Fristen und Recht bei Abos und Verträgen

vom 31.03.2010, 21:55 Uhr

Vor einer Weile hat A ein Abo bei einem Sonnenstudio abgeschlossen, bei dem A monatlich bezahlt und dann eben immer sonnen kann, wenn A möchte. Am Anfang hat A das auch sehr genutzt, aber inzwischen fehlt A die Zeit dazu und A könnte sich das Geld somit eigentlich sparen.

Mit Fristen und Recht kennt A sich nicht aus, deshalb wüsste A gerne, wann A spätestens kündigen muss, wenn A einen Vertrag für 6 Monate gemacht hat. Muss A das schriftlich machen? Und dürfen die dort ihre Fristen selbst bestimmen oder ist das gesetzlich geregelt?

» FinnCo » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Das ist in dem Fall eigentlich recht einfach geregelt. Sowohl die Frist zur Kündigung wie auch die Konsequenz aus der Nichtbeachtung sind klar im vom A gelesenen, akzeptierten und unterschriebenen Vertrag geregelt! A muss sich lediglich die Mühe machen, hier nachzulesen.

Eine schriftliche Kündigung ist zwar nicht immer notwendig, empfiehlt sich aber. Einfach, um Missverständnissen vorzubeugen sowie der Gefahr zu begegnen, dass die Empfängerseite vergisst, die Kündigung zu notieren. Außerdem ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass dies auch so im Vertrag festgeschrieben ist.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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