Bewerbung: Nur anerkannte Behinderung wird berücksichtigt
Schwerbehinderte können nur dann eine besondere Berücksichtigung bei einer Bewerbung verlangen, wenn die Behinderung zum Zeitpunkt der Bewerbung oder im Laufe des Bewerbungsverfahrens behördlich anerkannt wird oder ist – abhängig ist hier der Zeitpunkt der Bewerbung. Sollte die Schwerbehinderung erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist anerkannt werden stünden dem Bewerber keine Rechts auf Entschädigung oder Berücksichtigung zu, so das Hessische LAG (Az 2 Sa 219/07).
Geklagt hatte ein Stellenbewerber, welcher sich an verschiedenen Hochschulen um eine Anstellung im öffentlichen Dienst bemühte, er wies jedoch nicht auf seine Schwerbehinderung hin. Im Vorfeld war sein Antrag auf Schwerbehinderung von der zuständigen Behörde abgewiesen worden. Nachdem die Bewerbungsfrist bereits abgelaufen war, konnte er jedoch der Hochschule bei welcher er sich bewarb mitteilen, dass er eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten erhalten werde, im Laufe des Stellenbesetzungsverfahrens erhielt er dann die Anerkennung auf Schwerbehinderung. Nun klagte der Mann auf eine Entschädigung in Höhe von 15.000 Euro, da er sich diskriminiert fühlte, da er während des Besetzungsverfahrens nicht aufgrund seiner Schwerbehinderung berücksichtigt wurde.
Das LAG wies diese Klage zurück – zwar sei er rückwirkend als schwerbehinderter Bewerber einzustufen und könne daher gegenüber Bewerbern ohne Behinderung besondere Rechte einfordern, jedoch nur dann, wenn die Schwerbehinderung bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist anerkannt bzw. festgestellt wurde. Ansonsten habe der Arbeitgeber keine Förderungspflicht.
Hallo!
Seitdem ich meine Ausbildungsstelle habe, bin ich wohl zum ersten Mal froh darüber, dass ich einen Schwerbehindertenausweis habe, denn den Ausbildungsplatz hätte ich wohl nicht so einfach bekommen, wenn ich den Ausweis nicht hätte. Den Ausweis habe ich schon seit vielen Jahren, seit 2000 und ich hoffe, dass ich ihn noch möglich lange behalte, denn so stehen mir fünf Urlaubstage mehr pro Jahr zu.
Allerdings hat der Ausweis natürlich auch Nachteile, gerade wenn man sich in der freien Wirtschaft bewirbt.
Viele Grüße
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