Wie ist die Rechtslage / Garantie
Ich hab vor etwa 3 Monaten einen Laptop gekauft, der schon gebraucht war. Der Händler hat mir 1 Jahre Garantie auf das Gerät gegeben. Leider war es nach 8 Wochen schon hinüber, ich musste es einschicken, nach einer Woche die Diagnose: Total defektes Motherboard, die Reparatur wäre zu teuer, ich erhalte ein neues Gerät.
Jetzt hab ich das neue Gerät erhalten, aber ich frage mich: Hab ich auf dieses neue Gerät jetzt wieder 1 Jahr Garantie, der läuft eigentlich meine Garantie mit meinem Erstgerät dann ab? Weiss das jemand von euch genau?
Also ich denke, dass die Garantie mit dem alten Gerät abläuft. Zumindest war es bei meinem TFT-Monitor, der 2 Tage vor Garantieablauf kaputt gegangen ist, worauf ich in umgetauscht habe. Das war auch ein komplett neues Gerät. Trotzdem konnte ich ihn bei einem kleinen Fehlern (nichts wichtiges) nicht mehr reklamieren. Also denke ich, dass es bei dir genau so seien wird, ich kann aber natürlich nichts garantieren!
Also erst einmal sollte man zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden, auch wenn Rechtslaien beides immer verwechseln oder meinen, das eine ist das andere.
Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und festgesetzt, Garantie ist eine freiwilliger Mehrleistung.
Was Du meinst ist die Gewährleistung. Nein, die Gewährleistung beginnt nicht von vorn, siehe hier, da wurde das Thema schon ausführlich angerissen [url=http://www.talkteria.de/forum/topic-10783.html]Laptop ist ständig defekt - Was soll ich tun?[/quote]
Was der Händler gemacht hat war eine Nacherfüllung im Sinne einer Nachbesserung in der Gewährleistungsfrist.
Murgi hat geschrieben:Zumindest war es bei meinem TFT-Monitor, der 2 Tage vor Garantieablauf kaputt gegangen ist, worauf ich in umgetauscht habe. Das war auch ein komplett neues Gerät. Trotzdem konnte ich ihn bei einem kleinen Fehlern (nichts wichtiges) nicht mehr reklamieren.
Wenn es die Garantie war, Pech, aber nicht umsonst ist die Garantie mehr ein Lockthema als ernstzunehmen und spezielle geregelt (es gibt zig Formulierungen um dies und das auszuschließen), wenn es 2 Tage vor Ablauf der Gewährleistung war: schön blöd, ganz ehrlich .
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-11543.html
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