Anspruch auf Wohngeld wenn man unter 1.Jahr wohnhaft ist?
Ich hätte da mal eine Frage, ich habe vor ein paar tagen erfahren, dass ich Anspruch auf Wohngeld habe. Nun habe ich einen solchen Antrag gestellt und bekam einen Brief in dem einige Nachweisforderungen aufgezählt sind.
Unter anderem auch, dass ein nachweis erbracht werden soll, aus dem hervorgeht, dass ich länger als ein Jahr in der Stadt wohne. Nun bin ich aber erst am 1. November hierher gezogen und habe im Internet versucht raus zu finden, wie das mit dem jahr geregelt ist, finde aber keinen brauchbaren Hinweis.
Meine Frage nun an euch? Kann es sein, dass man nur dann Anspruch auf Wohngeld hat, wenn man 1.Jahr in der Stadt wohnt?
Ich weis, dass es diese Regelung gibt, wenn man einen Wohnberechtigungsschein mit Dringlichkeit haben will, aber bei Wohngeld wäre mir das neu.
Als ich in einer anderen Stadt wohnte, aber im selben Bundesland wurde nicht danach gefragt, auch wollten die weitaus weniger Unterlagen in der Großstadt, als hier im Provinznest.
Wer kann mir da genaueres sagen?
Da solltest du mal persönlich zum Wohngeldamt gehen. Denn ich wohne, laut Mietvertrag, seit dem 01.01. diesen Jahres in meiner Wohnung und bekomme auch seit Januar Wohngeld. Einige Nachweise hatten zwar bei mir auch noch gefehlt, aber da ich persönlich vorgesprochen habe, hat der Amtsleiter dann die ganze Bearbeitung beschleunigt bei mir.
Also das man eine gewisse Zeit in dem Ort wohnen muss, kenne ich gar nicht. Weder von meinem früheren Wohnort, noch vom jetzigen. Im Netz kannst du übrigens nach den Richtlinien für dein Bundesland nachschauen. Vielleicht ist das bei euch ein wenig anders. Aber ich kenne es von zwei Bundesländern so, das man da nur den Nachweis erbringen muss, das man einen Mietvertrag in dem genannten Ort hat und auch die Mietzahlung nachweisen muss.
Ich habe gerade noch einmal nachgelesen und es könnte sein, dass die von Dir den Nachweis haben wollen, damit Sie Dir deine Anspruchsdauer festlegen, da Wohngeld wohl immer erst einmal für ein Jahr gezahlt wird, danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. So würde ich es mir jetzt erklären.
Die normale Bezugsdauer ist ein Jahr und kann nur verkürzt werden. Das macht man zum Beispiel, wenn klar ist, das sich in diesem Jahr die Einnahmen oder die Mieten um mehr als 15% verändern. Sollte dies nicht klar sein, muss man das schnellstmöglich melden, falls sich da was tut.
Aber die Bezugsdauer hat ansonsten nichts mit der Zeit zu tun, die man vorher in diesem Ort gewohnt hat. Deswegen auch mein Rat selbst mal dort vorzusprechen. Reicht ja auch erstmal ein Anruf, um die Sache zu klären.
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