Gemeinsames Konto mit eurem Partner - Wie gestalten?
Wir haben das bisher immer so gemacht, dass einer dem anderen das Geld überwiesen hat für Miete und Lebensmittel und es dann eben der andere von seinem Konto überwiesen hat. Das soll anders werden. Wir mögen ein gemeinsames Konto haben, auf welches wir jeden Monat einen Betrag einzahlen per Lastschrift und dazu möchten wir zwei EC-Karte haben, damit man damit eben auch im Supermarkt den Einkauf zahlen kann und so weiter. Wenn davon vielleicht sogar etwas übrig bleibt, mögen wir das dann für Urlaube oder einfach für Sonderanschaffungen nehmen. Aber wie wollen im Prinzip schon jeder noch sein eigenes Konto haben, daran soll sich nichts ändern.
Nun bietet sich dafür im Prinzip ja jede Bank an, oder? Oder muss man dabei irgendetwas beachten, weil es ja kein Konto sein wird, das nur einer Person gehört. Ich habe so etwas noch nie gemacht und wirklich keine Ahnung wie man einfach so ein neues Konto eröffnet, das einem nicht selbst gehört und über das man selbst nicht alleine verfügt.
So viel anders als bei einem Konto nur für eine Person ist das Ganze eigentlich nicht.
Wenn ihr eine Bank gefunden habt, bei der Ihr das gemeinsame Konto eröffnen wollt, müsst Ihr das dann halt auch gemeinsam tun. Sprich beide gehen hin, eröffnen das Konto, unterschreiben beide und dann gibt es für beide je eine EC-Karte. Im Prinzip also wie sonst auch, ausser, dass zwei Personen dabei sein müssen.
Sippschaft hat geschrieben:Wir mögen ein gemeinsames Konto haben, auf welches wir jeden Monat einen Betrag einzahlen per Lastschrift
Also per Lastschrift einzahlen ist eigentlich nicht möglich. Das ist den Geschäftkunden vorbehalten bzw. muss da mit der Bank ein Vertrag zum Einziehen von Lastschriften gemacht werden, was quasi umständlich ist. Ich denke, du meinst Daueraufträge.
Sippschaft hat geschrieben:und dazu möchten wir zwei EC-Karte haben, damit man damit eben auch im Supermarkt den Einkauf zahlen kann und so weiter. Wenn davon vielleicht sogar etwas übrig bleibt, mögen wir das dann für Urlaube oder einfach für Sonderanschaffungen nehmen. Aber wie wollen im Prinzip schon jeder noch sein eigenes Konto haben, daran soll sich nichts ändern.
Das stellt kein Problem dar. Sowohl als Kontoinhaber als auch als Verfügungsberechtigter bekommt man eine ec-Karte bzw. eben mehrere für jede berechtigte Person.
Sippschaft hat geschrieben:Nun bietet sich dafür im Prinzip ja jede Bank an, oder? Oder muss man dabei irgendetwas beachten, weil es ja kein Konto sein wird, das nur einer Person gehört. Ich habe so etwas noch nie gemacht und wirklich keine Ahnung wie man einfach so ein neues Konto eröffnet, das einem nicht selbst gehört und über das man selbst nicht alleine verfügt.
Im Grunde bietet sich da tatsächlich jede Bank an, wobei ich eher nach einem kostenlosen Girokonto schauen würde, da man ja nicht sinnlos Kontoführungsgebühren zahlen muss. Sollten beide Kontoinhaber werden, müsstet ihr vielleicht darauf achten, dass keine Guthabenzinsen gezahlt werden, denn nicht verheiratete Personen, die gemeinsam Kontoinhaber sind, können keinen Freistellungsauftrag für anfallende Zinsen stellen, d.h. es würde Steuer plus Soli abgeführt werden.
Vielen Dank, Chita. Du hast Recht: Ich meinte natürlich Daueraufträge.
Ich dachte eigentlich, dass es sich zumindest leicht unterscheidet von einem Konto, das man alleine führt, weil sich doch die rechtlichen Grundlagen auch ändern. Bedeutet das im Prinzip, dass beide Personen die selben Rechte haben und beispielweise (nur rein theoretisch und nicht, dass ich damit rechnen würde) einer das Konto auch komplett leer räumen könnte? Ich werde in jedem Fall darauf achten, dass wir keine Gebühren für die Kontoführung zahlen müssen. Eventuell habe ich schon daran gedacht, dass wir vielleicht das neue Konto bei einer Bank eröffnen, bei der so oder so einer von uns bereits ein Konto hat. Muss ja eigentlich auch nicht sein, dass das jetzt nochmal bei einer dritten Bank passiert, weil ich eigentlich sowohl mit der Volksbank als auch mit Ing Diba sehr zufrieden bin. Danke dir!
Bei einem solchen gemeinsamen Konto ist nicht viel zu beachten. Im Prinzip eröffnet ihr eben nur gemeinsam ein Konto und als Empfänger werden auch beide Namen genannt (wobei das bei Überweisungen zB kein Muss ist).
Wichtige Sachen müsstet ihr dann eben zusammen unterschreiben (zB. wenn ihr euch von dem Geld zusammen ein Auto kaufen würdet). Ansonsten bekommt ihr je zwei Karten und zwei Pin.
