Heizung Problem - Miete kürzen?

vom 15.03.2010, 13:00 Uhr

Bei A in der Wohnung gibt es immer wieder mit der Heizung ein Problem. Denn die fällt immer mal wieder für einen oder zwei Tage aus. Ein Freund hat A geraten dass A dafür die Miete kürzen kann aber er konnte A nicht sagen um welchen Betrag.

Sicher kann A hier jemand weiter helfen. Denn A möchte schon gern Druck auf den Vermieter ausüben wenn das geht, aber es muss alles im rechtlichen Rahmen bleiben.

» FinnCo » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Am einfachsten sind so Sachen immer zu Regeln, wenn der Mieterschutzbund im Hintergrund ist. Deshalb würde ich dazu raten, dem Mieterschutzbund bei zu treten.

Die Miete einfach kürzen sollte man besser nicht tun. Dem Vermieter muss die Möglichkeit gegeben werden, die Missstände zu beheben. Sprich der Vermieter muss erst dazu aufgefordert werden, die Heizung zu reparieren. Das sollte schriftlich, am besten per Einschreiben erfolgen und darin sollte eine Fristsetzung gegeben werden.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


FinnCo hat geschrieben:Denn A möchte schon gern Druck auf den Vermieter ausüben

Es stellt sich hier aber die berechtigte Frage, was denn A bereits bisher gegenüber dem Vermieter geltend gemacht hat, um den offensichtlichen Mangel abzustellen. Wenn der Vermieter gar keine Chance hatte, eben den Fehler zu beheben bzw. beheben zu lassen, wird A kaum mit einer Mietminderung durchkommen.

Gab es denn bereits Gespräche mit dem Vermieter? Und wie sah die Beseitigung des Fehlers dann aus? Was hat A gemacht und was hat der Vermieter getan oder in die Wege geleitet?

Ich könnte mir nicht vorstellen, dass der Vermieter kein Interesse an einer Reparatur hat. Denn immerhin handelt es sich um sein Eigentum und da unterstelle ich mal das Eigeninteresse, dieses Eigentum zu erhalten.

Außerdem wird sich der Vermieter denken können, dass er um die Reparatur nicht rum kommt. Ein Versuch, das Ganze auszusitzen, wird man daher auch nicht unterstellen können. Es bleibt also der Verdacht, dass hier die Kommunikation zwischen A und dem Vermieter gestört war/ist. Bevor also über eine Mietminderung nachgedacht wird, sollte man hier ansetzen.

Nebenbei denke ich, dass auch für A die Mietminderung nicht zum einsparen der Miete gedacht ist, sondern als eben letztes Druckmittel, den Defekt reparieren zu lassen. Denn die verringerten Mietzahlungen sorgen letztlich auch nicht für ein warmes Zuhause.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich kann mich derpunkt nur anschließen. A soll erst mal schriftlich mit dem Vermieter Kontakt aufnehmen und das Problem schildern und ihm einen Zeitraum einberaumen, wo er den Defekt der Heizung regeln kann. Wenn das in der Zeit nicht geschieht, dann kann A noch einen Brief schreiben und damit drohen, dass er die Miete kürzt. Um wieviel die Miete gekürzt werden kann, kann A beim deutschen Mieterbund erfahren. Denn da kommt es auch auf viele Faktoren an. Geht die Heizung über mehrere Tage gar nicht an? Was wurde gemacht, damit die Heizung dann wieder ein paar Tage läuft? Wieso fällt sie nur einige Stunden oder 2 Tage aus und bleibt dann nicht aus?

Wenn der Vermieter von A versucht hat zu regeln, dass die Heizung wieder läuft und das auch immer vorher gemeldet wurde ist es schwieriger eine Mietminderung durchzusetzten, als wenn die Heizung ununterbrochen nicht mehr läuft und der Vermieter auf ein Schreiben gar nicht reagiert. Ausserdem kommt es darauf an, ob alle Heizungen ausfallen oder "nur" die in der Küche oder die im Schlafzimmer und die anderen laufen. Dann ist auch noch ausschlaggebend, ob das heiße Wasser auch durch die Heizungsanlage kommt und ob man dann auch mehrere Tage kein heißes Wasser hat. Auch sollte A darüber eine Liste führen, wieweit die Wohnung auskühlt und wieviel Grad entstehen, wenn die Heizung nicht läuft.

So einfach ist eine Mietminderung nicht. Der Vermieter von A muss die Möglichkeit bekommen, dass er den Schaden regulieren kann. Ausserdem sollte A im Falle der Mietminderung die Differenz, die er mindert immer griffbereit haben, falls der Vermieter von A vor Gericht geht und gewinnt. So kann A das Geld sofort dem Vermieter aushändigen und zeigt damit guten Willen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Pauschal kann man A keinen festen Betrag für eine Mietminderung benennen. Wenn im Sommer die Heizung defekt ist macht das weniger Probleme als im Winter. Ich habe schon von Urteilen gelesen dass im Winter bei ausgefallener Heizung eine Mietminderung von 100 % durchaus angemessen ist weil die Wohnung eigentlich nicht nutzbar ist.

Das ist für mich auch logisch, im Umkehrschluss ist eine Wohnung ohne funktionierender Heizungsanlage praktisch nicht vermietbar.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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