Neues Urheberrechtsgesetz - Download von Musik illegal

vom 27.12.2007, 07:06 Uhr

Zimmi hat geschrieben:Aber mittlerweile hatte es wohl auch der letzt Limewire/Bearshare/WasauchimmerNutzer gemerkt, dass wenn er das Programm so modifiziert, dass niemand mehr von ihm selbst Daten beziehen kann, er sich auf sicherem Gelände befindet.

Blödsinn, steht auch oben erklärt - Wer Lesen kann ist eben im Vorteil!

Früher gab es die Gesetzeslücke bezüglich der Downloads wenn kein Upload (Angebot) erfolgte, diese ist seit dem 01.01.2008 geschlossen. Jetzt ist auch der Download strafbar!

Steht auch schon da!
Subbotnik hat geschrieben:Ab dem 01.01.2008 schafft nun das „Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ Klarheit, welches nun regelt, dass der Download und die Vervielfältigung einer „offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage“ nun verboten ist und unter Strafe steht. Bisher konnten nur die Anbieter, egal ob Seite oder Uploader, dafür bestraft werden - jetzt jeder, der sich so illegale Kopien verschafft.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Subbotnik hat geschrieben:
Zimmi hat geschrieben:Aber mittlerweile hatte es wohl auch der letzt Limewire/Bearshare/WasauchimmerNutzer gemerkt, dass wenn er das Programm so modifiziert, dass niemand mehr von ihm selbst Daten beziehen kann, er sich auf sicherem Gelände befindet.

Blödsinn, steht auch oben erklärt - Wer Lesen kann ist eben im Vorteil!

Früher gab es die Gesetzeslücke bezüglich der Downloads wenn kein Upload (Angebot) erfolgte, diese ist seit dem 01.01.2008 geschlossen. Jetzt ist auch der Download strafbar!

Steht auch schon da!
Subbotnik hat geschrieben:Ab dem 01.01.2008 schafft nun das „Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ Klarheit, welches nun regelt, dass der Download und die Vervielfältigung einer „offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage“ nun verboten ist und unter Strafe steht. Bisher konnten nur die Anbieter, egal ob Seite oder Uploader, dafür bestraft werden - jetzt jeder, der sich so illegale Kopien verschafft.



He, das sollte ein, vielleicht auch überflüssiger, Erklärungsversuch sein, warum das Gesetz erweitert wurde. Deswegen steht der Satz auch in der Vergangenheit.

Schreib ich wirklich so undeutlich, dass keiner meine Aussage rauslesen kann? :o

» Zimmi » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Viele Leute fingen nach Ankündigung der neuen Gesetzte an zu stöhnen und verfluchten Wolfgang Schäuble für immer. In einem sehr schönen und nicht gefachten Videointerview erklärt Schäuble alle wichtigen Sachen dazu.

1. Die Vorratsdatenspeicherung wird es erst am Juli für Das Internet geben (Für Handy und Telefon gibt es das bereits )

2. Bei einem Verdacht müssen zwei Anträge Gestellt werden die Durch einen Richter beglaubigt werden müssen! (das kann bis zu 2-3 Monaten dauern, öffentliche Werke kennt man ja mit langer Wartezeit)

3 Da die Vorratsdatenspeicherung nur 3 Monate lang gespeichert wird, dauert der Prozess um die Einsicht in Die Akten mindestens genauso lange! Heißt im Klartext es werden kaum Daten gefunden werden

4. Der Aufwand nach Verdacht und Beglaubigung durch den Richter einen Computer online durchsuchen zu können ist so groß das das Innenministerium höchstens 10 Computer pro Jahr durchsuchen kann !

» MasterP » Beiträge: 162 » Talkpoints: 0,48 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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