Auslandseinsatz und Absicherung
Mein Mann muss beruflich bedingt zwischen Juni und Juli nach Kuwait. Nun mache ich mir natürlich Sorgen, falls dort irgendwas passiert. Kuwait ist nicht das sicherste Pflaster, wie sicher viele hier wissen.
Hat der Arbeitgeber eigentlich die Pflicht eine Versicherung für den Todesfall abzuschließen? Oder sollte man dafür privat vorsorgen? Welche Möglichkeiten hat man sonst noch?
Grundsätzlich verstehe ich nicht, wie du darauf kommst, dass es in Kuwait nicht sicher sei und wieso die unterstellte Sterblichkeitswahrscheinlichkeit dort höher sein sollte, als in Düsseldorf. Das du dir Sorgen machst, ist natürlich was anderes. Aber das hat mit dem Reiseziel nichts zu tun.
Und welche Pflicht sollte der Arbeitgeber hier im Besonderen haben? Es gibt eine Sorgfaltspflicht - der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer nicht unnötigen Risiken aussetzen. Auch kann er ihn nicht dahin schicken, wo es vom Auswärtigen Amt Reisewarnungen gibt. So wäre z.B. eine Reise nach Kabul nur freiwillig möglich.
Falls es nun doch zu einem Unfall kommt, so ist dies eigentlich wie ein Unfall mit Todesfolge in Deutschland zu werten. Die Berufsgenossenschaft springt dir als Witwe bei (solange du Anspruch hast und nachgewiesen werden kann, dass sich der Tote nicht mehr vom Unfall erholen wird). Und selbstredend springen dann auch alle privaten Vorsorgemaßnahmen an, die eben für den Fall vorgesehen waren/sind.
Ganz spezielle Dinge oder Sonderregelungen gibt es also nicht. Es werden auch nicht verpflichtende Lebensversicherungen fällig. Nur die Einstufung als berufsbedingter Schaden ist wohl leichter. Selbst wenn jemand im Ausland von einem Zuhälter niedergestreckt wird, weil er nicht bereit war, den verrichteten Dienst zu bezahlen. Oder auch bei der Verhängung der Todesstrafe auf Grund von Drogenhandel usw.
Dir ist schon klar, dass Kuwait ein angrenzendes Land an den Irak ist? Auf der Seite des Auswärtigen Amtes kannst du dir die Sicherheits- und Reisehinweise durchlesen. Also mir vergeht da das Lachen. Hier geht es doch nicht um Drogenhandel oder Prostitution.
Soweit mir bekannt, bekomme ich keine Witwenrente. Auf meinen Mann läuft eine Unfall- und eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Das wären dann mit Sicherheit die Träger, die verantwortlich wären.
und nachgewiesen werden kann, dass sich der Tote nicht mehr vom Unfall erholen wird
Ähm ja, denk nochmal drüber nach...
@eatmyshorts
Ich hatte ja nicht vom Irak oder dem Iran gesprochen, sondern ausschließlich Kuwait gemeint. Und hier ist die Sicherheitslage nicht anders, als in den Emiraten, Saudi Arabien oder Israel und Ägypten. Es gibt keinen Hinweis darauf, dass Reisen nach Kuwait abgeraten werden!
eatmyshorts hat geschrieben:Hier geht es doch nicht um Drogenhandel oder Prostitution.
Auch wenn die Urteile idR. an Ausländern nicht vollstreckt werden, ist der Drogenhandel sehr wohl ein Problem. Ob nun schuldig oder unschuldig. Wem der Drogenschmuggel vorgeworfen wird, der sieht sich eben in akuter Lebensgefahr!
eatmyshorts hat geschrieben:Auf meinen Mann läuft eine Unfall- und eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Das wären dann mit Sicherheit die Träger, die verantwortlich wären.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung vermutlich nicht, weil diese ja ihn absichern soll. Nach einem Unfalltod ist diese Absicherung aber nicht mehr notwendig.
eatmyshorts hat geschrieben:und nachgewiesen werden kann, dass sich der Tote nicht mehr vom Unfall erholen wird
Ähm ja, denk nochmal drüber nach...
Das war sicher vorschnell geschrieben. Aber nachdem ich aus meinem näherem Umfeld weiß, wie zumindest zwei verschiedene Berufsgenossenschaften kämpfen können, wenn es um die Abwehr von wirklich berechtigten (und offensichtlichen und von Amtsärzten - in Auftrag der Genossenschaft - bestätigten) Forderungen geht, ist dies noch nicht mal weit her geholt.
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