Freistellung vom Betrieb bei Weiterbildung

vom 25.03.2010, 22:24 Uhr

Ich bilde mich im Moment über eine Fernschule weiter, was ich neben meinem Job mache. Nun sind allerdings bald die Prüfungen und dort muss ich hin, während ich eigentlich arbeiten müsste. Kann ich an den betreffenden Tagen eine Freistellung vom Betrieb erwarten, weil es um eine Weiterbildung geht oder eher nicht?

Ich würde mir natürlich auch Urlaub nehmen, aber eigentlich eher ungern, weil ich ohnehin so wenige freie Tage bekomme und diese eigentlich nicht für so eine Prüfung verwenden möchte, wenn ich es vermeiden kann.

» Aughty » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ob du arbeitsfreie Tage, also Bildungsurlaub bekommst, hängt davon ab, in welchem Bundesland du lebst. Bildungsurlaub zu gewähren ist nicht Sache des Bundes sondern der Länder. Die meisten Länder gewähren bis zu fünf arbeitsfreie Tage. In Sachsen und Bayern gibt es keine derartige Regelung. Das ist zwar schade für die Arbeitnehmer, die sich neben ihrem Beruf noch weiterbilden möchten, aber nicht zu ändern. Vielleicht ziehen die beiden Länder bald nach. Ansonsten bleibt nur der Urlaub übrig.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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