Infos über den Zusatzbeitrag der Krankenkasse
In den letzten Wochen bekamen etwa 9 Millionen Versicherte von ihrer Krankenversicherung Post. Darin stand, dass sie rückwirkend ab Februar einen Zusatzbeitrag zahlen müssen. Sobald aber eine Krankenkasse diesen Zusatzbeitrag erhebt, hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Falls er dann seine Mitgliedschaft in der Krankenkasse nicht kündigt und zu einer Krankenkasse wechselt, die diesen Zusatzbeitrag - noch nicht - fordert, sollte er auf jeden Fall diesen Zusatzbeitrag pünktlich zahlen.
Er wird nicht wie andere Abzüge über die Lohnabrechnung gezahlt, sondern muss von dem Versicherten selbst überwiesen werden. Tut er das nicht, wird die Krankenkasse auf jeden Fall aktiv. Es folgt ein Mahn- und Vollstreckungsprozess, was bis zur Gehaltspfändung und bis zum Gerichtsvollzieher führen kann. Daneben kann es passieren, das die Versicherungsleistungen nur auf die Notfallleistung heruntergefahren wird.
Die meisten Krankenkassen erheben einen Zusatzbeitrag von monatlich 8 Euro, drei der Krankenkassen machen die Höhe des Zusatzbeitrages von dem Einkommen abhängig. So sagt man, dass im Extremfall der Preisunterschied bis zu 500 Euro ausmachen könnte. Eine voreilige Kündigung sollte aber nicht erfolgen. Man muss genau darauf achten, welche Bonusleistungen eine Krankenkasse erbringt. Das geht bei homöopathischen Behandlungen, über kostenfreie Massagen oder auch über die Erstattung von Gebühren für Sportvereine oder das Fitnessstudio.
Mittlerweile hat sich hier auch etwas geändert. Die Zusatzbeträge werden inzwischen auch direkt vom Gehalt/Lohn/Rente eingehalten und an die Krankenkasse überwiesen. Es gab zuviel Mitglieder der Krankenkassen, die den Zusatzbetrag einfach nicht bezahlt haben. Wenn man aufgrund des Zusatzbetrages die Krankenkasse wechseln will, muss man sehr genau überprüfen, welche Krankenkasse denn wesentlich besser ist und keine zusätzlichen Beträge nimmt.
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