Nebenkostenguthaben: Wann muss es auf dem Konto sein?

vom 25.03.2010, 14:39 Uhr

A hat im letzten Jahr ein Nebenkostenguthaben beim Vermieter B "erwirtschaftet" Durch zuviel gezahlte Nebenkosten, im Jahr 2009, ist bei der Endabrechnung ein Guthaben von 150 Euro entstanden. Die Nebenkostenabrechnung von A kam am 1. März d. J. an und bisher hat A die 150 Euro noch nicht auf ihrem Konto.

Wie lange Zeit kann sich B für die Rückzahlung der Nebenkosten lassen? Sollte diese Rückzahlung nicht sofort erfolgen? A hatte letztes Jahr eine Nachzahlung von 100 Euro, die laut Nebenkostenabrechnung "sofort zahlbar auf Konto xy" war. Gelten für das Guthaben andere Gesetze und braucht B dieses Guthaben nicht sofort bezahlen?

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich habe bisher noch nie zuviel gezahlte Nebenkosten auf mein Konto bekommen, solange ich noch bei dem Vermieter gewohnt habe. Dieses Guthaben wurde immer mit der nächsten Mietzahlung verrechnet und diese fiel dann dementsprechend geringer aus. Von daher würde ich an As Stelle auf die nächste Abbuchung der Miete warten und schauen ob das Guthaben da abgezogen wurde und wenn dies nicht der Fall ist, das Gespräch mit dem Vermieter suchen.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


@ Klehmchen: Die Miete geht per Dauerauftrag und nicht per Lastenschriftenerklärung. Also müsste A dieses ändern. Aber in der Nebenkostenabrechnung stand, dass das Geld auf das Konto von A überwiesen wird. Also hat A auch nichts geändert. Wäre ja auch blöd für einen Monat den Dauerauftrag zu ändern. Ich kenne es nicht, dass man die Miete per Lastschriftenerklärung zahlt. Ich würde jedenfalls keinem Vermieter erlauben die Miete von meinem Konto einzuziehen, sondern ich überweise sie durch Dauerauftrag.

Deshalb auch meine Frage, wann A mit dem Geld rechnen kann und wann es theoretisch auf dem Konto sein müsste. Zumal eben in der Nebenkostenabrechnung vom vorletzten Jahr, die letztes Jahr kam stand, dass A das Geld, was zu wenig gezahlt wurde sofort zahlen muss.

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Wurde denn mit der Nebenkostenabrechnung ein Termin genannt? Soweit ich es weiß und im Internet finden konnte, gibt es da wohl keine festgesetzten Fristen bis wann die Überweisung zu erfolgen hat. Allerdings sind wohl 2-4 Wochen als angemessen zu betrachten. Kommt bis dahin nichts, würde ich mich nochmal an den Vermieter wenden. So schnell verjährt dein Anspruch auf dein Geld ja nicht.

Ansonsten finde ich es wesentlich günstiger die Miete per Lastschrift zu zahlen.
Da würde dann eben weniger Miete abgebucht, wenn du noch Guthaben hast und du musst nicht drauf warten, dass dein Geld dir irgendwann überwiesen wird. Und sollte doch mal ein Mieter versuchen damit Unfug zu betreiben, lassen sich die Lastschriften ja sehr bequem zurückbuchen und die Erlaubnis für die Lastschriften kann man ja auch einfach und schnell widerrufen.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^