Darf der Vermieter Renovierungskosten auf Mieter umlegen?

vom 04.04.2010, 21:47 Uhr

As Frau und A wohnen zur Miete in einer Kellerwohnung. Das Haus ist nun schon 35 Jahre alt und As haben in den Wintermonaten immer wieder Probleme mit den Fenstern. As Vermieter B hat die Scheiben schon mal wechseln lassen. Jedoch sind die Fensterahmen auf der Südseite (Wetterseite) so verzogen, dass A sogar den Luftzug in zehn Zentimeter Abstand noch spüren kann. As haben versucht das Problem durch abdichten der Fenster in den Griff zu bekommen, leider ohne Erfolg. Nun haben As den Vermieter mal angesprochen und B ist bereit neue Fenster einbauen zu lassen.

Nun meine Frage, darf er die Kosten auf die Mieter A umlegen bzw. eine Mieterhöhung vornehmen?

» Cashew » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Die Kosten für neue Fenster können als Schönheitsreperatur deklariert werden und können dann auch auf die Miete umgelegt werden. Allerdings nur auf ein par Prozent pro Mietmonat.

Wenn die Fenster wirklich so baufällig sind, kann es sinnvoll dein, den Mieterschutzbund einzuschalten. Bei baufälligen Fenstern kann das auch als Instandsetzung laufen. In dem Fall dürfen die Kosten nicht auch die Mieter umgelegt werden. Da kann aber am Besten der Mieterschutzbund vor Ort weiterhelfen.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


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