Kündigungsschutzgesetz Probezeit bei Schwangerschaft

vom 23.03.2010, 23:25 Uhr

A wird in einigen Tagen in einer neuen Firma anfangen, hat dort dann aber noch ein halbes Jahr Probezeit. A ist sich noch nicht sicher, aber es könnte sein, das A schwanger ist, was allerdings zum Zeitpunkt der Einstellung noch nicht so war.

Wie ist denn das mit diesem Kündigungsschutzgesetz in der Probezeit? Dürfen die A dann dennoch nicht kündigen, wenn A schwanger ist oder zählt das dann nicht? Der Vertrag ist unbefristet und A würde, falls A ein Kind bekommt, auch gerne weiter dort arbeiten, deshalb wäre das schon wichtig.

» Aughty » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Laut Mutterschutzgesetz greift der Kündigungsschutz einer Schwangeren ab dem ersten Arbeitstag. Nachdem A bislang noch nicht sicher weiß ob eine Schwangerschaft vorliegt, und die Antwort auf diese Frage vermutlich erst bekommen wird wenn A das Beschäftigungsverhältnis bereits aufgenommen hat, wäre A damit zunächst mal auf der sicheren Seite.

Allerdings ist es mir ein Bedürfnis A wissen zu lassen, dass ich von einem solchen Verhalten gar nichts halte! Was ist das denn bitte für eine Basis ein Vertrauensverhältnis mit dem Arbeitgeber aufzubauen? Was glaubt A wohl wie gut es in der Firma ankommt wenn nach dem ersten Arbeitsmonat die Offenbarung der Schwangerschaft kommt?

Wäre ich Arbeitgeber von A und bekäme nach 3 Monaten die Info dass A seit sagen wir 2 Monaten schwanger ist, würde ich versuchen alle mir zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel auszuschöpfen um den Vertrag nichtig erklären zu lassen. Sollte das nicht möglich sein, würde ich A sicherlich nicht länger beschäftigen als unbedingt nötig und mich ob des Vertrauensbruches zum frühestmöglichen Zeitpunkt von ihr trennen. Nämlich sobald der Mutterschutz um ist.

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» ichwars » Beiträge: 562 » Talkpoints: 3,76 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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