Fahrverbot in Deutschland: Darf man anderswo fahren?
Ich werde demnächst ein kurzes Fahrverbot in Deutschland erhalten, weil ich zu schnell gefahren bin. Grundsätzlich ist das für mich kein Problem, ich kann für diesen Zeitraum auch ohne Weiteres in einem anderen Land für meinen Arbeitgeber aktiv werden, wenn ich es möchte, da haben wir verschiedene Ausweichmöglichkeiten.
Die Frage ist allerdings, in welchen Ländern darf ich denn noch mit dem Auto fahren, wenn es mir in Deutschland für den Moment nicht erlaubt ist? Ich selbst hatte so einen Fall bisher noch nie und kenne das alles nur vom Hörensagen.
Wenn du ein Fahrverbot hast, dann musst du deine Fahrerlaubnis abgeben. Diese liegt dann bei der Polizei. Darfst du ohne gültige Fahrerlaubnis fahren? nein. Also kannst du auch in keinem anderen Land fahren. Denn auch da brauchst du eine gültige Fahrerlaubnis. Ohne Führerschein, den du ja abgegeben hast, darfst du nicht mal das Auto anlassen und keinen Meter fahren. Und das gilt selbstverständlich nicht nur in Deutschland.
Was würdest du denn vorzeigen, wenn du im Ausland in eine Verkehrskontrolle kommst? Die Polizisten im Ausland wollen dann auch einen Führerschein sehen und der liegt, wie gesagt, bei der Polizei in Deutschland.
Diamante hat geschrieben:Ohne Führerschein, den du ja abgegeben hast, darfst du nicht mal das Auto anlassen und keinen Meter fahren.
Seit wann soll den sowas gelten? Ich kann trotzdem soviel umherfahren wie ich will. Man darf halt nur nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Und ansonsten würde wohl sicher auch die theoretische Möglichkeit bestehen, einfach in einem anderen Land den Führerschein zu machen. Bisher war da die Diskussion ja eigentlich immer nur, ob der dann auch in Deutschland gültig wäre, aber wenn man damit gar nicht in Deutschland, sondern im Ausland fährt, wird einem da wohl kaum jemand ein Bein stellen. Dürfte sich aber eh nur bei einem längeren Fahrverbot lohnen oder wenn der Führerschein ganz entzogen wurde.
Aber ohne irgendwas zu machen, darf man erstmal nirgendwo am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Aber wie gesagt, dass gilt nur für den öffentlichen Verkehr. Auf Firmengelände kannst du beispielsweise trotzdem soviel umherfahren wie du willst. Und es gibt ja genug Arbeitsplätze bei denen man erstmal nur auf dem Firmengelände fahren muss.
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