BGB Recht - Vertrag bei Gesellschaft gründen
A hat schon eine ganze Weile vor sich selbstständig zu machen und eine Gesellschaft zu gründen. Dafür muss A nun einen BGB Vertrag aufsetzen, der die Einzelheiten regelt.
Auf was muss A denn bei so einem Vertrag achten? Gibt es vielleicht so etwas wie ein Muster, das A einfach anpassen kann, damit A nicht all zu viel Aufwand betreiben muss? A kennt sich mit solchen Verträgen leider kaum aus, aber natürlich muss da alles stimmen, damit es später keine Probleme geben kann.
Da solche Sachen sehr teuer werden können, wenn man nicht vom Fach ist, würde ich A auf jeden Fall raten einen Anwalt zu suchen. Bei solchen Sachen kann es zu so vielen Stolperfallen kommen, vor allem dann, wenn man Konkurrenz hat und die einem, mal direkt gesagt, ans “Bein pinkeln” wollen um einem eins auszuwischen. Diese melden einen dann bei den zuständigen Behörden und man muss dann mitunter eine sehr hohe Geldstrafe zahlen - dementsprechend würde ich mir den Stress ersparen und das Ganze gleich von einem Anwalt regeln lassen, denn nur so ist man im Notfall abgesichert.
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