Teilzeit in der Schweiz arbeiten

vom 22.03.2010, 23:08 Uhr

Ich lebe an der Grenze zwischen Deutschland und der Schweiz in einem Ort, der zu Deutschland gehört. Nun habe ich aber das Angebot, zur Teilzeit in der Schweiz zu arbeiten, das ich auch gerne wahrnehmen möchte.

Wie muss ich denn das nun machen wegen der Steuern und Versicherungen? Und brauche ich da eine Erlaubnis um dort zu arbeiten, weil es ja nicht in Deutschland ist? Ich kenne mich da gar nicht aus, aber es wäre super, wenn ich den Job annehmen könnte, das Geld würde mir sicherlich gut tun, bisher hat es da immer ein wenig geklemmt.

» Trixxi » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Das ist doch wunderbar für dich, wenn du schon ein Arbeitsangebot für die Schweiz hast. Dann musst du dich ja nicht mehr um einen Job in Spanien kümmern, wo du gerne arbeiten wolltest. Die Schweiz bietet dir ja auch viel. Dein zukünftiger Arbeitgeber muss eine Grenzgängerbewilligung für dich beantragen. Ich nehme an, du bleibst in Deutschland wohnen oder?

Als Grenzgänger behält dein Arbeitgeber die Quellensteuer von 4,5% vom Bruttolohn ein. Die einbehaltene Quellensteuer kannst du dann in Deutschland anrechnen lassen. In der Schweiz besteht die Krankenversicherungspflicht. Von der schweizerischen Krankenversicherungspflicht kannst du dich befreien lassen innerhalb von drei Monaten.

Bleibst du weiterhin in der deutschen Krankenkasse, muss diese gewährleisten, dass sie auch in der Schweiz für die Krankheitskosten aufkommt. Willst du aber die Grundversicherung der Schweizer Krankenversicherung in Anspruch nehmen, dann musst du für jedes nicht erwerbstätige Mitglied deiner Familie ebenso zahlen. Einen Arbeitgeberanteil gibt es nicht in der Schweiz.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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