Unterhaltspflicht der Eltern?
Vor Jahren, als ich noch die Berufsschule besuchte, lernte ich dort, dass Eltern für ihr Kind solange unterhaltspflichtig sind, sofern es noch keine Ausbildung abgeschlossen hat, beziehungsweise das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (also bis einschließlich 27).
Nun hat A aufgrund gesundheitlicher schon länger andauernden Probleme noch keine Ausbildung, ist noch Anfang 20 und die Eltern setzen A unter Druck, dass Sie bald nicht mehr für ihn Miete und Essen bezahlen wollen. A kann nicht mehr im Elternhaus wohnen, da es dann umso mehr zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen könnte.
Meiner Meinung nach ist das nicht rechtens, da A´s Eltern auch finanziell gut gestellt sind. Kann A, sollte es soweit kommen, dass die Eltern ihn nicht mehr unterstützen, dennoch Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen und würde sich das zuständige Amt dann das Geld bei den Eltern einfordern?
Hat jemand von Euch Erfahrungen mit einer solchen Situation, beziehungsweise kann mir jemand sagen, wo ich diese Regelung im Gesetzestext finden kann? Es wäre auch gut zu wissen, wie hoch in etwa die finanzielle Leistung nach der Hilfe zum Lebensunterhalt aussehen würde.
Also die Eltern sind definitiv nicht mehr Unterhaltspflichtig. Sie wären es auch nicht mehr, wenn das Kind zuviel Lehrlingsgeld bekommen würde. Meine Schwester ist 17 Jahre alt und bekommt keinen Unterhalt mehr, weil ihr Lehrlingsgeld zu hoch ist (800 Brutto).
Und das Kind hätte auch keinen Nutzen von dem Unterhalt, weil es als Einkommen gezählt wird und sich somit auch Hartz 4 verringert. Er kommt doch Hartz 4, oder?
Beim Kindergeld ist es ja das Gleiche. Kann es bis zum 25. Lebensjahr (glaube es war bis zum 25. Lebensjahr) bekommen, aber bist du arbeitslos, schon im festen Beruf, oder verdienst zu viel, dann fällt Kindergeld weg.
Ich würde auch behaupten, das ihre Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind. Schließlich ist A nicht in Ausbildung und der Unterhalt der Eltern kann, so weit mir bekannt, nur dann gefordert werden, wenn A entweder nicht volljährig ist oder sich in unfertiger Ausbildung befindet. Sonst würde man ja fördern das manche die ersten Jahre nichts tun und Mommy und Daddy dafür auch noch verpflichtet sind zu zahlen.
Allerdings sind die Eltern auch nur dann zahlungspflichtig, wenn sie entweder zu viel verdienen und As eigenes Einkommen zu gering ist. Würde sie allerdings eine Ausbildung machen und ihre Eltern sich nicht zahlungsfähig hätte A ja auch Anrecht auf Bab. Zumindest war es bei einer Freundin so, solange sie nicht in Ausbildung war musste sie des Geldes wegen zum Amt rennen und sobald sie eine Stelle hatte, musste die Eltern einen Teilbetrag zuzahlen.
So pauschal ist die Unterhaltspflicht nicht zu beschreiben. Grundsätzlich ist nämlich der Mensch ab dem 18ten Lebensjahr für sich selbst zuständig! Das heißt eben nicht nur eine Erweiterung der Rechte sondern auch der Pflichten. Jetzt ist es aber so, dass der Heranwachsende bzw. die Heranwachsende in dem Alter oftmals noch nicht für sich selbst sorgen können. Eben auf Grund der fehlenden Ausbildung. Daher müssen die Eltern das Kind bei der ersten Ausbildung unterstützen. Was aber die Kinder auch nicht aus der Pflicht nimmt. Denn diese müssen alles tun, um die Ausbildung zügig zu beenden. Die Definition, was zügig in dem Fall genau heißt bzw. wann es nicht mehr als zügig zu bezeichnen ist, beschäftigt übrigens durchaus die Familiengerichte.
