Vorschuss wird in der Regel nur für den Erstantrag gewährt, ich habe es aber auch schon erlebt dass er für Folgeanträge gezahlt wurde, wenn das Amt geschlmapt hatte (wie hier anzunehmen ist) und man mit einer dicken Klage drohte, sozusagen als Kompromiss.
Da der Antragsteller ziemlich phlegmatisch zu sein scheint, sollte er sich erst mal vergewissern, dass die Unterlagen auch wirklich angekommen sind, ehe er sich mit einer Klage vielleicht zu weit aus dem Fenster lehnt!
Eine Klage sehe ich hier auch nicht als sehr erfolgversprechend an, denn immerhin lässt sich eine einstweilige Verfügung vor dem VG nur bei einem Erstantrag problemlos erwirken - ich würde es als Druckmittel einsetzen und damit zum Ausdruck bringen, dass es einem ernst ist und deutlich machen, dass man sich zu dieser gezwungen sieht aufgrund einer Notsituation (um den Ernst der Lage zu betonen).
Natürlich gibt es auch fleißige Beamte, aber wenn sich da so hinzieht muss man den Fehlern auch mal entgegenarbeiten, also einerseits bei demjenigen, der nicht genug Druck macht (ein Anruf pro Woche kann bei Dringlichkeit nicht verkehrt sein) und andererseits bei der betreffenden Stelle.
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