Split auf der Straße- Verantwortlichkeit

vom 01.04.2010, 22:48 Uhr

Ich habe heute einen Unfall gesehen. Da ist ein Motorradfahrer A auf Split, der im Winter gestreut wurde, ausgerutscht und hat sich deftig lang gelegt. Ihm ist zum Glück nicht viel passiert, aber die Maschine ist schrott.

Muss der Split nicht von der Stadt weggemacht werden? An der Straße stand kein Schild, dass Split liegt. Da müssten auch alle Straßen diese Schilder haben, denn hier liegt überall dieser Split rum. Auch ist keine Geschwindigkeitsbegrenzung und es war eine Straße, wo man 70 fahren durfte, aber wegen hohem Verkehrsaufkommen, konnte man allerhöchstens 50 fahren.

Wer ist bei so einem Unfall eigentlich in der Haftung? Muss die Stadt den Schaden am Motorrad bezahlen? Oder bleibt das an dem Motorradfahrer A hängen? A hat sich ziemlich aufgeregt. Ich bin aus dem Auto raus, weil ich dachte, dass er Hilfe braucht und A hat wohl auch die Polizei gerufen. Ich habe meine Adresse gegeben, falls die Polizei mich als Zeugen brauchte. Da aber noch zig andere mit rumstanden bin ich mit meinem Mann weitergefahren.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Zunächst ist mal festzuhalten, dass hier vor allem A sich mehr als glücklichen schätzen darf, in so einer Situation nur die Maschine beschädigt zu haben. In dem Zusammenhang könnte ich mir wesentlich schlimmere Szenarien vorstellen, und das beschädigte Motorrad wäre für A das wirklich geringste Problem - wobei sich in so einem Fall A voraussichtlich auch gar nicht weiter um den Schaden kümmern würde. Sei es, dass der nachfolgende Verkehr ihn erfasst, sei es, dass er vor seine eigene Maschine stürzt oder aber eben gegen einen harten, fest sitzenden Gegenstand (Verkehrsschild) geschleudert wird.

Im ersten Moment aber ist natürlich ein Ärger von A auch nachvollziehbar. Und hier wird natürlich auch sofort nach einem Schuldigen gerufen. Am besten, ein solventer Schuldiger, welcher auch in der Lage ist, den Schaden zu begleichen. Das möglicher Weise ein Fahrfehler vorlag oder aber die Situation völlig falsch eingeschätzt wurde, ist ja auszuschließen.

Jetzt bin ich kein Jurist oder Versicherungsfachmann. Kann mir aber in dem fiktiven Fall vorstellen, dass es sich A zu einfach machen würde, hier darauf zu pochen, dass die Stadt den Splitt hätte räumen müssen. Denn wir hatten erst vor wenigen Tagen noch recht viel Schnee. Es wird keine Verordnung geben, die regelt, nach wie vielen Tagen (Stunden) der Trockenheit die Reinigungsdienste damit beauftragt werden müssen, den Rollsplitt von den Straßen zu kehren. Also wird das wieder auf eine Einzelfallentscheidung hinauslaufen, sofern A letztlich gegen sie vermeintlich Schuldigen (also die Stadt bzw. deren Verwaltung) klagt.

Hier aber denke ich, würde ein Richter schon auf die Verantwortung des Motorradfahrers verweisen. So ist in dem jetzigen Fall und dem Zeitpunkt davon auszugehen, dass eben so kurz nach dem Winter der Splitt noch nicht weg ist. Ebenso wie z.B. im Herbst davon auszugehen ist, dass Laub die Straßen bedeckt und sich kein Mopedfahrer darauf verlassen darf, dass auch hier die Straßenreinigung alles beiseite schafft.

Wenn es übrigens eine Straße war, die nur mit 70 Km/h zu befahren war, dann gab es eben schon eine Geschwindigkeitsbeschränkung. Eben auf 70 Km/h, was schon auf eine schwierig passierbare Straße hindeutet. Wenn nun noch entsprechender Verkehr herrschte, dann war der Motorradfahrer vielleicht wirklich zu schnell unterwegs?

Mein Urteil in dem fiktiven Fall wäre jedenfalls jenes, dass der Motorradfahrer für seinen Schaden selbstverständlich zu haften hat und in Zukunft vorsichtiger und vor allem der Situation angepasst fahren sollte.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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