Legale Tricks und Schummeleien bei Lebensmitteln
Es gibt zum Schutz des Verbrauchers eine Lebensmittelverordnung. Diese Lebensmittelverordnung regelt eigentlich alles, besonders auch was in Lebensmittel an Zutaten hineingehört und was nicht. Auch über die Herstellung der Lebensmittel wird in dieser Verordnung entschieden. Dies geschieht aber meiner Meinung nicht immer zum Schutze des Verbrauchers, sondern auch zum Schutz und der Möglichkeit des schnellen Geldverdieners für die Hersteller der Lebensmittel.
Ich möchte hier ein paar Beispiele dafür nennen, die mir einiges Kopfschütteln bereitet haben. So gehe ich davon aus, das Brot gebacken wird. Das ist richtig, muss es aber nicht. Man kann Brot auch Heiß-extrudieren, das heißt, der Teig wird in einer Maschine erhitzt, gerührt und mit hohem Druck aus der Maschine gepresst, fertig ist das Brot. Bleiben wir bei Brot, ein Schinkenbrot kann ein Roggenvollkornbrot oder ein Roggenschrotbrot sein, welches einen herzhaften und aromatischen Geschmack hat. Der Zusatz von Schinken in dem Schinkenbrot ist unüblich und braucht auch nicht geschehen. Also hat ein Schinkenbrot auch nie Schinken gesehen. Das Gleiche gilt für Schokoladenpudding, denn darin müssen nur 1 ganzes Prozent Schokoladenpulver enthalten sein, damit es ein Schokoladenpudding wird.
Es gibt eine schier unendliche Liste mit überaus merkwürdigen Vorschriften. So gibt es den Unterschied zwischen feinen und feinsten Obladen-Lebkuchen. Bei den feinen Obladen-Lebkuchen müssen mindestens 12,5 Prozent Mandeln enthalten sein, bei den feinsten Obladen-Lebkuchen dagegen 25 Prozent. Fruchtfüllungen enthalten Früchte, Fruchtcremefüllungen brauchen überhaupt keine Früchte enthalten, sie können ihren Geschmack zu 100 Prozent aus Aromen beziehen. Während Sahnetorten mindestens 60 Prozent Schlagsahne enthalten müssen, kann man wesentlich weniger Sahne verwenden, wenn man die Torte als Sahnecremetorte bezeichnet.
Auch bei Fleisch-, Fisch- und Kartoffelsalaten ist nicht immer das enthalten, was drin sein sollte. So muss ein Heringssalat mindestens 20 Prozent aus Hering enthalten, den Rest des Gewichtes kann man mit Gurken, auch Rindfleisch oder Fleischsalat sein. Wurstsalat, der mit Öl und Essig angemacht wird, braucht 50 Prozent Wurst, sobald aber Mayonnaise darin ist, reichen schon 25 Prozent an Wurstanteilen, auch bei Kartoffelsalat sieht es nicht anders aus, da reichen ganze 20 Prozent. Echter Leberkäse muss mit Leber hergestellt werden, wogegen "Bayrischer Leberkäse" keine Bestandteile von Leber enthält.
Wer sich beim Einkaufen nicht von der Industrie täuschen lassen will, der sollte sich mal die Mühe machen und auf der Liste der Inhaltsstoffe nachlesen, was wirklich in dem Produkt enthalten ist. Wenn man die Lebensmittel selbst herstellt, kocht oder bäckt, weiß man auf jeden Fall, was drin ist.
Elkibabe hat geschrieben:Echter Leberkäse muss mit Leber hergestellt werden, wogegen "Bayrischer Leberkäse" keine Bestandteile von Leber enthält.
Hier will ich natürlich auf keinen Fall die Lebensmittelindustrie verteidigen wollen oder aber irgendwelche Tricks, die es mit Sicherheit gibt und die auch Anwendung finden, gut heißen. Aber das von Dir hier gewählte Beispiel ist sicher keines, um auf die Manipulationen und Täuschungen hinzuweisen.
Der genannte "Leberkäse" hat doch als Markenzeichen eben keine Leber enthalten. Übrigens ist doch auch in den norddeutschen Varianten kein Käse enthalten - was keinen auf die Idee der Manipulation oder Täuschung kommen lässt. Hinzu kommt für den konkreten Fall, dass die Bezeichnung Fleischkäse auch gebräuchlich ist und so gar kein Verdacht aufkommen würde, hier was falschen zu bekommen (vom Käse abgesehen).
Ich verstehe dein Problem ehrlich gesagt nicht. In Bierschinken ist kein Bier drinne, in Jagdwurst kein Jäger und in Fleischkäse auch kein Käse. Aber die Wurstsorten brauchten halt einen Namen. Manchmal ist der nachvollziehbar und manchmal nicht. So assoziere ich bei den Namen Schinkenbrot ( also einem dunklen, groben Brot) an sich eine Art Vollkornbrot die man gut mit Schinken belegen kann.
Bei Leberkäse und einem bayrischem Leberkäse gibt es einen einfachen Sprachunterschied. In Bayern hört sich Laiberkäse eben für jemand der nicht aus Bayern ist, wie Leberkäse an. Dabei bezieht sich der Bayer auf die Form und nicht auf den Inhalt. In einem Leberkäse muss Leber drin sein. Ausnahme halt in Bayern.
Und für verschiedene Lebensmittel gibt es halt verschiedene Produktionsarten und Produktionsformen. Und für in Deutschland produzierte Lebensmittel gibt es an sich für alle in irgendeiner Form eine Verordnung oder ein Gesetz. Bleiben wir bei dem von dir genannten Brot. Wo steht geschrieben, das ein Brot gebacken werden muss? Das ist einfach eine Erwartung oder eine Assoziation. Wenn auf dem von dir beschriebenen Brot stehen würde: Frisch aus dem Backofen gebacken, stehen würde- dann wäre es Betrug. Aber ich gehe mal davon aus, das dem nicht so ist.
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