Aber ich meine, wenn beide über ein Konto verfügen, dann gehört das Geld ja auch beiden, oder? Ich frage mich nur rein theoretisch wie das wäre, wenn einer von beiden jetzt beschließt, das Konto leer zu räumen oder einen total teure Anschaffung damit macht ohne das mit dem anderen abzustimmen, die man dann vielleicht so einfach nicht mehr rückgängig machen kann. Es stimmt ja zu allem immer nur einer von beiden zu. Aber wenn das Geld beiden gehört, kann das doch theoretisch auch nicht sein, dass einer von beiden dann etwas alleine damit machen könnte.
Also versteht mich nicht falsch, so hundsmiserabel ist unsere Beziehungsgrundlage jetzt wirklich nicht, aber es interessiert mich einfach in der Theorie.
Sippschaft hat geschrieben:Ich dachte eigentlich, dass es sich zumindest leicht unterscheidet von einem Konto, das man alleine führt, weil sich doch die rechtlichen Grundlagen auch ändern. Bedeutet das im Prinzip, dass beide Personen die selben Rechte haben und beispielweise (nur rein theoretisch und nicht, dass ich damit rechnen würde) einer das Konto auch komplett leer räumen könnte?
Das stimmt natürlich. Sobald beide Kontoinhaber werden, haben beide auch die gleichen Rechte und die Gefahr, dass das Konto von einer Person "leer geräumt" oder überzogen wird, besteht natürlich. Zudem ist man immer in der Haftung, d.h. beide haften gegenüber der Bank voll. Umgehen könnte man das, indem nur einer Kontoinhaber und der zweite Verfügungsberechtigter wird. In diesem Fall hat nur der Kontoinhaber volle Rechte (z.B. Kontoauflösung, Vollmachtstreichungen etc.). Hier ist aber das Problem, dass die Bank Probleme machen könnte, wenn vom Verfügungsberechtigten Geld auf das konto eingeht, da der Kontoinhaber bei Eröffnung unterschreibt, dass er/sie für eigene Rechnung handelt (d.h. das Geld ist ihres/seines).
Sippschaft hat geschrieben:Ich werde in jedem Fall darauf achten, dass wir keine Gebühren für die Kontoführung zahlen müssen. Eventuell habe ich schon daran gedacht, dass wir vielleicht das neue Konto bei einer Bank eröffnen, bei der so oder so einer von uns bereits ein Konto hat.
Das liegt natürlich ganz in deiner Entscheidung.
Sippschaft hat geschrieben:Aber ich meine, wenn beide über ein Konto verfügen, dann gehört das Geld ja auch beiden, oder? Ich frage mich nur rein theoretisch wie das wäre, wenn einer von beiden jetzt beschließt, das Konto leer zu räumen oder einen total teure Anschaffung damit macht ohne das mit dem anderen abzustimmen, die man dann vielleicht so einfach nicht mehr rückgängig machen kann.
Bei einem Gemeinschaftskonto kann man auch gemeinschaftliche Verfügung vereinbaren, d.h. eine Verfügung vom Girokonto ist nur dann möglich, wenn beide kontoinhaber anwesend sind. Dann könnten aber auch keine ec-Karten ausgestellt werden, d.h. man müsste immer in die Filiale gehen.
Sippschaft hat geschrieben:wenn einer von beiden jetzt beschließt, das Konto leer zu räumen oder einen total teure Anschaffung damit macht ohne das mit dem anderen abzustimmen
Das von Dir angesprochene Risiko bleibt natürlich. Denn wenn beide Partner die Vollmacht über das Konto haben, kann jeder praktisch alles machen und damit natürlich auch das ganze Konto leer räumen. Schlimmer aber ist die Tatsache, dass sofern ein Überziehen möglich ist (und das dürfte der Fall sein), einer der Berechtigten weit mehr von Konto räumen kann, als drauf ist. Und was dann die Rückzahlung angeht, beide drin stecken! Und die Bank kann sich sogar aussuchen, an wen sie sich wendet. Was natürlich auch schwierig werden kann, was die Bewertung der eigenen Bonität angeht.
Selbstverständlich hätte der benachteiligte Partner später immer die Möglichkeit, zivilrechtlich dagegen vorzugehen. Aber das hat dann mit der Bank selbst nichts zu tun. Dir bekommt das Geld von einem Bevollmächtigten und ob der das von anderen gerichtlich zurückfordert oder nicht, spielt da keine Rolle.
Aber grundsätzlich halte ich diese Idee mit einem gemeinsamen Konto für eine gute Lösung, solange die Einzahlanteile auch mit Augenmaß und nicht einfach 50:50 bestimmt werden. Es ist ja oftmals so, dass in einer Beziehung nicht beide Partner das gleiche Einkommen haben. Und wenn es schon getrennte Kassen gibt, sollte das Einkommensgefälle wenigstens in dem Punkt ein wenig berücksichtigt werden. Denn schon der Gesetzgeber sieht ja hier eine gegenseitige Fürsorgepflicht vor.
Spätestens aber nach einer Heirat oder wenn Kinder im Spiel sind, würde ich das Vorgehen ablehnen. Denn da bleibt immer die Frage offen, was denn die Partner mit dem privaten, vom anderen Partner abgetrennten Vermögen oder der Ersparnis vor haben. Spätestens dann gäbe es für mich innerhalb der Beziehung kein Privateigentum mehr.
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