Jetzt zum A in Deinem konstruierten Fall: allein die Tatsache, dass die Eltern zum Unterhalt verpflichtet sind, bedeutet nicht, dass dieses durch Geldzahlungen abzuleisten wäre. Sie können dem A eben auch anbieten, kostenfrei im elterlichen Haushalt zu leben. Wie das im Bezug zum gesundheitlichen Zustand von A zu setzen ist, wäre mir ein Rätsel. Offenbar will sich A nicht fügen - und das ist schon sehr nahe am Verwirken des Unterhaltsanspruchs.
Wenn A schon ausgezogen ist, dann wird für A tatsächlich im Ernstfall das Amt zuständig. Hier zieht A blank und hat eben über seine Verhältnisse alles zu offenbaren. Ob nun die Eltern hier mit herangezogen werden oder nicht, entscheidet der Sachbearbeiter. Aber auf die Kooperationsbereitschaft der Eltern hat A keinen Einfluss und würde die ihm zustehenden Leistungen auch erhalten. Rückforderungen an die Eltern richtet das Amt dann direkt an diese.
Die Höhe der Geldzuwendungen hängt natürlich davon ab, wofür sich A entscheidet. Es ist ein Unterschied, ob A eben in Ausbildung ist, oder aber Arbeitssuchend ist. Im ersten Fall geht man von einem Bedarf von etwa 600-650 Euro aus. Wobei hier das Kindergeld schon eingerechnet ist. Im zweiten Fall wird wohl der Hartz IV Satz maßgeblich sein. Inkl. der Leistungen wie die Mietzahlungen usw., sofern A hier nicht übertrieben hat (4,5-Zimmer Gartenwohnung im Zentrum oder ähnliches). Aber das alles als Richtwerte, welche sicher beim Amt konkretisiert und genauer bestimmt werden.
A wird sich übrigens auch darauf einstellen müssen, dass ihm bei der Arbeitsagentur keiner auf alle Möglichkeiten hinweisen wird und er eher auf die eigenen Eltern verwiesen wird. Deren Job bei der Arbeitsagentur ist nämlich, das Geld zusammen zu halten und zu sparen. Daher wird das schon auch ein erster Test für das Leben in Freiheit.
So, ich habe nun noch einmal selbst gesucht - und bin nun auch soweit, dass die Eltern unterhaltspflichtig wären, würde A beispielsweise einer schulischen Ausbildung nachgehen. Da er dies aber aufgrund seiner Erkrankung noch nicht kann, bin ich wieder nicht weiter gekommen als zuvor.
@der punkt:
Da weiß ich nicht, auf was Du diese Aussage beziehst? Man müsste sich doch sonst mal mit dem Amt für Hilfe zum Lebensunterhalt in Verbindung setzen, oder?Offenbar will sich A nicht fügen - und das ist schon sehr nahe am Verwirken des Unterhaltsanspruchs
Ich kann mich noch gut erinnern, dass es eine Regelung gab für Kinder, denen es nicht mehr zumutbar ist, Zuhause zu wohnen (es kann aber auch sein, dass es diese Regelung beim Bezug von Bafög gab), aber so genau finde ich das jetzt gerade auch nicht mehr.
Ich setze mich Morgen erst einmal in Verbindung mit dem Amt für die alte Sozialhilfe, mal sehen, was die mir dazu sagen.
@ygil
Neben den Rechten für die Kinder haben aber auch die Eltern Rechte. Es ist mit der Unterhaltsregelung nicht beabsichtig gewesen, die Eltern ausschließlich auf unbestimmte Zeit zu Zahlmeistern zu machen. Ganz Grundsätzlich haben die Kinder ab dem 18ten Lebensjahr für sich selbst zu sorgen. Auf Grund von Ausbildungsdauer, Studium usw. ist die Situation geschaffen worden, dass sich die Eigenständigkeit weiter hinauszögern kann und darf. Dagegen spricht ja nichts.
