Freistellung vom Beschäftigungsverhältnis - Dauer

vom 20.03.2010, 22:22 Uhr

Leider hatten wir einen Trauerfall in unserer Familie und nun einiges zu erledigen, was die Beerdigung und den Nachlass angeht. Mein Chef hat mir bereits angeboten, dass ich fürs Erste eine Freistellung vom Beschäftigungsverhältnis haben kann, bis alles erledigt ist.

Wie lange bleibt man denn bei solchen Sachen üblicherweise zuhause und vor allem, wie viel kann ich meinem Chef da zumuten, ohne das er mir sauer wird? Ich finde das Angebot von ihm schon sehr nett, aber natürlich will ich es auch nicht übertreiben, denn ich will dort ja auch in Zukunft arbeiten können.

» No One Lives 4ever » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Im BGB ist es relativ ungenau geregelt. Hier kann ein Tarifvertrag oder der Arbeitsvertrag genauer sein. Beim öffentlichen Dienst sind 2 Tage für den Tod eines nahen Angehörigen vorgesehen. Eine Beerdigung muss meines Wissens innerhalb einer Woche stattfinden. Bei Urnen sind es sogar 3 Monate, wenn ich mich nicht irre. Ein Beerdigungsinstitut kümmert sich normalerweise um die Formalitäten. Die wollen allerdings alle Angehörigen sehen und dafür ihr Geld kassieren. Der Arbeitgeber braucht natürlich für die Zeit jemanden, der sich um die Arbeit kümmern kann.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 17.09.2019, 15:35, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen

Eine etwas längere und unbezahlte Freistellung vom Beschäftigungsverhältnis, die bedarf immer einer individuellen Absprache mit dem Arbeitgeber und dazu findet man auch keine Regelungen im BGB oder im Tarifvertrag. Der Arbeitgeber kann, aber muss so eine Freistellung nicht genehmigen.

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» Walker » Beiträge: 113 » Talkpoints: 32,41 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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