Was bei einem Mietvertrag beachten?
As Eltern haben ein Haus, das sie vermietet hatten. Nun sind die Mieter nach zehn Jahren ausgezogen, weil ein Teil der Familie nun ein Pflegefall ist und sie in ein gemeinsames Haus ziehen. Nun sind neue Mieter gefunden und es muss ein neuer Mietvertrag vorbereitet werden. A hat sich mal 2 bis 4 Verträge im Internet gesucht. Es ist gar nicht so leicht die wichtigsten Dinge darin unterzubringen.
A und Eltern wollen uns jetzt mit den Mietern zusammensetzen und einen Vertrag ausarbeiten. Was ist bei der Vermietung eines Hauses zu beachten? As wollen ja keine Fragen offen lassen.
Also wenn man selber einen aufsetzen will, bin ich irgendwie auch überfragt. Wobei ich mir da schon vorstellen kann, dass man heutzutage wirklich jeden „Mist“ gefühlt aufführen muss und dann wiederum aufpassen muss, was gar nicht rechtlich Okay ist. Fangen wir doch damit an, dass Haustiere nicht generell verboten werden können, aber wahrscheinlich gefühlt in jedem zweiten Mietvertrag genau das steht.
Gängige Floskeln wird man dort natürlich aufzuführen haben. Wie Sauberkeit des Hausflurs, der Kellerräume. Nutzungsthematiken für Waschküchen oder Balkon. Dann wiederum muss stehen, was bei der Übergabe abgegeben hat. Wie viele Schlüssel wurden übergeben? Wie verträgt sich die Grundmiete, die Quadratmeterzahl und Nebenkosten? Das muss bestimmt drin stehen.
In meinem steht vieles drin und u.a eben auch das genannte. Dann aber auch Dinge wie, dass ich mit unterzeichnen des Mietvertrags dulde, wenn Schönheitssanierungen oder Modernisierungen anfallen und den daraus resultierenden Lärm etc. Das scheint offenbar stehen zu müssen.
Sicher wäre, wenn man da immer einen Anwalt für Mietrecht oder auch den Mieterbund mit einbezieht. Lieber auf Nummer sicher gehen, ehe der Mietvertrag um die Ohren fliegt.
Beim Mietvertrag kann man so viele Dinge falsch machen, weshalb ich nicht komplett einen aufsetzen würde. Im Zweifel sind dann einige Paragrafen ungültig und wenn man dann die salvatorische Klausel vergisst, wird der gesamte Mietvertrag ungültig und es gelten die Bestimmungen aus dem Gesetz. Das Gesetz ist jedoch extrem mieterfreundlich und dementsprechend sehr vermieterunfreundlich.
Als ich die Mietverträge für die Immobilien meiner Elten organisiert habe, habe ich mir einen Mietvertrag von einem Vermieterbund gekauft. Die beraten dort auch, was man wie ändern kann. Ich habe dann einzelne Passagen für uns passend abgeändert, habe jedoch bei jeder einzelnen Klausel überprüft, ob das überhaupt rechtlich zumutbar für die Mieter ist. Den gesamten Vertrag habe ich dann noch überprüfen lassen, bevor er an die Mieter geschickt wurde.
Gleichzeitig habe ich mich auch an meinem eigenen Mietvertrag orientiert, denn dieser wurde ebenfalls von einem Anwalt überprüft. Bei den Anpassungen ging es aber in erster Linie um Zahlen, die man etwas ändern kann. So kann man beispielsweise die Zinsen für eine zu spät eintreffende Mietzahlung bestimmen, die Pauschale, die für eine Mahnung bezüglich zu spät eintreffender Mietzahlung entrichtet werden muss, der Betrag für Kleinstreperaturen und noch einiges mehr.
Einen Mietvertrag sollte man nicht komplett selber aufsetzen, da es so viele Dinge zu beachten gibt, auf die man selber nicht kommt. Es gibt Verbände von Hauseigentümern, die vorgefertigte Mietverträge anbieten. Ich würde auf solche zurückgreifen, da sie immer die neueste Gesetzeslage berücksichtigen. Individuelle Dinge kann man dann je nach Wohnung hinzufügen. Auch hier muss man allerdings aufpassen, dass durch die Hinzufügung nicht andere Paragraphen ungültig werden, eventuell der gesamte Vertrag. Also ist auf jeden Fall die salvatorische Klausel sehr wichtig.
Wenn man denn den Mietvertrag unbedingt selber erstellen und sehr individuell formulieren möchte, sollte man unbedingt einen Notar zu Rate ziehen. Wichtige Punkte sind zum Beispiel die Regeln zur Mieterhöhung, ob es beispielsweise ein Staffelvertrag ist, ein Indexvertrag, ein zeitlich befristeter Vertrag oder was es sonst noch so gibt. Die Hausordnung sollte beigefügt werden, die Regeln zur Haustierhaltung, wie die Nebenkosten berechnet werden, Regelungen für die sogenannten Schönheitsreparaturen, was beim Auszug zu beachten ist, was genau zur Wohnung gehört, also auch Keller, Gartenbenutzung und so weiter.
Ich denke, dass man als Laie überfordert ist, diese Regelungen rechtssicher aufzuschreiben. Bezüglich der Schönheitsreparaturen gab es ja mal das Urteil, dass Schönheitsreparaturen beim Auszug komplett hinfällig wurden, wenn ein Satz in einer ganz bestimmten Art und Weise aufgeschrieben wurde. Ich glaube, es handelte sich nur um ein Wort, das zuviel war oder fehlte, was für den Nichtjuristen vom Sinn her keinen großen Unterschied machte.
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