Hier geht es aber um einen A, der eben keine Ausbildung hat/macht und es ist doch so, dass wenn A sich auf die gesundheitlichen Schwierigkeiten beruft, keine Besserung in Aussicht ist. A ist meiner Meinung nach verpflichtet, nun eben auch nach Alternativen zu suchen.
Übrigens reagiere ich etwas verwundert, wenn A auch davon ausgeht, dass der gesundheitliche Zustand mit dem Einzug zu Hause sich automatisch verschlechtert. Daher meine Vermutung, mit dem "nicht fügen wollen". Denn die Eltern können doch auch anbieten, Kost und Logis frei zur Verfügung zu stellen. Also: Einzug in die elterliche Wohnung. Das es zu Streitereien und Stress kommen kann, ist mir klar. Aber eigentlich ist in einem überwiegenden Teil der mir bekannten Fälle hier das Kind das Problem, welches tatsächlich keine Anstalten macht, sich in Familie oder Gesellschaft einzubringen (vom Freundeskreis abgesehen). Jedenfalls kommt selten ein Gutachter zu dem Schluss, dass die Ursache der Probleme darin begründet werden kann, dass man bei den Eltern wohnt. Außer die Eltern schlagen das Kind.
ygil hat geschrieben:für Kinder, denen es nicht mehr zumutbar ist, Zuhause zu wohnen
Diese "Regelung" gibt es immer noch. Übrigens auch umgekehrt: Es gibt Kinder, die den Eltern nicht zumutbar sind und die durchaus auch von den Eltern vor die Tür gesetzt werden dürfen - inkl. des verwirkten Unterhaltsanspruchs. Aber das ist nicht durch eine Laune zu begründen! Auch nicht auf Grund von pubertären Problemen usw. Es müssen da also schon schwerwiegende Gründe vorliegen, dass ein Gutachter eine entsprechende Empfehlung oder Einschätzung abgibt.
@derpunkt
So kann ich das auch auf sich beruhen lassen. Es hörte sich für mich nur fast bedrohlich an, "sich fügen" ist schon ziemlich derbe ausgedrückt. Du sagst ja auch, dass Du es nachvollziehen kannst, sofern schwerwiegende Faktoren vorliegen. Ich werde mich also darum weiter kümmern, so dass A solange abgesichert ist, wie es wirklich nötig ist.
Also ich kann dir nur folgendes sagen, dass ich meine Ausbildung abgeschlossen habe und anschließend ausgezogen bin. Weil mein Partner und ich hinten und vorne kein Geld hatten, jedoch für eine eigene Wohnung aufkommen mussten, haben wir uns ans Sozialamt gewendet.
Später hat sich dann heraus gestellt, dass es sehr wohl das Geld von meinen Eltern war, weil meine Mutter sich darüber bei mir aufgeregt hat. Ich würde dir raten, diese Blamage also nicht auf dich zu nehmen, wenn du eine andere Wahl hast. Schau, dass du gut mit deinen Eltern auskommst und schildere ihnen immer wieder wie es dir geht. Zeig, dass du alles tust, was in deiner Macht steht, sodass sie auch wissen, dass du nicht nur von ihnen lebst, sondern du wirklich momentan nicht in der Lage bist, etwas anderes zu machen.
Interessant wäre natürlich noch zu erfahren, um welche körperliche Beeinträchtigung es sich bei dir handelt, dass man dir weitere Tipps für ein weiteres Vorhaben oder für eine Geldquelle oder finanzielle Unterstützung geben könnte.
@wirreszeug
Also A bin nicht ich, das nur als Anmerkung dazu . Des Weiteren ist es für mich und auch für A keinerlei Blamage, wenn A dann Sozialhilfe oder etwas in der Art bekommt, was sich das Amt letztendlich bei den Eltern wiederholt. Ein gutes Auskommen innerhalb der Familie ist wünschenswert, aber in manchen Familien einfach nicht der Realität entsprechend.
Die Krankengeschichte von A ist Privatsache von A. Es ging mir hier nur erst einmal um den Anspruch auf Unterhalt.
Vielen Dank trotzdem, auch für die rege Beteiligung.
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