Arbeitsrecht: Freistellung bei Todesfall
A hat einen Todesfall in der Familie, weshalb A von der Arbeit eine Freistellung bräuchte, wenigstens für einige Tage, bis die wichtigsten Sachen geregelt sind. Wie ist denn das geregelt und auf was muss A alles achten?
Steht A laut Arbeitsrecht eine Freistellung zu oder muss A unter Umständen Urlaub nehmen? A hatte so etwas bisher noch nie und weiß daher auch nicht wirklich, was man da alles bedenken muss, A hofft nur, das man das alles so einfach wie möglich regeln können.
Wenn im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung dazu nichts steht, dann muss A mit seinem Arbeitgeber reden. Wobei die meisten nur eine bezahlte Freistellung gewähren, wenn die Beerdigung in die Arbeitszeit fällt. Alles andere was es zu regeln gibt muss man ja nicht mehr selbst machen und benötigt demzufolge keine Freistellung.
Um eine bezahlte Freistellung, von üblicherweise bis zu 2 Tagen, zu erhalten, muss es sich dazu noch im einen nahen Verwandten von A handeln. Also Eltern, Geschwister oder Kinder. Alles was darüber hinaus geht, wird in der Regel selten berücksichtigt und A müsste dann normalen Urlaub beantragen oder halt die unbezahlte Freistellung wählen.
Eine bezahlte Freistellung ist in der Regel nur bei Verwandten ersten Grades möglich und auch manchmal vertraglich festgesetzt. Diese Freistellung ist bei den eigenen Eltern oder dem Ehegatten oder den Kindern der Fall. Allerdings auch nur, wenn es im Vertrag steht. Diese bezahlte Freistellung ist auch nur für einen Tag.
A sollte zum Arbeitgeber und nach Urlaub fragen. Die Tage werden sonst nicht bezahlt und der Arbeitgeber kann sie ablehnen. Unbezahlte Freistellung braucht der Arbeitgeber von A nicht gewähren und auch Urlaub muss er nicht genehmigen. Gesetzlich steht A es nicht zu. Aber bei nahen Verwandten ist so ein Tag Sonderurlaub schon üblich und das sollte A mit dem Arbeitgeber besprechen.
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